Beiträge von jerx

    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Wäre schön, wenn du deine eigenen Quellen lesen könntest ;)


    "Zu den Mahngebühren zählen: Portokosten für die Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung und Material (Papier, Briefumschlag für die Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung)


    Zu den Mahngebühren gehören nicht die Kosten für: die Verwaltung, Personal und Technik Da die Kosten für diese zu den Ausgaben für den allgemeinen Geschäftsbetrieb gehören und nicht auf den Schuldner abgewälzt werden dürfen."

    Und was habe ich da jetzt falsch gelesen? Wäre schön, wenn du meinen Beitrag lesen könntest. :p Habe ich Personal, Technik und Verwaltung geschrieben? Die Advanzia mahnt (auch) per Post. Für diejenigen, die Briefe im elektronischen Zeitalter nicht mehr kennen: Ein Blatt Papier wird mit Wörtern bedruckt/beschriftet, in einen Briefumschlag gesteckt und frankiert.


    Und wie ich bereits sagte, sind die Mahngebühren für mich ok. Diese Haltung hätte ich auch, wenn ich wüsste, dass die Advanzia diese gesetzlich nicht erheben dürfte. 4,90 EUR sind zwar vermutlich mehr als die verursachten Kosten, aber vollkommen im Rahmen. Zudem habe ich die Mahnung selber zu verschulden. Beim Gutschriften Problem sieht es anders aus. Da würde ich wahrscheinlich auch versuchen, die Mahngebühr zurückzubekommen.

    Bei Darlehensverträgen sind die vorvertraglichen Informationen gesetzlich vorgeschrieben. Es ist schwer nachvollziehbar, dass diese Informationen später keine Relevanz mehr haben sollen.


    Außerdem erhält man laut Advanzia "per Post eine schriftliche Mahnung".


    Zitat

    Original geschrieben von Truthahn
    Und der Gläubiger soll auf seine Kosten für den Gläubiger kostenfrei mahnen? Das glaubst du doch selber nicht :D .
    Richtig wäre gewesen: Mahnkosten höchstens in Höhe laut Gebührenordung einer anwaltlichen Mahnung sind angemessen.

    Wäre schön, wenn du das mit irgendwelchen Quellen belegen könntest.


    Ich habe dazu folgendes gefunden:
    http://www.jurarat.de/zahlungs…buehren-und-schadenersatz


    Es gibt aber auch Quellen, die behaupten, dass man erst ab der zweiten Mahnung Mahngebühren erheben darf. Da wird aber wohl davon ausgegangen, dass der Schuldner erst mit der ersten Mahnung über den Zahlungsverzug unterrichtet wurde.


    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass man bei der Advanzia ab dem 21. automatisch in Zahlungsverzug kommt. Jetzt bin ich mir aber nicht mehr ganz sicher, ob das Fälligkeitsdatum auf der Rechnung dafür ausreicht.


    In meinem Fall fand ich die 4,90 EUR völlig in Ordnung. Bei Eingang einer Gutschrift, die höher als der Mindestbeitrag ist, würde ich aber noch einmal nachhaken, warum eine Mahngebühr fällig wurde. Irgendwie ist dieser Fall aber extrem merkwürdig, weil er allen anderen Erfahrungen widerspricht. Normalerweise dürfte man bei rechtzeitig eingehenden Überweisungen oder Gutschriften, die insgesamt höher als der Mindestbetrag sind, keine Mahnung erhalten.

    Gesetzlich würde man ja ab Fälligkeitsdatum automatisch in Zahlungsverzug kommen. Die Mahnkosten dürften erst ab der zweiten Mahnung in Rechnung gestellt werden. Vermutlich kann ein Gläubiger Mahngebühren bei der ersten Mahnung nur einfordern, wenn sie vertraglich vereinbart wurden.


    Aber spart euch den Gang zum Anwalt oder das Starten von Word. Die Advanzia weist auf die Mahngebühr bereits vor Vertragsabschluss in den "vorvertraglichen Verbraucherinformationen" hin (Seite 3).
    https://www.gebuhrenfrei.com/H…11-1111-1111-111111111111

    Im Oktober habe ich verpennt, meine Rechnung zu begleichen. Am 04.11. erhielt ich eine Email:



    Der Anhang mit der Mahnung sah wie folgt aus:


    Die in der Email erwähnten "wichtigen Informationen im Falle eines erneuten Zahlungsverzuges" sind in der Mahnung leider nicht enthalten. Jemand Lust, einen Praxistest durchzuführen? :D


    Die Mahngebühr ist im Vergleich zu früher also günstiger geworden. Sie wird hier beziffert:
    http://www.advanzia.com/faq/FAQ.pdf

    Zitat

    3. Was passiert, wenn ich meine Rechnung zu spät zahle?
    Wenn Sie Ihre Rechnung zu spät oder nicht zahlen, erhalten Sie per Post eine schriftliche Mahnung, die eine Mahngebühr von 4,90 € enthält. Ausserdem wird Ihre Karte blockiert und erst wieder freigeschaltet, wenn Advanzia einen Zahlungseingang in ausreichender Höhe festgestellt hat. Wichtig ist, dass Sie stets wenigstens den Mindestbetrag, welcher auf der Rechnung angegeben ist, überweisen.

    Ich habe immer noch große Zweifel. Ing-Diba war eine der Banken, die gegen die Sparkassen geklagt hatten. Absolut unwahrscheinlich, dass ausgerechnet sie die Automaten "manipulieren". Dann hat er noch Probleme bei Sparda, Postbank und freien Automaten, auch hier kaum vorstellbar.


    Daher vermute ich einen Anwenderfehler oder einen Kartendefekt. Bei letzterem wäre es aber schon ein großer Zufall, dass dieser Fehler nur bei bestimmten Banken auftritt. Wenn ich mich recht erinnere, werden bei Limitüberschreitung an manchen Automaten recht merkwürdige Fehlermeldungen angezeigt.


    Gegen die Limitierung bei Visa Karten Auszahlungen und komplette Visa Ablehnung kann man wohl nichts ausrichten. Bei anderen Spielchen sollte man sich aber als Spielverderber erweisen und seine Direktbank oder Diba/Targo/Volswagen Bank kontaktieren.