Beiträge von Mephisto

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    Original geschrieben von ChickenHawk


    Das jemand aber ggf. seinen Lappen los ist, wenn er nachweislich mehrfach harte Drogen genommen hat darin sehe ich nicht wirklich ein Problem, weder von der Sinnhaftigkeit noch von Rechtmäßigkeit.


    ist es nicht auch so, daß eine MPU in's Haus steht, wenn man mit "weichen" Drogen in kleineren Mengen erwischt wird, wiederum unabhängig vom Bezug zum Straßenverkehr?

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    Original geschrieben von ChickenHawk

    Harte Drogen und deren Auswirkungen kann man nicht schön reden.


    Wie eingangs geschildert, wollte ich das auch gar nicht diskutieren; es geht mir darum, ob es wirklich sinnvoll/rechtens ist, den drohenden Führerscheinentzug an ein Vergehen zu koppeln, für welches das Gesetz ja eigentlich schon ganz probate Strafen bereithält.


    Klar ist jemand, der Drogen gleich welcher Art zu sich genommen hat, am nächsten Tag nur bedingt fahrtauglich; das selbe gilt für jemanden, der eine Nacht durchgezecht hat. Aber der Fall steht ja gar nicht zur Debatte, der Kerl, den's da erwischt hat, war ja weit von irgendeinem Fahrzeug/einer Verkehrsteilnahme entfernt.

    Re: Re: Re: Re: Führerscheinentzug - immer häufiger Zusatz-"Zuchtmittel"?


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    Original geschrieben von Lobo
    Exakt - deswegen müssen aufgefallene Alkoholfahrer ebenfalls zur MPU ! Ab 1,6 Promille oder im Wiederholungsfall Automatisch.
    Gruss, Jörg


    Genau darum geht's mir; ein Autofharer der am Steuer alkoholisiert erwischt wird (und das auch noch wirklich stark, 1,6 Promille, da geht ja gar nix mehr), muss vollkommen zu Recht zur MPU (und da könnte man imo die Grenze auch noch eine ganze Latte niedruger anlegen, denn hier besteht eine wirkliche Gefährdung für andere samt einer nicht zu unterschätzenden Wiederholungsgefahr). Wird der gleiche Autofahrer allerdings mit 1,5 Promille als Passant torkelnd am Straßenrand aufgegriffen, passiert nichts weiter.
    Findet man aber bei jemandem eine doch recht geringe Menge Drogen, dann wird automatisch auf eine grundsätzlich fragwürdige Unzulänglichkeit zwecks Fahrzeugführung geschlossen, und da frage ich mich nach dem warum;
    Zumal er ja, wie gesagt, vollkommen normal den btmg Bestrafungsrahmen unterliegt, also ja schon ein strafendes Gesetz vorliegt. Mir drängt sich einfach der unangenehme Eindruck auf, daß die zunehmende Kopplung einzig und allein den Zweck hat, den Strafrahmen implizit um ein ganz empfindliches Mittel anzureichern und ich bin mir nicht sicher, ob das legislativ so gewollt war/ist.


    Bei Wiederholungstätern bzw. Personen, die schon ein paar mal mit Drogen aufgefallen sind, kann ich das Gefährdungsargument dann wieder sehr gut nachvollziehen; aber bei einem Ersttäter mit ein paar Krümeln? Da halte ich den Geseelschaftsalkoholiker mit seinen zwei Weizen pro Abend für per se gefährlicher.


    Zitat


    Das kann doch wohl keine ernsthafte Frage sein.
    Wer Drogen nimmt, der könnte sie auch am Steuer nehmen, bzw. unter deren Einfluss fahren.
    Allein die Möglichkeit reicht aus um die Allgemeinheit vor ihnen zu schützen


    naja, genau so könnte ich argumentieren, bei einem Kettenraucher könnte es am Steuer theroretisch zu einem spastischen Husten-/Asthmaanfall kommen.
    Und wer Samstag abend Alkohol trinkt, könnte dies auch Dienstag mittag tun.

