Beiträge von bastian.tk

    gib die karte am besten in einem o2 shop ab.
    auf der simkarte befindet sich eine kartennummer. anhand der nummer kann o2 den besitzer herausfinden.
    du selbst kannst den besitzer nicht herausfinden.

    booner
    der verkäufer bietet die akkus massenweise an. alles neuware. daraus lässt sich erkennen dass es ein händler ist... oder?
    würde er gebrauchte und unterschiedliche akkus anbieten könnte es sein, dass diese aus seinen handys stammen - das ist aber hier nicht der fall.
    die bewertungen sind unerheblich. man kann 10000 bewertungen haben und trotzdem nur ein privatmann sein. beispielweise kann jemand 1000 gebrauchte schallplatten aus seiner sammlung verkaufen. deswegen ist er keine händler.
    aber bei neuware in großer stückzahl gehe ich von einem händler aus.
    ich habe bei ebay ca. 300 geschäfte getätigt und kenne mich mittlerweise ganz gut aus. (dazu beigetragen haben die seiten wortfilter.de und auktions-forum.info)
    ebay ist ein hobby von mir...
    der verkäufer muss dir allerdings keinen ersatz beschaffen, wenn er ihr nicht hat. eine erstattung des von dir gezahlten betrages wäre dann der fall.

    Zitat

    Original geschrieben von noksie
    Das heisst, dass wenn man sich nicht an die Vorschriften hält, ein blaues Blinklicht + Einsatzhorn bräuchte. Habe diesen Paragrafen gefunden und dachte, dass das was mit dem Parken zu tun haben könnte, da man sich da dabei auch nicht an die Vorschriften hält. Aber anscheinend tut es ja auch eine Sondergenehmigung!


    witzig, also wenn also der zivi nachts im parkverbot parkt, soll er die ganze nacht blaulicht und sirene einschalten?! :D abgesehen davon, dass es die anwohner nerven wird und den verkehr irritiert (jeder denkt an eine gefahrenstelle oder unfallstelle), müsste auch die batterie des fahrzeuges nach einigen stunden leer sein... :top:
    wenn er dann zum einsatz muss, springt der wagen nicht mehr an...
    ich glaube, dass blaulicht und sirene ganz schön saft ziehen :D

    Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Ausserdem wurde im Ebay Angebot nicht aussdrücklich erwähnt, dass es sich um ein Original Nokia Produkt handelt.


    wenn dort folgendes steht:
    - "Nokia Akku BPS-2" (überschrift)
    - "Nokia Akku passend für die Serien 51..." beschreibung
    und man zusätzlich sich noch einmal beim verkäufer per email bestätigen lässt, dass es sich um originale handelt, dann darf der verkäufer keine kopie liefern.
    auch ohne nachfrage hätte der verkäufer einen originalen liefern, da er einen NOKIA akku anbietet. es geht nicht um einen kompatiblen.
    nokia ist ein geschützter begriff. man darf auch nicht auf eine aldi jeans levis schrieben und sie als levis verkaufen.
    soetwas nennt man produktpiraterie. kompatible produkte tragen NICHT den namen nokia sonder den des herstellers mit dem zusatz "kompatibel mit xxx" oder "passend für xxx"


    zunächst ist aber zu klären, ob es sich tatsächlich um eine kopie handelt...

    Zitat

    Original geschrieben von noksie
    VwV-StVO zu §35 Sonderrechte Absatz 1:I.
    Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden. Bei Fahrten im Geschlossenen Verband sollte mindestens das erste Kraftfahrzeug blaues Blinklicht verwenden.


    verstehe nicht, was das mit dem thema zu tun hat? bitte erklären...
    es geht doch hier nur um das parken im parkverbot vor und nach einsätzen, um so schneller zum auto zu kommen. damit man schneller am einsatzort ist.

    ich vermute (!), dass es sich um einen software-konflikt handelt.
    hast du schon folgendes probiert:
    winamp deinstallieren und am besten nach einem neustart des pcs wieder neu installieren?
    oft hilft soetwas schon. jedenfalls geht man kein risiko ein, oder?
    mfg,
    bastian

    hi,
    ich habe selbst zivildienst geleistet (beim drk als fahrer).
    es gibt diverse ausnahmegenehmigungen. diese sind kostenpflichtig und werden normalerweise von deiner dienststelle beantragt. schildere deinem vorgesetzten, warum und wofür genau du eine ausnahmegenemigung benötigst.
    geht es bei deinem anliegen um parken im halteverbot oder parken im parkverbot?
    http://www.bg-dvr.de/asp/dms.a…en/fakten/stvo/inhalt.htm (STVO)
    bei halteverbot wird es schwieriger glaube ich. in der ausnahmegenehmigung steht gegen welche paragraphen in der stvo du verstoßen darfst.
    meine dienststelle hatte eine ausnahmegenehmigung, die auf alle fahrzeuge zugelassen war (übertragbar).
    wichtig ist, dass die genehmigung im original vorliegt und gut sichtbar hinter der windschutzscheibe platziert wird.
    es soll sogar zivis geben, die fahren mit entsprechenden ausnahmegenehmigungen durch die fußgängerzone bis zur eisdiele fahren und halten demostrativ davor um ein eis zu essen..... :D



    hirschi
    selbst blaulichtfahrzeuge bekommen knöllchen für parken auf gehwegen oder im parkverbot, sofern sie nicht im einsatz sind.
    da ich zweitweise auch in der fahrdienstleitung eingesetzt war, habe ich ein solches knöllchen selbst zu gesicht bekommen.


    edit:

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Als ich das Ticket bekam, lag vorne im Wagen gut Sichtbar ein offiziell wirkendes Schreiben der Dienststelle, unterschrieben vom zuständigen Leiter, gut eingeschweisst incl. der Bereitschaftstelefonnummer. Hat die Politessen leider gar nicht interessiert.


    klaro, ich kann mir auch einen eingeschweissten zettel hinter die windschutzscheibe legen. mit telefonnummer.
    wenn das was bringen würde, dann würde es jeder machen....