Zitat
Original geschrieben von hien
Ist ja meine Frage: soll ich zum Anwalt oder Polizei? Einen von beiden werde ich jedenfalls aufsuchen.
Ich weiß wirklich nicht was für ein Handy es ist. Wenn jemand in Stuttgart Interesse hat, die Rarität zu begutachten, kann er gerne bei mir vorbeikommen :D.
"Nokia 8800 Arte NEU" stand da.
In erster Linie würde ich Dir empfehlen, noch einmal eine höfliche mail an den Verkäufer zu schreiben und ihm erklären, daß Du keinen Mangel gelten machst (was durch den Hinweis auf den Verkauf von Privat und unter Auschluss jeglicher Garantie- und sonstiger Rückgaberechte tatsächlich wirksam unterbunden wurde), sondern Nichterfüllung eures Kaufvertrags.
Der Verkäufer hat sich verpflichtet, Dir ein original Nokia Mobiltelefon zu überlassen. Wenn er Dir stattdessen eine Fälschung auf's Auge gedrückt hat, dann hast Du nach wie vor Anspruch auf Lieferung der Sache, denn bisher ist der Vertrag noch nicht durch den VK erfüllt, da er Dir nicht die GESCHULDETE Sache übergeben hat, sondern etwas völlig anderes.
Soweit der Vorgehens-Teil :), jetzt noch zum Problem an der Sache:
Dadurch, daß Du Dir das Teil angesehen hast und sogar noch einen Preisnachlass ausgehandelt hast, wird sich der VK, wenn er nicht ganz blöd ist, sich darauf berufen, daß Du Dich mit dieser Anstatt-Lieferung zufrieden gegeben hast und der KV erfüllt ist.
Wenn das passiert, dann hör' am besten auf die Vorposter: hak's als Lehrgeld ab, ansonsten wird's noch teurer