    Hallo Community :)


    oute mich hier mal als großer Fan von Frag einen Anwalt.de, die Themen, welche dort diskutiert werden, sind ausnahmslos besser als jede Boulevardsendung und vom Unterhaltungswert her schwer zu überbieten (die Blödheit mancher Leute... :D)


    Nun bin ich grad über dieses Thema hier gestolpert; ich frage mich, warum dem guten Mann eine MPU samt Führerscheinentzug drohen. War doch weit und breit kein Fahrzeug in den Sachverhalt involviert.
    Unabhängig davon scheint mir diese Maßnahme auch in anderen Fällen - stets ohne daß eine Wagen in der Story vorkäme - immer häufiger angewandt zu werden, obwohl das Gesetz doch eigentlich für jede Straftat eine bestimmte Maßnahme zur Bestrafung vorsieht. Und viele wird der Entzug wesentlich härter treffen, als die gesetzlich ohnehin angeordneten Mittel. Hier also die Frage: wird hier ein zur Abschreckung dienendes weiteres Mittel einfach so mit in's Spiel gebracht und instrumentalisiert? Weitet der Staat still und leise seine Kompetenzen aus?


    Mir geht es jetzt nicht darum, ob das Verhalten grundsätzlich falsch, verwerflich etc. ist, wer seine Rübe mit Drogen weichkloppt, ist absolut selber Schuld, und zwar ganz unabhängig davon, ob mit illegalen oder gesellschaftlich anerkannten (und unglaublich schädlichen/gefährlichen Substanzen wie Alkohol oder Tabak) Substanzen. Will den Sachverhalt auch gar nicht aburteilen, sind nur theoretische Überlegungen aus Jux und Dollerei :), zu denen mich eure Meinung interessiert?

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    Original geschrieben von kinslayer
    Hier hat keiner Frust an die Menschheit. Die User hier kennen dich und deine Freundin nicht,daher ist dir Kritik nicht persönlich ,sondern sächlich.
    [...] Absolutes Kindergartenverhalten was du hier an den Tag legst. :flop:


    na, da würde ich mich aber mal nicht so sonderlich weit aus dem Fenster lehnen an Deiner Stelle; daß Du zum Opfer von Fahrerflucht wurdest ist bedauerlich, hat aber mit der "Sache" rein gar nichts zu tun, so viel mal zur angeblichen Sachlichkeit...
    Fakt ist, Du warst nicht dabei, also steht Dir auch kein Urteil zu, ob sie nun mutwillig weiter gefahren ist oder es aber wirklich einfach nicht gemerkt hat, was tatsächlich vorkommt, believe it or not :rolleyes:


    persönlich finde ich es eher ein wenig kindergartenhaft, jemanden mal richtig ordentlich anzugehen stellvertretend für denjenigen, der Dir reingefahren ist, dessen Du aber leider nicht habhaft werden kannst; also muss es hier raus...



    So, zur Sache:


    Ob Deine Freundin glaubhaft vermitteln kann, daß sie den Schaden wirklich nicht bemerkt hat, hängt von unglaublich vielen Faktoren ab, Tageszeit, Schadensintensität, kurzes Zögern während des Ausparkens, weil man vielleicht doch 'nen kleinen Rumpler bemerkt hat etc.
    Sollte ihr eine glaubhafte Darstellung gelingen, bist Du mit einem minimalen Verwarngeld, einer Entschuldigung und nem Strauß Blumen aus der Sache raus, andernfalls wird's doch empfindlich unangenehm, denn FF wird nicht als Kavaliersdelikt gehandelt;


    good luck

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Was mir dabei eigentlich wirklich leid tut wenn es nicht so traurig wäre:
    Die unzähligen armen Tischkanten die bisher wegen solcher Ergüsse schon sterben mussten.


    keine Sorge, die Verantwortung für die im Rahem der Diskurse hier gefallenen Tischkanten lastet nicht allein auf Martyns Schultern, gibt mit Sicherheit auch welche mit ch Monogramm

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    Original geschrieben von askpilot
    es kommt immer auf die einzelne hochschule an..ich bin an einer fh (bzw jetzt heisst ja hochschule oder university of a.s) und hatte jetzt im ws 14 prüfungen in 2 wochen, meine kumpels an der uni werden wenns hochkommt 5 prüfungen in 1 monat schreiben (dipl.ing)..


    nur sagt halt Quantität einfach mal rein gar nix über die Qualität aus;


    soll halt jeder dahin gehen, wo er sich besser aufgehoben fühlt. Persönlich würd' ich niemals an 'ne FH gehen, da ich die ganze Struktur als Kollgestufe für Fortgeschrittene wahrnehme und empfinde, aber wem's liegt, warum denn nicht?