Beiträge von jerx

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Kulanz bei Mißbrauch? Was für ne Kulanz? Mißbrauch ist Mißbrauch und wird erstattet.


    Kulanz war auch das falsche Wort. Bei "besseren" Kunden wird aber sicherlich schneller und unproblematischer zugunsten des Kunden entschieden, selbst wenn der Kunde den Mißbrauch erst einmal schwer nachweisen kann. Nach einigem Hin und Her scheint der oben genannte User auch langsam sein Recht und Geld zu erlangen.

    Und ihr seid euch wirklich sicher, dass eine Karte bei einer Filialbank in Soluzzos Fall wirklich anders reagiert hätte? Ich habe da doch große Zweifel. Und abgewiesen werden die Karten wohl alle, wenn ausländische Karten oder der Kartentyp nicht akzeptiert wird. Da fragt der Automat nicht nach, ob der Karteninhaber bei einer "VIP" Bank oder Billig-Bank ist. Die Kulanz bei Kartenmissbrauch ergibt sich wahrscheinlich sowieso eher durch Umsatzvolumen, Guthaben, Depotwert und Dauer der Geschäftsbeziehung als durch Zahlung einer Kartengebühr.


    Es handelt sich hier um eine 16-Jährige, nicht um einen Geschäftsmann mit Millionen-Deals. engem Zeitplan und Luxusansprüchen. Es ist nur wichtig, dass sie überhaupt sich mit Bargeld versorgen kann bzw. bezahlen kann. Kreditkarten und Sparkarten haben beide ihre Vor- und Nachteile und jeder muss diese selber abwägen. Mit beiden dürfte es in Kanada aber keinerlei Probleme geben.


    Wie mein Vorredner schon sagte, wird es wahrscheinlich wichtiger sein, dass man eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen hat und vielleicht auch die generelle Versicherungssituation überprüft. Kann mir vorstellen, dass auch Haftplicht- oder Unfallversicherung im Notfall wichtig werden könnten.

    Den meisten hier wird es nur um die Subvention ihres neuen Gerätes gehen. Der Vertrag wird wahrscheinlich nur nach 20 Uhr mit einem alten Handy genutzt. Für die Nutzung als Haupttarif sind die Konditionen zu schlecht. Wer in einer Großstadt wohnt, sollte von daher keinen nennenswerten Nachteil durch die Verwechselung erlitten haben. Auf dem Lande könnte man vom Vodafone Netz schon profitieren, aber selbst dort gibt es bestimmt vielerorts Empfang im o2 Netz.


    Wer den Vertrag aktiv nutzen möchte, weil all seine Freunde und Bekannten mit Vodafone Flats ausgestattet sind, hätte schon einen großen Nachteil. Es ist nun aber nicht mehr zu ändern, weil Talkline es nicht mehr zuläßt. Meiner Meinung nach ist dieser Vertrag von der Tarifstruktur her sowieso ziemlich schlecht. Sogar Prepaid Tarife dürften bessere Konditionen haben.


    Bei diesem Irrtum handelt es sich einfach um menschliches Versagen. Es läuft eine ähnliche Aktion im o2 Netz.


    Es gibt jedoch auch einen Vorteil. So weit ich weiß, gibt es nur beim o2 Vertrag im ersten Monat Frei-SMS für das o2 Netz. Es wurde irgendwo eine normale Handynummer für die "AP frei" SMS gepostet. Damit dürfte man 38 Cent sparen. Obwohl das o2 Netz für mich genau das Netz ist, welches ich bevorzuge, werde ich die Frei-SMS trotzdem nicht nutzen. Die Talkline o2 Nummern möchte ich anderen nicht mitteilen.


    @Auktionator
    Es ist verständlich, dass du nicht zufrieden bist, aber ich würde einfach noch einmal reklamieren. Denke nicht, dass die sich querstellen werden. Es hier im Forum auszutragen, ist nicht der richtige Weg. Jetzt, wo bei denen alle Probleme langsam aufgearbeitet werden, wirst du per Email auch schneller eine Antwort erhalten.


    Jeder macht einmal Fehler. Es ist leider auch so, dass beim Auftreten eines Fehlers oftmals weitere dazu kommen. Das ist halt menschlich. Finanziell ist, denke ich, keinem Kunden ein Schaden entstanden. Jeder hat die Möglichkeit, komplett zu stornieren oder seine Ware mit leichtem Gewinn wieder zu verkaufen.


    Es gibt immer wieder gute Angebote hier im Forum. Es ist also nur eine Frage der Zeit bis man ein ähnlich lukratives Angebot erhält.

    Falls das Limit der Postbank Sparcard nicht ausreichen sollte, kann man auch mehrere Karten beantragen. Aber ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine 16-Jährige täglich Champagner schlürft. Die 2000 EUR sollten locker ausreichen, insbesondere weil die Unterkunft wahrscheinlich schon vorab bezahlt sein dürfte.

