Re: Gilt Rechtsschutzversicherung auch für Mietverträge die vor dieser abgeschlossen sind
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Ericsson Fan
Hallo,
mein jetziger Vermieter macht Stress, weil ich wegen extremer Belästigung durch Bauarbeiten (mit seinem einverständnis) die Miete gekürzt habe. Er kann oder will sich das Geld nicht bei dem entsprechenden Bauherren des Nachbarhauses zurückholen.
Da ich sowieso ausziehe, könnte es passieren, dass er mir etwas willkürlich von der Kaution abzieht.
Jetzt habe ich aber eine Rechtsschutzversicherung mit ausdrücklich vereinbartem Mieterrechtsschutz (2001 bei der HUK24 abgeschlossen).
Würde die so einen Streitfall regulieren, obwohl der Mietvertrag von 2000 ist?
Normalerweise, so steht es in den Bedingungen, zahlen die nach 3 Monaten Karenzzeit für Ereignisse und Vertraggstreitigkeiten, die erst dann entstanden sind.
Hat jemand von Euch da Erfahrungen? Die allgemeinen Bedingungen für solche Versicherungen sind ja überall fast gleich.
Dank und Gruß
Ericsson Fan
Moin,
die Steitigkeit betrifft das Mietverhältnis! Obgleich der Streit erst nach Vertragsschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist, so kommt es auf den Zeitpunkt an, wann das zugrunde liegende und betroffene Rechtsgeschäft geschlossen wurde (hier der Mietvertrag von 2000), somit sollte normalerweise kein Versicherungsschutz bestehen.... Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!
lawrence