Beiträge von jerx
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Zitat
Original geschrieben von Applied
Wäre schön, wenn du deine eigenen Quellen lesen könntest
"Zu den Mahngebühren zählen: Portokosten für die Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung und Material (Papier, Briefumschlag für die Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung)
Zu den Mahngebühren gehören nicht die Kosten für: die Verwaltung, Personal und Technik Da die Kosten für diese zu den Ausgaben für den allgemeinen Geschäftsbetrieb gehören und nicht auf den Schuldner abgewälzt werden dürfen."
Und was habe ich da jetzt falsch gelesen? Wäre schön, wenn du meinen Beitrag lesen könntest. :p Habe ich Personal, Technik und Verwaltung geschrieben? Die Advanzia mahnt (auch) per Post. Für diejenigen, die Briefe im elektronischen Zeitalter nicht mehr kennen: Ein Blatt Papier wird mit Wörtern bedruckt/beschriftet, in einen Briefumschlag gesteckt und frankiert.
Und wie ich bereits sagte, sind die Mahngebühren für mich ok. Diese Haltung hätte ich auch, wenn ich wüsste, dass die Advanzia diese gesetzlich nicht erheben dürfte. 4,90 EUR sind zwar vermutlich mehr als die verursachten Kosten, aber vollkommen im Rahmen. Zudem habe ich die Mahnung selber zu verschulden. Beim Gutschriften Problem sieht es anders aus. Da würde ich wahrscheinlich auch versuchen, die Mahngebühr zurückzubekommen.
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Bei Darlehensverträgen sind die vorvertraglichen Informationen gesetzlich vorgeschrieben. Es ist schwer nachvollziehbar, dass diese Informationen später keine Relevanz mehr haben sollen.
Außerdem erhält man laut Advanzia "per Post eine schriftliche Mahnung".
ZitatOriginal geschrieben von Truthahn
Und der Gläubiger soll auf seine Kosten für den Gläubiger kostenfrei mahnen? Das glaubst du doch selber nicht
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Richtig wäre gewesen: Mahnkosten höchstens in Höhe laut Gebührenordung einer anwaltlichen Mahnung sind angemessen.Wäre schön, wenn du das mit irgendwelchen Quellen belegen könntest.
Ich habe dazu folgendes gefunden:
http://www.jurarat.de/zahlungs…buehren-und-schadenersatzEs gibt aber auch Quellen, die behaupten, dass man erst ab der zweiten Mahnung Mahngebühren erheben darf. Da wird aber wohl davon ausgegangen, dass der Schuldner erst mit der ersten Mahnung über den Zahlungsverzug unterrichtet wurde.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass man bei der Advanzia ab dem 21. automatisch in Zahlungsverzug kommt. Jetzt bin ich mir aber nicht mehr ganz sicher, ob das Fälligkeitsdatum auf der Rechnung dafür ausreicht.
In meinem Fall fand ich die 4,90 EUR völlig in Ordnung. Bei Eingang einer Gutschrift, die höher als der Mindestbeitrag ist, würde ich aber noch einmal nachhaken, warum eine Mahngebühr fällig wurde. Irgendwie ist dieser Fall aber extrem merkwürdig, weil er allen anderen Erfahrungen widerspricht. Normalerweise dürfte man bei rechtzeitig eingehenden Überweisungen oder Gutschriften, die insgesamt höher als der Mindestbetrag sind, keine Mahnung erhalten.
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Gesetzlich würde man ja ab Fälligkeitsdatum automatisch in Zahlungsverzug kommen. Die Mahnkosten dürften erst ab der zweiten Mahnung in Rechnung gestellt werden. Vermutlich kann ein Gläubiger Mahngebühren bei der ersten Mahnung nur einfordern, wenn sie vertraglich vereinbart wurden.
Aber spart euch den Gang zum Anwalt oder das Starten von Word. Die Advanzia weist auf die Mahngebühr bereits vor Vertragsabschluss in den "vorvertraglichen Verbraucherinformationen" hin (Seite 3).
https://www.gebuhrenfrei.com/H…11-1111-1111-111111111111 -
Im Oktober habe ich verpennt, meine Rechnung zu begleichen. Am 04.11. erhielt ich eine Email:
ZitatAlles anzeigen...,
anhängend an diese E-Mail erhalten Sie eine Mahnung für Ihre Gebührenfrei MasterCard GOLD als .pdf-Dokument.
Der Zahlungsverzug bringt eine Sperrung Ihrer Kreditkarte mit sich, die erst nach fristgerechtem Eingang des fälligen Mindestbetrages wieder aufgehoben wird. Stellen Sie bitte nach Rechnungsausgleich auch die termingemäße Abwicklung von zukünftigen Zahlungen sicher.
Weitere wichtige Informationen im Falle eines erneuten Zahlungsverzuges entnehmen Sie bitte der Mahnung im Anhang.
...
Der Anhang mit der Mahnung sah wie folgt aus:
ZitatAlles anzeigenMahnung Gebührenfrei MasterCard Gold
Da auf die Rechnung des Vormonats kein entsprechender Zahlungseingang registriert werden konnte, erinnern wir Sie an den Ausgleich des fälligen Betrages. Der Zahlungsverzug bringt eine Sperrung Ihrer Kreditkarte mit sich, die erst nach fristgerechtem Eingang des unten genannten Mindestbetrages wieder aufgehoben wird. Stellen Sie bitte nach Rechnungsausgleich auch die termingemäße Abwicklung von zukünftigen Zahlungen sicher.
Kreditkartennummer: ************ Rechnung vom 03.11.2013
Datum Beschreibung Betrag EUR
ALTER SALDO ...
...
01.11.2013 MAHNGEBÜHR 4,90
01.11.2013 SOLLZINSEN ...
03.11.2013 NEUER SALDO ...Mindestbetrag fällig am 20.11.2013 ...
Kreditlimit
... EUR
Verfügbar
... EUR
Saldo
... EUR (=neuer Saldo)
Mindestbetrag
... EUR
Fällig am
20.11.2013Bitte überweisen Sie auf unsere unten genannte Bankverbindung. Bei Zahlung tragen Sie bitte Ihre 16-stellige Kartennummer im Feld Verwendungszweck ein. Überweisungen müssen von einem Konto des Karteninhabers erfolgen. In der Rechnung sind die gebuchten Transaktionen und Zinsen bis zum 03.11.2013 berücksichtigt. Noch nicht gebuchte Transaktionen aus diesem Monat werden auf der Folgerechnung ausgewiesen. Werden Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss nicht innerhalb von sechs Wochen nach dessen Zugang schriftlich erhoben, gilt er als genehmigt. Bei Änderungen Ihrer E-Mail- oder Postadresse informieren Sie uns bitte rechtzeitig.
Falls Sie Ihre Zahlung bereits geleistet haben und diese sich mit unserem Schreiben überschnitten hat, so ignorieren Sie bitte diese Mahnung.
Überweisen Sie bitte unter folgenden Angaben:
Begünstigter: Advanzia Bank S.A.
Kontonummer: 7401555906 oder IBAN: DE89 6005 0101 7401 5559 06
Bankleitzahl (BLZ): 600 501 01 oder BIC: SOLADEST
Kreditinstitut: LBBW Landesbank Baden Württemberg
Gewünschter Einzahlungsbetrag in EUR
Verwendungszweck: Ihre 16-stellige Kartennummer
Fällig am: 20.11.2013Die in der Email erwähnten "wichtigen Informationen im Falle eines erneuten Zahlungsverzuges" sind in der Mahnung leider nicht enthalten. Jemand Lust, einen Praxistest durchzuführen?

