Beiträge von bastian.tk

    Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    Der Tatbestand der Unfallflucht ist natürlich längst erfüllt, er kann nur seine Position bei einem eventuellen Prozeß vor Gericht verbessern, wenn er sich innerhalb der 24 Stunden-Frist meldet.
    Grüße Rabb :)


    Okay, Du hast recht. Sorry!
    Allerdings kann er, (wenn er sich meldet) straffrei ausgehen:


    (4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).


    http://lawww.de/Library/stgb/142.htm


    Ich "unterstelle" mpbrei einfach mal, dass er nach dem Unfall am Unfallort geblieben ist und etwas "gewartet" hat. Ausserdem war er bestimmt vom Unfall geschockt und meldet sich daher erst heute bei der Polizei...
    In wie weit in Richter den Absatz 4 auslegt, kann ich nicht beurteilen.
    Wie gesagt, ich rate ihm ebenfalls die Polizei zu verständigen.


    Natürlich hat er auch die Chance unentdeckt zu bleiben und somit keine Strafe zu bekommen. Allerdings wäre mir persönlich das Risko zu groß....
    [Theorie: JEDER aus dem Forum könnte ihn der Polizei melden]

    Also:
    es handelt sich um zwei einzelne Parkbuchten (parallel zum Weg) und einen Behindertenparkplatz, die sich in einer kleinen Zufahrtsstraße befinden. Weitere Parkplätze gibt es in der Zufahrtsstraße nicht. Vorher waren dort 3 Behindertenparkplätze, die auf einen reduziert wurde.


    Zum Thema "Parkschein":
    es gibt keinen Automaten weit und breit. :)


    Ich bin der Meinung, dass dort eine eindeutige Bezeichnung für den Parkausweis fehlt. Ein solches Schild habe ich noch nie gesehen. (Außer in der Stadt Soest).


    Das Schild [Rollstuhl] ist eindeutig geregt. (Behindertenausweis)
    [nur mit Parkausweis XY-Straße] oder [nur mit Parkausweis Nr. 1234] sind es auch.


    [nur mit Parkausweis] sagt mir nicht viel... Habe einen Parkausweis, also?! :D (Vergleiche "Behindertenausweis" - jeder der einen hat, darf auf [Rollstuhl] parken)
    und das [P] weist doch auf einen öffentliche Stellfläche hin, oder?

    SiemensFreak
    Dein "=" ist nicht immer ein "gleich" sondern kann auch mal ein "ungleich" sein :D


    So, mpbrei ist also noch in der Probezeit.
    Hat er sich schon bei der Polizei gemeldet? (wegen des Unfalls)


    Tut er dies innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall nicht, dann liegt meiner Meinung nach der Tatbestand der Fahrerflucht in jedem Fall vor.
    Folge: Da es dann Punkte in Flensburg gibt, muss er an der so genannten "Nachprüfung" teilnehmen. (Begründung: die zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis sind nicht um). Täte er dies nicht, so würde seine Fahrerlaubnis ungültig.
    Eine "Nachprüfung" ist keine wirklich Prüfung, sondern nur ein Aufbauseminar. Das heißt, dass man eigentlich nicht durchfallen kann. Allerdings schrumpft der Geldbeutel...

    hallo,
    ich habe vor ein paar tagen gesehen, dass bei uns an der schule von der stadt folgende verkehrzeichen aufgestellt wurden:

    (das bild habe ich selbst gebastelt *g*)
    hierzu habe ich folgende fragen:
    - ist das verkehrszeichen rechtlich ok? habe es nirgendwo gefunden (stvo...)
    UND
    - wenn es ok ist, wie sieht es dann aus wenn ich einen parkausweis hinterlege, der mir zum beispiel von einer firma, einer anderen stadt als anwohnerparkausweis, vom drk etc.) ausgestellt wurde?
    dann parke ich ja auch "mit parkausweis"...


    hintergrund:
    - die parkplätze sind IMMER unbenutzt.
    - ich kenne die zeichen nur so: "P - mit anwohnerparkausweis nummer XYZ"


    danke im voraus!

    Zitat

    Original geschrieben von Eckoman
    Ich habe Ihn in den USA eben nach meinem 18. gemacht, deswegen galt meine Probezeit ab dem Datum der Prüfung in den USA (und ja, auch da wurde mir ein Führerschein ausgestellt wie du richtig bemerkt hast).


