Re: Re: Re: Schmutziges Auto durch Baustelle - Schadensersatz möglich?
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Original geschrieben von ChickenHawk
Eigentlich kann man ja bei derartig seltsam anmutenden Forderungen nur hoffen, dass einem solche Menschen nie im RL über den Weg laufen. (Besteht da evtl. eine Verwandschaft mit einem gewissen Sushi-Master?).
Ich versteh' zwar nicht konkret, warum Du mich jetzt so angehst, aber sei's drum. Ich hab das ganze einfach mal aus Spaß an der Freud' rechtlich betrachtet. Mir ist das sowas von Latte ob Goddzilla sich munter durch's Leben klagt oder nicht... 
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Beleuchten wir das aber trotzdem einfach spaßeshalber aus der rechtlichen Sicht:
Was wurde hier verletzt bzw. geschädigt?
Eigentum? Auch nicht, und bevor hier einer schreit: Das Auto als Eigentum des TE wurde nicht beschädigt. Ein bißchen Staub ist kein Schaden, das ist nur Dreck
Halbwissen olé...
Du wirst in Deinem Eigentum geschädigt, Punkt. Ob nun großartig oder weniger großartig ist erstmal völlig irrelevant. Es geht hier einzig um die Anspruchsgrundlage einer Schadensersatzforderung. Und diese liegt einfach mal ohne wenn und aber dadurch vor. Ob Du diese nun hinnehmen musst oder nicht, das ist Sache des Gerichts (sollte man wegen so eine in meinen Augen lächerlichen Lappalie tatsächlich klagen wolle - aber das steht auf einem völlig anderen Blatt und ist mir sowas von piepegal...)
Genau darum geht's übrigens bei der u.H.
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Autofahrer A fährt Kind K an, dies wird von Oma O beobachtet, die dadurch einen Schock erleidet und behandelt werden muss.
Hat Oma O Ansprüche gegen A? Kommt vom Ergebnis aufs selbe raus.
nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich..
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Und wie sagte einer meiner Profs immer so schön:
"Das gehört zum persönlichen Lebensrisiko"
Damit hat er auch Recht, nur das allegemeine Lebensrisiko ist eine ganz andere Thematik und spielt erst dann eine Rolle, wenn es um die Bemessung, ob der Staub nun im wahrsten Sinne des Wortes geschluckt werden muss, oder nicht, geht.
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Optional empfehle ich den Bau eines hermetisch abgeschlossenen Carports oder der Anschaffung eines Ganzautokondoms, welche dann natürlich auch dem bösen Staubmacher in Rechnung gestellt wird.
Entweder so
oder einfach 50m weiter weg parken 
Wie gesagt, ich hab die Frage aus reinem Jux und Dollerei beantwortet;
ob das ganze nun eine völlig überzogen Spinnerei in der Art ist, daß man Gerichte, die eh schon wahnsinnig viel am Hut haben, mit Lächerlichkeiten zumüllt oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt.