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Original geschrieben von Martin Reicher
natürlich darfst du dir einen Fernseher für 1000€ kaufen wenn dir ein Verwandter 1000€ zu deiner FREIEN VERFÜGUNG oder ZWECKGEBUNDEN zum Kauf des TV schenkt.
NEIN!!!!
Das darf ein Minderjähriger definitiv nicht.
Er darf noch viel weniger Geld nicht ausgeben.
Wenn er über 16 ist, dann sind diese Paragrphen möglicherweise gelockert, aber der typische Fall Konfirmationsgeld, das dürfen die "Kinder" in der Höhe nicht alleine ausgeben.
Genaugenommen dürfte der Verkäufer oder der Kassierer ihnen das gar nicht verkaufen, in aller Regel tun sie es aber.
Dann haben die Eltern aber das Recht, den Verkauf rückgängig zu machen. Und der Laden muss darauf eingehen und tut es auch.
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Der Fahrer eines 9-sitzigen VW-Bus, der rein privat 11 Personen befördert, braucht keinen.
Das galube ich nicht!
Eine Familie mit 14 Kindern, Mutter und Vater musste sich so einen größeren Mercedes-Bus kaufen und da der wohl ein 18 sitzer ist, mussten beide Eltern den PB-Schein machen.
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Original geschrieben von Andreas24
Stiftung Warentest kann viel erklären - aber letztlich müssen sie sich dabei auf irgendein Gesetz berufen. 
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Das tun sie auch, ich hatte nur jetzt keine Lust zu wühlen.
Wenn man es haben will, wird sicherlich ein Klick auf die Homepage und eion bisschen querlesen weiterhelfen.
Viele Geschäfte haben in ihren AGBs Dinge drin oder lassen Kunden Sachen unterschreiben, die nicht rechtsgültig sind.
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Stiftung Warentest hat eindeutig erklärt, dass man zum Umtauschen oder Reklamieren (wohl eher letzteres ) keinen Bon braucht.
Der erleichtert zwar die Angelegenheit, aber ist nicht nötig.
Der Kunde muss auf normale Art und Weise rekapitulieren, dass er das Gerät in diesem Laden gekauft hat.
Durch Kontoauszug, Zeugen, oder eben durch Bon.
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Ich kenne das von Saturn.
In A gekauft, in B reklamiert, Geld zurück, kein Problem.
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Und, hat es sich vom Preis her gelohnt??
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Re: Gute Idee!
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Nur: Was mache ich jetzt dieses Osterfest?? - 
Alt aussehen!!! 
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Und außerdem kann man, wenn es das erstemal war, auch versuchen zu verhandeln, dass die Geldstrafe höher wird und dafür kein Fahrverbot verhängt wird.
Habe ich in so einem Strafkatalog gelesen.
aber nur beim erstenmal.
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Also am Montag andere zeiten als am Dienstag etc.
Bei Christen gibt es keine festgelegten Gebetszeiten. Nur Gottesdienstzeiten, aber die sind nicht Pflicht wie bei Moslems.
Die Zeiten vielleicht nicht, der Gottesdienst eigentlich schon.
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Die ganze Serie :Ich heirate eine Familie gibbet inzwischen auf DVD.
Ist aber sauteuer.
Und irgendeine andere Kultserie auch, war gerade auch im Fernsehen, fällt mir noch ein.