    Ich meine, dass man bei der Postbank nicht an bestimmte Banken gebunden ist. Man kann alle Visa Plus Geldautomaten nutzen, jedoch nur im Ausland und 10x im Jahr. Im Inland erhält man sein Geld an den Automaten der Cash Group.


    Bei mehr als 10 Abhebungen muss man mit der Deutschen Bank Sparcard weitermachen. Dort kann man auch Geld per Überweisung einzahlen.

    Neben der Postbank Sparcard würde ich die ebenfalls kostenlose Deutsche Bank Sparcard empfehlen. Da kann man bei den Partnerbanken kostenlos Geld abheben. Es handelt sich um führende Banken der jeweiligen Länder. In Kanada ist es die Scotiabank (3.größte Bank Kanadas mit mehr als 900 Niederlassungen). Es kann bis zu 600 EUR täglich und 2000 EUR monatlich abgehoben werden. Evtl. sind die Limits im Ausland geringer.


    Seid ihr sicher, dass Traveller Cheques jetzt nur noch ab 18 Jahren gelten? Damals konnten auch Minderjährige Traveller Cheques erhalten. In den AGBs habe ich kein Mindestalter entdecken können.
    https://www.americanexpress.co…?de_de_nu=leftnav&page=CM


    Edit: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Hat sich leider wirklich geändert:

    Zitat

    2.2 Der Erwerber der Travelers Cheques muss volljährig sein und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

    Vielen, vielen Dank für eure zahlreichen Meinungen und Anregungen! Als Nicht-Jurist ist es schon sehr schwer, sich im Paragraphendschungel zurecht zu finden und selbst mit entsprechendem Wissen ist die Sachlage ja auch nicht immer eindeutig.


    Der User scheint hier nicht sehr aktiv zu sein, so dass er hoffentlich nicht mitliest. Vorerst möchte ich den User nicht outen. Bitte habt dafür Verständnis! Ich habe aber ca. 450 EUR gezahlt.


    Einen Mod hatte ich schon kontaktiert, weil ich wissen wollte, ob der User die Beschreibung im Nachhinein ändern oder löschen kann. Das ist zum Glück nur in den ersten 3 Tagen der Fall, so dass die Beweise hier direkt nachprüfbar blieben.


    Vorgestern habe ich den ganzen Nachmittag damit verbracht, den Verkäufer zum Einlenken zu bewegen. Er blieb zwar stur und seither stellt er sich tot (ist ja "verreist"), aber aufgrund bestimmter Eingeständnisse (Vodafone Branding auf seine Kosten bei einem NSC beseitigen lassen, fehlendes Zubehör nachschicken) und etlichen Widersprüchen zwischen seinen Aussagen und den Geschehnissen, glaube ich trotzdem an einen positiven Ausgang.


    Auch wenn ich arge Zweifel an dem Sinn rechtlicher Maßnahmen habe und der Aufwand meiner Meinung nach selbst für diesen relativ hohen Streitwert noch viel zu hoch ist, möchte ich trotzdem diesen steinigen Weg beschreiten.


    Ich habe gestern erst einmal die 29 SMS Nachrichten protokolliert. Meiner Meinung nach wären diese alleine schon Beweis genug, dass der User das Handy mindestens 2 volle Tage intensiv genutzt hat und es damit nicht mehr als neu bezeichnet werden durfte. Von Funktionsprüfung kann keine Rede sein.



    Man kann während eines Funktionstests vielleicht eine SMS empfangen, evtl. auch eine verschicken, aber 11 SMS an zwei Tagen zu unterschiedlichen Tageszeiten verschicken? Lustig finde ich auch, dass eine Weckzeit von 10 Uhr mogens eingestellt ist. Ach, ist es nicht schön, ein Student zu sein? Das waren noch Zeiten ...


    Ich finde es äußerst unverschämt, trotz meiner Zahlung das Gerät danach noch 2 weitere Tage weiterzunutzen und die Verzögerung auf ein Transportunternehmen zu schieben.


    Ich hätte ja nicht einmal etwas dagegen gehabt, wenn er das Gerät etwas ausführlicher getestet hätte, aber es komplett verdreckt und verkratzt zurückzuschicken, ist unglaublich. Gerade wenn man ein Gerät verkaufen oder zurückschicken möchte, so sollte man doch äußerst vorsichtig und pfleglich damit umgehen.


    Diese lange Nutzung in Verbindung mit meiner sehr frühen Reklamation per Email (45 Minuten nach Zustellung des Handys) sollten außerdem seine Anschuldigung entkräften, dass ich für den Zustand selber verantwortlich sei. Da bringen ihm auch seine zwei angeblichen Zeugen nichts, die er schon vorsorglich informiert hat. Ganz abgesehen davon, dass es sowieso nur ein selten dämlicher Bluff ist, müssten sie schon äußerst dumm sein, sich in diesem Falle des Meineids schuldig machen zu wollen.


