Beiträge von Mephisto

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    Original geschrieben von ChickenHawk


    (Ebenso wie im Zusammenhang mit Kautionen irgendwelche Pseudodruckszenarien mit Frist von 4 Wochen plus Mahnbescheid absoluter Humbug sind.)


    :rolleyes:


    Bitte, Du als jemand, der mit schönster Regelmäßigkeit alle anderen der Halbgarheiten bezichtigt, BITTE befass' Dich erstmal mit a) dem Sachverhalt und b) den Modalitäten einer Kaution.


    Wenn Miete & NK-Zahlungen alle geleistet sind, die Renovierung ausweislich Vertrag eindeutig ausgeschlossen wurde und bei der Übergabe keine Mängel festgestellt werden konnten (in einer Wohnung, die unrenoviert übernommen wurde gar nicht mal soooo unwahrscheinlich), worauf gründet sich dann Deiner höchst profesionellen Einschätzung nach das Recht, die Kaution vorerst einzubehalten?


    ...und weil ich Dich so gerne mag & weiß, mit welcher Freude Dich das googeln eines Rechssachverhalts erfreut, anbei auch gleich mal ein paar tolle hilfreiche Stichworte: Zeitpunkt, Ansprüche aus Mietvertrag, eindeutig, Erfüllung


    Du wirst es nicht glauben, aber auch außer Dir macht sich der ein oder andere hier Gedanken, bevor er postet

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Ne, so läuft das im Mietrecht nicht.


    Sollten Aussenstände sein (z.b. evtl. Renovierungskosten) kann die Kaution auch rechtmäßig länger wie 6 Monate einbehalten werden.


    Seh' ich vor diesem Hintergrund anders


    Zitat


    im Mietvertrag ist geregelt, dass der Vermieter bei Auszug die Wohnung auf seine Kosten streichen lässt, weil sie auch unrenoviert übernommen wurde


    Zitat


    Der Mahnbescheid ist ein stumpfes Werkzeug, da es reicht, einfach anzukreuzen, das die Forderung zu UNrecht besteht. Was an dem auch ist.


    ...woraufhin Du als Antragsteller das Verfahren eröffnen lässt.

    Re: Re: Das Schicksal von Mirco (Grefrath) ist endlich geklärt!


    Zitat

    Original geschrieben von HappyDay989
    Bis zum Schuldspruch gilt in Deutschland (und in anderen zivilisierten Staaten auch) die sogen. Unschuldsvermutung. Und nein, das habe ich jetzt nicht angemerkt, um politisch korrekt zu sein. Vielmehr entgleisen Threads, in denen es um Gewaltverbrechen geht, besonders wenn Sexualdelikte gegen Kinder thematisiert werden, leider sehr schnell und werden zu wahren Vorverurteilungs- und Lynchmob-Orgien á la "hang'em high!"


    Dass ich das noch erleben darf... :top:

    1) Cool bleiben & nicht stressen lassen
    2) Wie gehabt bis zum 31.3. dort wohnen bleiben
    3) Dem Vermieter ein Einschreiben samt Rückschein zukommen lassen, in dem ihr ihn auffordert, die Kaution binnen vier Wochen auf ein Konto eurer Wahl zu überweisen
    4) Sollte innerhalb dieser Frist kein Geld bei euch eingegangen sein, 3) wiederholen, dieses Mal mit Frist von 14 Tagen und dem freundlichen Hinweis, dass ihr mit fruchtlosem Ablauf dieser Frist ein Mahnverfahren anstrengen werdet
    5) Sollte auch innerhalb dieser Frist kein Geld eingehen, ab in den Schreibwarenladen & einen Mahnbescheid ausfüllen


    Spätestens bei 5) knickt er ein, garantiert - der gelbe Umschlag vom Amtsgericht wirkt Wunder ;)


    Vielen Dank für die Aufklärung :top:!

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    Original geschrieben von Bessi
    alles kein Problem! Ein Arbeitgeber meldet der gkv dass du ab 1.1 versicherungsfrei bist! Dann bekommst du von der gkv eine Mitteilung,dass du für das Jahr 2011 als freiwilliges Mitglied geführt wirst und den höchstBeitrag zahlst! Mit der Möglichkeit,innerhalb von 14 tagen nach Zugang des Schreibens in die pkv wechseln kannst! Bei der debeka zum bsp ist eine rückwirkende Aufnahme innerhalb von 2 Monaten kein Problem! Viele Mitglieder wissen ja erst gar nicht, dass die Möglichkeit eines Wechsel besteht! Also kein Stress solange du noch kein schreiben deiner gkv bekommen hast, bist du noch voll im soll! Gruß Bessi


    Kann ich eigentlich jedes Jahr immer nurzum 1.1. wechseln oder geht das auch zum z.b. 30.6.? Was passiert, wenn ich den Wechsel in diesem Jahr nicht vollziehen möchte, sondern lieber noch ein Jahr in der GKV verbleiben will? Gibt es dann Probleme, wenn ich zum 1.1.2012 die Kasse wechseln will? Oder geht das dann gar nicht mehr? Wäre dank der Neuregelung mit nur noch 12 Monaten Einkommen > Pflichtversicherungsgrenze jetzt soweit :D

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    Original geschrieben von Robertsen


    1. Was misst man mit den ganz kleinen Markierungen zwischen Uhrenblatt und Tachymeter?


    Mit der Tachymeterskala kannst Du die Änderung einer bestimmten Einheit (meistens natürlich km) pro Zeiteinheit bestimmen. Für gewöhnlich ist die Tachymeterskala so geeicht, dass sie dir der Sekundenzeiger den umgekehrten Wert desjenigen Anteils einer Stunde anzeigt, der vergangen ist, seit der Zeiger zuletzt auf der zwölf stand.


