Beiträge von Micha2500

    Das mit den Daten ist doch nun wirklich kein Problem, oder. Der Großhändler stellt Strafanzeige und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die dort gewonnenen Erkennisse (Daten) bekommt der Großhändler. Ansonsten kann der Großhändler auch selbst auf Herausgabe der Daten klagen.


    Klar hat man mit dem Großhändler keinen Vertrag. Aber man hat möglicherweise (ohne Vertrag mit ihm) dessen Eigentum in seinem Besitz und das darf man dann rausrücken bzw. das Handy nochmal bezahlen. Die Frage ist: Hat man vom Verkäufer das Eigentum erworben? Das geht dann eigentlich nur gutgläubig. Gutgläubigkeit und Spottpreis schließen sich jedoch wohl regelmäßig aus.

    Ob das Gewerbe angemeldet ist, spielt eigentlich keine Rolle. Man hat ein Gewerbe (wenn alle Voraussetzungen vorliegen) unabhängig davon, ob man es angemeldet hat.


    Das Problem, ob das Handy dann dem Käufer gehört sehe ich auch. Meiner Meinung nach hat der Verkäufer wegen des regelmäßig vereinbarten Eigentumsvorbehalts noch kein Eigentum und zudem ist ein gutgläubiger Erwerb bei dem Preis wohl ausgeschlossen, was eine Rückgabeverpflichtung des Handys an den ursprünglichen Lieferanten folgern würde.


    Daher sollte auch die Bezahlung auf Rechnung nach Erhalt des Handys ein Risiko darstellen.

    Frank


    Deine Argumentation würde dazu führen, dass sich jeder Anteilseigner der noch Geld hat, dieses aber seiner defizitär arbeitenden Gesellschaft nicht mindestens zwei Jahre lang nach dem "letzten Verkauf" gibt, sich strafbar macht. Er weiß ja, dass die Gesellschaft ihre Gewährleistungsverpflichtungen nicht erfüllen kann, wenn man den Geldhahn abdreht. Im Ergebnis würde jede Haftungsbeschränkung obsolet sein, da man sich bei Berufung darauf strafbar macht.


    Dein Beispiel ist ein schönes Beispiel, aber eben ein ganz anderes. Der Gauner ist nämlich nur eine einzige Person, hier haben wir mehrere Gau... ähm Personen.


    Aber egal.


    Die Besitzer eines Siemenshandys können vermutlich ihre Garantieansprüche kippen. Da kann man nur hoffen, dass das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate die Hexe macht, damit wenigstens über die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer was machbar ist. Die "A-Karte" wandert dann natürlich zum Händler.

    Zitat

    [i]kann ich nur jedem Betroffen raten


    einen S t r a f a n t r a g


    wegen Betrugs (in sicher etlichen tausend Fällen, wenn man Siemens-Mobiles kennt) und versuchten Betrugs in allen zigtausend anderen Fällen zu stellen.


    *weglol* Wer nicht leisten kann, der macht sich auch nicht strafbar. Insolvenz ist an sich nicht strafbar.


    Der Rechtsstaat ist insoweit erst Schuld an derartigen Konstruktionen. Sowas ist (in kleinem Stil) Beratungsalltag und hinlänglich bekannt. Der Gesetzgeber könnte (wenn er denn wollte) z.B. ganz einfach eine zeitlich auf 5 Jahre beschränkte erweiterte Haftung für aus Aufspaltungen entstandene Schwestergesellschaften einführen (sozusagen Sippenhaft für eng verwandte Kapitalgesellschaften). Dann würde zumindest die kurzfristige Sicherung von Kapital und sehr günstige Entsorgung von Mitarbeitern nicht mehr funktionieren. Beim kleinen Mann wird das ja auch praktiziert (eigentlich fast im gesamten Sozialrecht).

    Zitat

    Original geschrieben von Mathias85
    Ich habe heute meine E-Plus Rechnung für August bekommen und es wurden 4,08 Euro zusätzlichberechnet für GPRS obwohl ich nur im E-Plus Wap-Portal bzw. auf verlinkten Seiten war!!


    Steht bei den kostenpflichtigen Verbindungen im Einzelgesprächsnachweis als Zugang "wap.eplus.de" oder "internet.eplus.de"?

    Cost Control sagt rein gar nichts aus. Der Dienst funktioniert mit der Wapflat nicht zuverlässig.


    Alles was über wap.eplus.de geht, war bei mir bislang mit der ordentlichen Rechnung in der Flat enthalten. Im Cost Control wird mir dagegen sogar jede Verbindung berechnet.


    Dann geh mal damit zu einem Anwalt. Spätestens bei der Frage nach dem Streitwert schickt der dich wieder nach Hause. Da nützt die beste Versicherung nix. Hab das selbst erlebt und da ging es um knapp 100 Eus gegen Mogelcom. Nachdem ich bei mehr als 10 Anwälten abgeblitzt bin, musste ich mich selbst um den Sch... kümmern.

    Re: Vorsicht vor dreiste Abzocke bei Victorvox mit der Simply Card!


    Zitat

    Original geschrieben von lordoftheboard
    Das Unternehmen baut offensichtlich darauf, dass der Kunde wegen Beträgen unter 100€ den Weg zum Rechtsanwalt scheut.


    Mich wundert es, dass du bei diesem Streitwert einen Anwalt gefunden hast. Der verdient doch nix und legt (wenn man mal Zeit zum Verdienst rechnet) richtig drauf.