    Nochmals (jetzt auch mit gewünschter Groß- und Kleinschreibung, damit es verstanden wird):
    Auch in den USA ist es völlig unerheblich, wann du die Prüfung bestanden hast. Gültig ist das Datum, wann die Fahrerlaubnis erteilt wurde.
    Deine Probezeit richtet sich 100%ig nicht nach dem Tag, an dem Du die Prüfung bestanden hast, sondern ab dem Zeitunkt ab dem Deine Fahrerlaubnis gültig ist.
    Die deutschen Behörden können schlecht nachvollziehen, wann Du die Prüfung bestanden hast. Ihnen ist es auch egal!
    Auf Deinem amerikanischen Führerschein steht "issued" und dahinter ein Datum. Dieses Datum ist maßgebend.
    Selbst auf dem deutschen Führerschein steht nicht "Prüfung bestanden am...", sondern "Erteilungsdatum" (Ziffer 10 / 14).
    Jetzt verstanden?
    Beispiel:
    Wenn dir der Prüfer den Schein (Plastikkarte) nach der Prüfung nicht aushändigt, darfst Du nicht fahren. Und wenn Du nicht fahren darfst, dann hat die Probezeit auch nicht angefangen. (Siehe: Prüfung vor dem 18. Geburtstag)


    Anmerkung:
    Auch wenn Prüfungs- und Erteilungsdatum identisch sind, so richtet man sich immer nach dem Erteilungsdatum.

    Zitat

    Original geschrieben von Eckoman
    Das Ausstellungsdatum ist nicht relevant, der Zeitpunkt der (bestandenen) Führerscheinprüfung zählt.
    ...
    So können sich das Austellungsdatum vom Fühererschein und der Stichtag für die Probezeit ganz erheblich unterscheiden.


    so einen quatsch habe ich noch nie gehört. :flop:
    wenn du ein paar wochen vor deinem 18 geburtstag in deutschland die fs-prüfung bestehst, dann endet die probezeit nicht ein paar wochen vor deinem zwanzigsten geburtstag, sondern erst zwei jahre nachdem du eine fahrerlaubnis besitzt. (=nachdem dir ein führerschein ausgestellt wurde)
    WICHTIG: natürlich beziehst sich das nicht auf "den führerschein" als gegenstand! (wenn du ihn verlierst und neu ausstellen (oder umschreiben) lässt hast du natürlich keine zwei jahre probezeit ab dem dir der schein neu ausgestellt wurde. so viel verständnis habe ich hier vorausgesetzt :D ).
    also, man muss mindestens zwei jahre eine fahrerlaubnis für pkw besitzen.
    ps: in den usa wir dir ein führerschein auch ausgestellt *g*


    so, jetzt zurück zum eigentlichen thema...

    elgo
    unter "fließendem verkehr" verstehe ich, dass beide partien fahren müssten.
    unfall im "ruhenden verkehr" ist meiner meinung nach ein unfall von einem fahrenden fahrzeug mit einem gegenstand (parkendes auto, pfosten, baum...)
    begründung: es geht ja nicht, dass sich bei ruhendem verkehr keine partei bewegt... dann kommt es ja auch nicht zum unfall... oder?


    des weiteren:
    ich glaube nicht, dass zwei pfosten über 1000 euro kosten.
    (vermutungen)


    wenn mpbrei sich nicht innerhalb der 24 stunden bei der polizei meldet, sieht es für ihn meiner meinung nach schlecht aus.

    habe mich gerade schlau gemacht...
    vielleicht hilft das weiter...



    ...Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass dem Unfallbeteiligten vom Gesetz die Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall freiwillig Feststellungen zu ermöglichen. Dabei ist allerdings Folgendes zu beachten:


    Der Unfall muss außerhalb des fließenden Verkehrs erfolgt sein. Es muss sich um einen nicht bedeutenden Sachschaden (Grenze ca. 1100 €) handeln. Die Feststellungen müssen freiwillig erfolgen. Risiken für den Unfallbeteiligten bestehen darin, dass die Schadenshöhe nicht richtig eingeschätzt wird oder dass die Feststellungen bereits auf anderem Wege erfolgt sind. Tatbestandlich bleibt der § 142 StGB aber erfüllt. Das Gericht hat in diesen Fällen die Möglichkeit, die Strafe zu mildern oder von Strafe abzusehen....


    http://www.123recht.net/article.asp?a=6520



    daraus schließe ich, dass du laut gesetz fahrerflucht begangen hast. ruf am besten bei der polizei an und schildere die sachlage.

    wichtig: melde den unfall am besten umgehend der polizei. (dann gehst du kein risiko ein). ODER versuche schnellstmöglichst den beistzer des pfostens herauszufinden...
    der pfosten, der von dir umgefahren wurde gehörte doch nicht dir, oder?! :rolleyes:
    vielleicht stellt der besitzer anzeige wegen sachbeschädigung, da du dich nicht bei ihm oder der polizei gemeldet hast. (unfallflucht?)
    wenn du dich nicht bei ihm meldest bleibt er wahrscheinlich auf seinem schaden sitzen, ansonsten müsstest du bzw deine versicherung für den schaden am pfosten aufkommen...
    habe mir das foto gerade mal angesehen.... dein auto sieht ja auch nicht gerade gut aus...
    was für einem tier bist du ausgewichen?