    Ich bereue ein wenig, dass ich erst einmal 30 Minuten mit der Reinigung des Handys zugebracht habe. Da hätte ich erst einmal Fotos machen sollen. Ich war schon sehr erstaunt und verärgert über den Zustand des Gerätes, hoffte aber, dass ich keine Kratzer unter dem ganzen Dreck entdecken müsste.


    Ärgerlich ist, dass ich nach einem neuen Gerät ohne Branding gesucht hatte und die Angebotsbeschreibung genau dieses versprach. Ich kenne mich mit Brandings nicht aus, aber da ich ein völlig anderes Netz nutze, möchte ich mich nicht auf Experimente einlassen.


    Das Verkäufer-Angebot, mir das Debranding zu zahlen, möchte ich auch nicht annehmen. Erstens ist der Aufwand für mich um einiges höher (als Versand) und für ihn zu bequem, was ich ihm einfach nicht mehr gönne. Zweitens möchte ich mich nach all den Halbwahrheiten nicht auf sein Wort verlassen. Dass er das - ohne eine Rechnung von mir als Nachweis gezeigt zu bekommen - zahlen möchte, werte ich als Indiz dafür, dass ihm die falsche Artikelbeschreibung durchaus bewusst ist.


    Nach Auskunft eines örtlichen Nokia Service Centers kostet das Debranding übrigens 20 EUR. Ist nicht die Welt, aber bei jeder Reperatur wird wieder auf die Ursprungsfirmware zurückgestellt. Letztlich liegt das Risiko also bei mir und auch hier könnte er nicht wirklich nachbessern.


    Wenn ich eure Beiträge richtig verstanden habe, gibt es beim Privatkauf kein Rückgaberecht. Entsprechende Sätze sind Makulatur. Es gibt aber durchaus die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Dazu müßte ich dem Verkäufer, eine arglistige Täuschung nachweisen. Aufgrund seiner Emails, der Artikel Beschreibung, des Online-Trackings, etc. dürfte mir das aber nicht sehr schwer fallen.


    Außerdem müßte ich ihm eine Nachbesserungsfrist einräumen. Da er keine Zeitmaschine haben wird, dürfte ihm das nicht gelingen. Kann man die Nachbesserungsfrist dann weglassen? Wahrscheinlich nicht, oder? Wieviel Zeit muss ich ihm lassen? Da er behauptet, 2 Wochen im Urlaub zu sein, verlängert sich dann die Frist um die Urlaubszeit?


    Nach Verstreichen der Nachbesserungsfrist müsste ich eine Anzeige aufgeben oder mit einem Anwalt vor Gericht ziehen.


    Wie ist das eigentlich mit dem Handy? Ich würde es selbstverständlch nicht verwenden. Bis die Sache geklärt ist, hat es aber sicher einiges an Wert verloren. Bekomme ich trotzdem den vollen Kaufpreis zurückerstattet oder nur den Zeitwert? Ich gehe von ersterem aus.


    Bei meiner Reklamation hatte ich vorgeschlagen, die Rücksendekosten zu übernehmen. Nach dem ganzen Ärger bin ich aber auch dazu nicht mehr bereit. Ist es rechtens, zusätzlich die Versandkosten zu verlangen?


    Aufgrund seiner Unzuverlässigkeit und seinen Halbwahrheiten bestand ich darauf, dass ich zuerst das Geld bekomme und dann das Handy verschicke. Ist die Reihenfolge ok? Beim Kauf habe ich zuerst überwiesen und bin dann der Ware "hinterhergelaufen".


    Beim Rücktritt vom Vertrag könnte sich das Spielchen natürlich umdrehen. Er würde mir evtl. eine Wertminderung durch Gebrauch vorwerfen. Wie kann ich dem vorbeugen? Außerdem habe ich das im Lieferumfang befindliche Mikrofasertuch zur Reinigung benutzt. Es ist zwar noch wie neu und ließe sich auch wieder in dem Plastiktütchen verstauen, aber bei genauerem Hinsehen würde man wahrscheinlich erkennen, dass das Tütchen zumindest schon einmal geöffnet wurde. Muss ich das angeben oder sogar Ersatz dafür leisten?


    Ich weiß, dass es eine Menge Fragen sind und gerade vor Gericht es doch öfter auch Auslegungssache ist. Vielleicht gibt es aber dennoch Antworten, die wahrscheinlicher sind als andere.

    Gibt es da wirklich Sanktionen, falls ein Kunde frühzeitig kündigt? Von Versicherungen ist mir bekannt, dass die Provisionen zurückgefordert werden. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass hier Fristen seitesns der Provider eingeführt wurden, aber andererseits wäre das ein nahezu unkalkulierbares Risiko für den Händler. Im Gegensatz zu Krankenversicherungen ist die Kündigungsrate bei Handyverträgen, bei denen es hohe Hardwarerabatte gab, wahrscheinlich sehr hoch. Ich vermute sogar, dass sehr viele Leute die Kündigung gleich in den ersten Wochen oder Monaten verschcken.


    Wann kann man denn kündigen ohne den Händlern zu schaden?