Hi,
erstmal echtes Mitgefühl, so krass abgewatscht zu werden - ein solcher Schlag ins Gesicht ist schwer zu verdauen!
Zur rechtlichen Lage:
Ein Arbeitszeugnis muß prinzipiell den Wohlwollensgrundsatz erfüllen, d.h. es darf keine negativen Formulierungen enthalten. Aus diesem Grund hat sich in Unternehmenskreisen die berühmt-berüchtigte "Geheimsprache" eingebürgert, die im Prinzip doch wieder Schulnoten entspricht (z. B. stets zur vollsten 1 - zur vollsten/stets zur vollen 2 - zur vollen 3 - meist zur vollen 4).
In der Vergangenheit war es so, daß, falls ein Arbeitnehmer gegen ein Zeugnis geklagt hat, er meistens recht bekommen hat und das Zeugnis verbessert wurde. In jüngster Vergangenheit hat es sich bei den Gerichten allerdings eingebürgert, daß eine "Nullinie" der Note 3 angenommen wird. Dies bedeutet konkret, daß bei Formulierungen, die den Noten 4,5 oder 6 entsprechen, die Beweislast beim Arbeitgeber liegt, d.h. er Dir ein grobes Versagen in Deinem Job nachweisen muss, was nicht so einfach ist. Umgekehrt ist es leider so, daß bei "Notenänderungen" auf 1 oder 2 die Beweislast bei Dir liegt, und das ist eigentlich fast unmöglich zu schaffen.
Du kannst also ohne größere Probleme die Punkte Arbeitsweise/Zuverlässigkeit/Verhalten gegenüber Kollegen-Vorgesetzten auf einen 3er heraufsetzen lassen.
Nachdem meine Arbeitsrechtskenntnisse schon etwas eingerostet sind, hier ein kleiner Disclaimer:
das obige stimmt zu 90%, ab jetzt kommt Spekulation 
Meiner Meinung nach war es so, daß Du extrem negative Formulierungen (z.B. die Erwähnung, daß Du pünktlich warst - ein glatter 6er, Pünktlichkeit gilt als Selbstverständlichkeit -) streichen lassen kannst.
so, das war jetzt auch ne Menge Text, hth und Kopf hoch :)!