Habe ich weiter oben geschrieben, welche Fehlermeldung da kommt... :I
Geht also afaik nicht richtig... ![]()
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Habe ich weiter oben geschrieben, welche Fehlermeldung da kommt... :I
Geht also afaik nicht richtig... ![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von albro
Rappelsack:
:flop: Die laden es doch alle mit D1-SIMs !
Und das finde ich nicht akzeptabel, sollendoch alle Karten beim S100 "gleich Chancen" haben !
Warte auch verzweifelt auf eine D2-Lösung des Problems.
Gruß
Habe doch auch eine D1 Sim....!
Und niemand will die Daten sagen... sehr schade
Hallo,
haben auf der Homepage http://www.dsk-edv.de nun eine passwortgeschützte Sektion gemacht, in welcher spezielle TT-Preise gelistet sind...
Sind immo noch nicht viele, werden wohl aber im Laufe der Zeit mehr...
Könnt ja mal rein schauen
und sagen, wie die Preise sind ![]()
Hoffe jedoch, dass das mit dem Passwort (eines jeden Users Willen), so bleibt, wie es vorgesehen ist, denn sonst kann / werde ich die Sektion nicht lange halten ![]()
Grüße, Dan
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von albro
Ja,ja die Frage bleibt ab etwa Mitte des Threads offen...
Weil es auf sie momentan wohl keine Antwort gibt...
Hat S100 wirklich ein Alu-Gehäuse?
Gruß an alle,
ein wirklich nützlicher Tread hier (eins der wenigen, und trotz mancher Offtopics)
Scheinbar scheint es ja doch zu gehen, da einige schon fleissig Sachen laden, nur find ich es schade, dass niemand die Einstellungen erklärt...:flop:
Ist klar....
die wollen die Kunden los werden, damit sie Ihr Mobilfunkgeschäft ganz einstellen können...
Immo haben sie noch bestandskunden zu betreuen, also haben sie immernoch etwas mit Telekommunikation (Handy) am Hut, und davon wollen sie ja ab..
UNd ich wüsste immernoch gerne, wie ich überhaupt mal den Webviewer auf mein Gerät bekomme, bzw. wie ich andere Midlets per Java downloaden kann, denn alle mir bekannten T-Mobile Zugänge, funktionieren nicht, es wird einfach nichts runtergeladen... ![]()
Ok ok....
es war mein Fehler.. ich hatte da anderes im Kopf...
Folgendes Zitat einmal hier Kommentarlos eingeführt (Bekam ich auf die Frage, von unserer Rechtabteilung, zugesand)
ZitatTelefax und Kündigung
Das OLG Zweibrücken hat in seinem Urteil vom 6.10.1998 (zfs 1999, 244) folgendes ausgeführt:
„... Nach der einhelligen Rspr. ist der Sendebericht eines Faxgerätes allein aber nicht geeignet, den Zugang des Faxes zu beweisen. Die Anhörung eines technischen Sachverständigen in einem durch den 7. Zivilsenat des OLG München (NJW 1993, 2447, 2448) entschiedenen Verfahren hat ergeben, dass in dem für die Telefax-Übertragung benutzten öffentlichen Telefonnetz Millisekunden dauernde Kontaktöffnungen zwischen den durch Wahleinrichtungen verbundenen Leitungsabschnitten auftreten können, die beim Telefonieren nicht bemerkbar sind, bei der Telefaxübermittlung aber zum Absturz der Verbindung führen können, so daß ein Fax verstümmelt oder aber der gesendete Text überhaupt nicht ankommt, obwohl das Sendeprotokoll eine ordnungsgemäße Übermittlung ausweist. Als andere Möglichkeit der Störung hat der Sachverständige - neben einem Defekt am Empfangsgerät - eine Minderung der Leitungsqualität dargelegt, die nur in gewissen Grenzen ausgeglichen werden und als deren Folge es zum Abbruch der Verbindung kommen kann, ohne daß der Abbruch in jedem Fall protokolliert wird. Mit der in der genannten Entscheidung des OLG München (so auch KG NJW 1994, 3172, 3173; OLG Dresden NJW-RR 1994, 1485) vertretenen Auffassung, der die Kammer folgt, ist durch den Sendebericht auch nicht der Beweis des ersten Anscheins für den Zugang der Kündigung als geführt anzusehen, gegenüber dem es Sache der Kl wäre, ihn durch Anführen genauer Umstände zu erschüttern, aus denen sich schließen ließe, daß die Kl im fraglichen Zeitraum kein Fax erhalten hatte. Diese Auffassung wurde durch Urteil des BGH v. 7.12.1994 (NJW 1995, 665, 666) bestätigt. Der BGH hat dort ausgeführt, daß der Sendebericht allenfalls ein Indiz für den Zugang liefern würde, nicht aber einen Anscheinsbeweis rechtfertigen könne. Denn die Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises seien nur bei typischen Geschehensabläufen gegeben, bei denen nach der Lebenserfahrung regelmäßig von einem bestimmten Ereignis auf einen bestimmten Erfolg - oder umgekehrt - geschlossen werden könne. Bloße Wahrscheinlichkeiten reichen danach nicht aus. Die Vermutung einer hohen Verbindungs- und Übertragungssicherheit der Telefax-Technik gibt nach der zitierten Entscheidung des BGH noch keine verlässliche Grundlage für einen Anscheinsbeweis ab. Deshalb kann hier nichts anderes gelten als bei normalen Postsendungen oder eingeschriebenen Briefen, für deren Eingang beim Empfänger ebenfalls kein prima-facie-Beweis besteht (BGH NJW 1964, 1176; Palandt-Heinrichs, BGB, 57. Aufl., § 130 Rn. 21 m. w. N.). Dabei ist vorliegend weiter zu berücksichtigen, daß der Beweiswert des fraglichen Sendeberichts hier auch dadurch erschüttert wird, daß die Möglichkeit von Manipulationen und nachträglichen Fälschungen besteht. Denn - wie durch die einschlägigen Veröffentlichungen allgemein bekannt ist (vgl. u. a. Wolf NJW 1989, 2592, 2594) - können die Daten eines Sendeprotokolls durch Manipulation des Geräts beliebig hergestellt werden. Uhrzeit, Datum und die Telefax-Nummern des Empfängers sind beliebig einstellbar. Der Bekl hätte deshalb noch weitere Indizien anführen müssen, um den durch die Kl bestrittenen Zugang ausreichend darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. OLG Rostock NJW 1996, 1831, 1832). Der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung des Beweiswertes eines Sendeprotokolls bedurfte es nicht, da die Kammer dies aufgrund der hierzu ergangenen Entscheidungen und der einschlägigen Literatur aus eigener Sachkunde entscheiden konnte..."
nicht schlagen.... *g*
imho ist die Software Easy GPRS für Dumme gemacht...
Die ist doch total logisch & einfach!
Einfach mal die Augen öffnen & die Buttons anschauen ![]()
Dann klappts auch...
Frei gekauft, heisst auch nicht: freies S100....
immo ist es halt noch so, dass alle S100 direkt über T-Mobile vertrieben werden!
Es gibt aber absolut KEINE weiteren Einschränkungen!
Tip: Setz einfach einen Begrüßungstext (bei mir: Samsung S100), und das T-Mobile Logo wird nicht mehr angezeigt...!
Na dann aber sicher nicht nur für Händler?!
Muss man sich irgendwie ausweisen? Kann ja jetzt jeder (der die Nummer kennt), anrufen!?