ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von bastian.tk
so einen quatsch habe ich noch nie gehört. :flop:
wenn du ein paar wochen vor deinem 18 geburtstag in deutschland die fs-prüfung bestehst, dann endet die probezeit nicht ein paar wochen vor deinem zwanzigsten geburtstag, sondern erst zwei jahre nachdem du eine fahrerlaubnis besitzt. (=nachdem dir ein führerschein ausgestellt wurde)
WICHTIG: natürlich beziehst sich das nicht auf "den führerschein" als gegenstand! (wenn du ihn verlierst und neu ausstellen (oder umschreiben) lässt hast du natürlich keine zwei jahre probezeit ab dem dir der schein neu ausgestellt wurde. so viel verständnis habe ich hier vorausgesetzt).
also, man muss mindestens zwei jahre eine fahrerlaubnis für pkw besitzen.
ps: in den usa wir dir ein führerschein auch ausgestellt *g*
so, jetzt zurück zum eigentlichen thema...
Habe ich irgendwo etwas davon geschrieben dass ich den vor dem 18. Geb. gemacht habe? Nein. Und Quatsch ist das schonmal garnicht was ich geschrieben habe :mad:
Ich habe Ihn in den USA eben nach meinem 18. gemacht, deswegen galt meine Probezeit ab dem Datum der Prüfung in den USA (und ja, auch da wurde mir ein Führerschein ausgestellt wie du richtig bemerkt hast).
Bitte nächstes mal genauer meinen Beitrag lesen bevor du so etwas hier raus posaunst!
PS: Groß- und Kleinschreibung trägt ungemein zur lesbarkeit eines Beitrages bei :top: