hi,
habe letzte nacht einen unfall gehabt.
ich bin innerorts in einer linkskurve einem von links kommenden tier ausgewichen, dabei an den bordstein gekommen und der hat mir das lenkrad rumgerissen, so dass ich einen rot weissen feuerwehr pfahl platt gefahren habe und einen weiteren gestriffen.
ich habe nicht die polizei gerufen, da niemand sonst in den unfall verwickelt war und dies kein verkehrszeichen und somit kein 'schwerer eingriff in den strassenverkehr' war.
wie ist das jetzt? der schaden soll über vollkasko laufen - aber was ist mit dem pfahl? der steht/ stand --> liegt an einem parkscheinautomaten an einem parkplatz. wie kann ich heraus bekommen wem er gehört?
und wenn wir schon dabei sind - kann jemand schätzen was eine reparatur ohne vollkasko bei DIESEM SCHADEN kosten würde?
[unfall] bitte um mithilfe zur klärung der sachlage
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Der Pfahl "gehört" wohl der Stadt, der Du die Kosten erstatten müsstest. Am besten bei der Polizei nachfragen oder vielleicht im Bürgerbüro.
Der Schaden am Auto sieht teuer aus. Da muss komplett neu her: die Stoßstange, der Kotflügel, 1 Scheinwerfer und die Leiste über der Stoßstange am Kühlergrill. Wenn Du Pech hast, ist auch unten drunter noch was verzogen oder die Achse hat noch einen Hau abbekommen. Ich bin da kein Fachmann, aber ich würde mal locker auf mindestens 2.000Euro tippen. Was für ne Marke ist denn das Auto (spielt ja auch ne Rolle)?
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wichtig: melde den unfall am besten umgehend der polizei. (dann gehst du kein risiko ein). ODER versuche schnellstmöglichst den beistzer des pfostens herauszufinden...
der pfosten, der von dir umgefahren wurde gehörte doch nicht dir, oder?!
vielleicht stellt der besitzer anzeige wegen sachbeschädigung, da du dich nicht bei ihm oder der polizei gemeldet hast. (unfallflucht?)
wenn du dich nicht bei ihm meldest bleibt er wahrscheinlich auf seinem schaden sitzen, ansonsten müsstest du bzw deine versicherung für den schaden am pfosten aufkommen...
habe mir das foto gerade mal angesehen.... dein auto sieht ja auch nicht gerade gut aus...
was für einem tier bist du ausgewichen? -
Selbstverständlich musst du die Polizei informieren, nur kannst du das im Gegensatz zu einem Unfall im fahrenden Verkehr im Nachhinein machen und dabei auf eine Strafmilderung hoffen. Den Schaden wirst du ersetzen müssen, um ein Bußgeld kommst du vielleicht herum wenn du dich meldest...
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Das ist ein Chrysler Voyager...
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richtig ... das auto ist ein chrysler voyager ...
bin einem 4-beiner ausgewichen ... keine ahnung was das war ... war sowas richtung katze - hatte anderes zu tun als mir das tier zu betrachten. hab was über die strasse laufen sehen und hab reagiert ... leider falsch.
es handelt sich also nicht um einen wild unfall! -
Ui, ... wenns ein kleines Tier war trifft dich die Schuld voll - das hättest du plattfahren müssen.
Bei sowas MUSS man auch die Polizei infomieren weil es ja einen Schaden gibt. Wenn du in ne Leitplanke fährst musst du die ja auch bezahlen. Das war, so wie ich das sehe, Fahrerflucht.-SF³
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Nur hat man wie gesagt bei einem Unfall der nicht im fahrenden Verkehr passiert, die Möglichkeit, sich im Nachhinein zu melden und auf Kulanz zu hoffen
Aber bei der Polizei solltest du dich schnellstmöglich melden... -
habe mich gerade schlau gemacht...
vielleicht hilft das weiter......Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass dem Unfallbeteiligten vom Gesetz die Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall freiwillig Feststellungen zu ermöglichen. Dabei ist allerdings Folgendes zu beachten:
Der Unfall muss außerhalb des fließenden Verkehrs erfolgt sein. Es muss sich um einen nicht bedeutenden Sachschaden (Grenze ca. 1100 €) handeln. Die Feststellungen müssen freiwillig erfolgen. Risiken für den Unfallbeteiligten bestehen darin, dass die Schadenshöhe nicht richtig eingeschätzt wird oder dass die Feststellungen bereits auf anderem Wege erfolgt sind. Tatbestandlich bleibt der § 142 StGB aber erfüllt. Das Gericht hat in diesen Fällen die Möglichkeit, die Strafe zu mildern oder von Strafe abzusehen....
http://www.123recht.net/article.asp?a=6520
daraus schließe ich, dass du laut gesetz fahrerflucht begangen hast. ruf am besten bei der polizei an und schildere die sachlage.
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