    Okay, das hat jetzt keiner verstanden :D, daher mal mit Beispiel: steht der Sekundenzeiger auf der drei, ist 1/240stel einer Stunde vergangen, bei der sechs 1/120stel usw.


    Wenn Du das jetzt mit einer anderen Größe multiplizierst, dann erhältst Du den Wert pro Stunde.


    Praktisches Beispiel:


    Mal angenommen, Du fährst auf der Autobahn genau einen Kilometer und brauchst dafür eine Minute, dann stünde der Sekundenzeiger wieder auf der zwölf, und der Tachymeterring würde Dir einen Wert von 60 anzeigen. -> Tachymeterwert (gedanklich: /h) * Wert = Wert/Stunde, im konkreten Fall


    60 (/h) * 1 km = 60 km/h


    ergo, Du fährst 60 Sachen :)


    confusing, ich hoffe es hilft trotzdem, im Prinzip einfach den Tachywert ablesen und mit der zweiten Größe multiplizieren :)

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Und da es ja immer noch heißt "in dubio pro reo" sehe ich in dieser Konstellation eher schlechte Chancen hier wirklich erfolgreich gerichtlich was erreichen zu können, insofern sind die Chance da im Gespräch mit der Bank direkt evtl. sogar besser.


    Dieser Grundsatz existiert nur im Strafrecht ;)

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    Original geschrieben von kinslayer
    Werden die Sache eh über einen Anwalt angehen.Muß,kann oder sollten man auch eine Anzeige wegen fahrlässige Körpeerverletzungs stellen?Wäre das hilfreich oder sinnvoll?


    Erstmal zum zweiten Punkt: Kannst Du machen, wenn Du der Bank noch eine mitgeben möchtest, wirkt sich aber nicht wirklich auf das von Dir angestrebte zivilrechtliche Verfahren aus, da die beiden Themen unabhängig von einander verhandelt werden.


    Zum ersten Punkt: Don't. Ernsthaft, don't. Oder überleg's Dir zumindest nochmal. Nachdem Du bereits geschrieben hast, dass es Deiner Frau wegen der ganzen Misere jetzt schon psychisch sehr schlecht geht, würde ich nicht auch noch diesen zusätzlichen Stress aufladen. Dies umso mehr, da Deine Chancen einfach gegen Null gehen. Du müsstest de facto beweisen, dass Deine Frau genau auf DEM Stückchen Eis ausgerutscht ist, das schon an den Vortagen dort war; hast Du Fotos? Zeugen? Und Deine Gegenseite (Bank!) wird noch dazu einen finanziell deutlich längeren Atem haben als Du. Die Geschichte kann sich ewig ziehen, mit Schriftsatz um Schriftsatz, Gerichtsterminen, Anwaltsterminen, etc. Der einzige, der daran Freude haben wird, ist Dein Anwalt.

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    Original geschrieben von harlekyn
      cellphones: Was meinst du, warum du als PKV-Kunde so gern beim Arzt gesehen bist? Eben weil du seinen Porsche finanzierst


    Diese Polemik wird langsam ein wenig monoton. FYI: es fahren weit weniger Ärzte Porsche, als angenommen.


    Bei der Debatte GKV/PKV muss einfach jeder seine Präferenzen setzen. Der eine sagt, ich will im Krankenhaus (und darum sollte es eigentlich gehen, denn alles, was ambulant erledigt werden kann, ist derart kiki, dass es hierbei nur um Hygiene-Faktoren wie Wartezeit, Terminlage etc. geht) eine top-Versorgung, bei der auch die deutlich höheren Sätze für komplexe Therapien und/oder höherwertiges Material gezahlt werden (hier als kleines Stichwort z.B. Katheter; da kann man die Standard-Röhrchen aus Chinaplastik, die beim schon beim Anbringen porös werden, verwenden, oder aber die sauteuren Dinger aus Silikon; ich weiß von einer Uniklinik, dass es hier zwei verschiedene Töpfchen für GKV & PKV Patienten gibt), der andere sagt, mir reicht die GKV;


    Ja, es gibt Praxen, da werden PKV-Patienten gemolken & unnötige Positionen erbracht und abgerechnet. Ja, es stimmt aber auch, dass die GKV-Behandlung deutlich hinter hinter der PKV zurückbleibt (mit durchaus ernsten Konsequenzen für die Gesundheit - hier fällt mir spontan auch das Unding "Hausarzt-Modell" ein; wenn hier einige wüssten, was für giga-Pfeifen, die absolut ernste Indikationen verkennen, in ihren kleinen Klitschen-Praxen sitzen, würde der ein oder andere ganz schön bleich werden).


    Insofern jeder, wie er (oder sie :)) es für richtig hält;