Die Mahngebühr ist im Vergleich zu früher also günstiger geworden. Sie wird hier beziffert:
http://www.advanzia.com/faq/FAQ.pdfZitat3. Was passiert, wenn ich meine Rechnung zu spät zahle?
Wenn Sie Ihre Rechnung zu spät oder nicht zahlen, erhalten Sie per Post eine schriftliche Mahnung, die eine Mahngebühr von 4,90 € enthält. Ausserdem wird Ihre Karte blockiert und erst wieder freigeschaltet, wenn Advanzia einen Zahlungseingang in ausreichender Höhe festgestellt hat. Wichtig ist, dass Sie stets wenigstens den Mindestbetrag, welcher auf der Rechnung angegeben ist, überweisen. -
Eure Rechnungen werden wohl heute oder morgen eingehen. Ich habe meine vor 30 Minuten erhalten. Wenn der 4. auf ein Wochenende fällt, erhält man die Rechnung immer ein oder zwei Werktage später.
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Da hast du dir aber Arbeit gemacht. Ich fand das Anklicken der Links schon anstrengend.

Hatte mich schon gefreut, aber leider wird das Cashback nur auf die Klarmobil Verträge gezahlt. Das Startguthaben wird komischerweise direkt auf die Kreditkartenabrechnung gutgeschrieben.
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Wie bist du denn zu all den Links gekommen? Hast du etwa zig URLs getestet? Ich hoffe, das damit das Thema Design endgültig ausgiebig behandelt wurde. Befürchte aber, dass es weiterhin Kunstkritiker geben wird.
Die Andasa ist da nicht drunter. Gibt es vielleicht auch für Cashback Karten spezielle URLs? Suche eine Alternative mit noch mehr Rückvergütung.

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Ich habe immer noch große Zweifel. Ing-Diba war eine der Banken, die gegen die Sparkassen geklagt hatten. Absolut unwahrscheinlich, dass ausgerechnet sie die Automaten "manipulieren". Dann hat er noch Probleme bei Sparda, Postbank und freien Automaten, auch hier kaum vorstellbar.
Daher vermute ich einen Anwenderfehler oder einen Kartendefekt. Bei letzterem wäre es aber schon ein großer Zufall, dass dieser Fehler nur bei bestimmten Banken auftritt. Wenn ich mich recht erinnere, werden bei Limitüberschreitung an manchen Automaten recht merkwürdige Fehlermeldungen angezeigt.
Gegen die Limitierung bei Visa Karten Auszahlungen und komplette Visa Ablehnung kann man wohl nichts ausrichten. Bei anderen Spielchen sollte man sich aber als Spielverderber erweisen und seine Direktbank oder Diba/Targo/Volswagen Bank kontaktieren.
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