Beiträge von Spike

    Hab ein Problem, nach nem Absturz waren alle Anwendungsdaten vom Firefox (1.5.0.1) weg. Ok ist nicht so schlimm,aber egal was ich anstelle ich bekomme Google als Suchmaschine (nicht die Toolbar) rechts oben nicht mehr zu Gesicht.Statt dem Google Zeichen tauch nur die Lupe auf.Hab schon alles probiert.Zweimal neu Installiert,Registry und der Rest sauber gemacht nach der Deinstallation.Kann aber machen was ich will,Google taucht nicht wieder auf.Vielleicht hat jemand von euch einen Tipp für mich?

    Die Kleinunternehmerregelung kommt nicht in Betracht.
    NV Bescheide gibt es nach § 44a, 44b EStG für Kap und nach § 46 EStG, da aber meist nur bei Rentnern bekannt.Hier wollten die Beamten einfach Arbeit vermeiden und hätten ohne die Aufforderung auch völlig zu Recht gehandelt.Mit der Aufforderung bin ich aber bei der Pflichtveranlagung, hier hätte dann in meinem Fall eine Schätzung erfolgen müssen.Korrekturrecht § 129, §172 ff AO kommt hier nicht zum Zug, da die Einspruchsfrist noch läuft ( höchstens § 172 Abs. 2 Nr. 2a AO) ansonstens greift das Korrekturrecht erst nach Ablauf der Einspruchsfrit.Meiner Meinung nach ist der NV Bescheid nichtig, da er auf einer falschen Rechtsgrundlage bassiert.

    Bin schon unfähig mich auszudrücken heute Morgen.Mir ist schon klar, dass die USt fällig wird.War aber auf der Suche um irgendwie in die Pflichtveranlagung zu rutschen.Dachte immer Ehegatten mit 4/4 oder 3/5 wären immer Pflichtfälle, dies ist aber wohl nach § 56 Abs. 1 Nr. 1 EStDV i.V.m. § 46 Abs. 2 Nr. 1-7 EStG nicht immer der Fall. Habe bei meinem theoretischen Fall aber nun im Text eine Aufforderung im letzten Jahr zur Abgabe USt nach § 149 AO i.V.m. 18 bzw. § 22b UStG gefnden , in der ebenfalls eine Aufforderung zur Abgabe der ESt nach § 149 AO i.V.m. § 25 Abs. 3 EStG aufgeführt ist.Dies ist lt. Schmidt Kommentar zu § 25 EStG ausreichend, um in die Steuererklärungspflicht nach § 149 Abs. 1 Satz 2 AO zu rutschen. Bleibt nur noch zu klären ob der Nichtveranlagungsbescheid somit nichtig ist.

    Steh gerade auf dem Schlauch,vielleicht kann jemand von euch weiterhelfen.
    Grundlagen des Falls:
    Ehegatten, Zusammenveranlagung, Er hat §19 EStG und ein kleines Gewerbe mit minimalem Gewinn und Aufgabeverlust im selben Jahr,also Gesamtverlust,Sie hat keine EK.ESt wurde (Antragsveranlagung) zu spät abgegeben,Resultat Nichtveranlagungsbescheinigung für ESt und Soli dieses Jahres.Es besteht wohl keine Möglichkeit über § 56 EStDV in eine Pflichtveranlagung zu kommen,da § 46 Abs. 2 Nr1 ESt einen Gewinn vorsieht.Aber was passiert nun mit der USt Zahllast (Jahreserklärung) dieses Jahres?


    Edit: Muß natürlich EStDV heißen und weiter wäre eine Erstattung bei der ESt herausbekommen.

    Habe im Spybot (1.4) bei den Werkzeugen-Systemstart Einstellungen im Unvermögen folgende Anwendungen gelöscht,WinLogon crypt32chain crypt32.dll,sowie Schedule und SenLogn abgeschossen.Kann mir jemnad sagen ob ich die irgendwie wieder einfügen kann?Eine WinXP Systemwiederhersellung hab ich schon versucht,dies hat aber selber irgendwo nen Hänger.

    Gibt es eigentlich keinen Händler,der die Teile zu nem vernünftigen Preis (180€) in seinem Angebot hat? Bin irgendwie nicht bereit für die Hofer Teile über 200 Ocken bei ..bay zu zahlen.Mir ist schon klar ,dass das Angebot den Preis bestimmt,aber wenn Hofer doch ne geweisse Menge importieren kann,müsste dies doch ein anderer Händler zu einem etwas höheren Preis auch können,oder?

    Hier die genaue Kontenbeschreibung:
    Konto im SKR 04: AM 4338 Funktionsnummer 62000 Kontobezeichnung: Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze.
    Konto im SKR 04: AM 4339 Funktionsnummer 64000 Kontobezeichnung: Erlöse aus im anderen EG Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze.
    Vielen Dank für die Mühe.