[unfall] bitte um mithilfe zur klärung der sachlage


  • Habe ich irgendwo etwas davon geschrieben dass ich den vor dem 18. Geb. gemacht habe? Nein. Und Quatsch ist das schonmal garnicht was ich geschrieben habe :mad:


    Ich habe Ihn in den USA eben nach meinem 18. gemacht, deswegen galt meine Probezeit ab dem Datum der Prüfung in den USA (und ja, auch da wurde mir ein Führerschein ausgestellt wie du richtig bemerkt hast).


    Bitte nächstes mal genauer meinen Beitrag lesen bevor du so etwas hier raus posaunst!


    PS: Groß- und Kleinschreibung trägt ungemein zur lesbarkeit eines Beitrages bei :top:

    "Think globally, act locally."
    "Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch" -Boris Becker
    "Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet bis Sie es selbst tut."
    "There's no replacement for displacement"

  • Zitat

    Original geschrieben von Eckoman
    Ich habe Ihn in den USA eben nach meinem 18. gemacht, deswegen galt meine Probezeit ab dem Datum der Prüfung in den USA (und ja, auch da wurde mir ein Führerschein ausgestellt wie du richtig bemerkt hast).


    Nochmals (jetzt auch mit gewünschter Groß- und Kleinschreibung, damit es verstanden wird):
    Auch in den USA ist es völlig unerheblich, wann du die Prüfung bestanden hast. Gültig ist das Datum, wann die Fahrerlaubnis erteilt wurde.
    Deine Probezeit richtet sich 100%ig nicht nach dem Tag, an dem Du die Prüfung bestanden hast, sondern ab dem Zeitunkt ab dem Deine Fahrerlaubnis gültig ist.
    Die deutschen Behörden können schlecht nachvollziehen, wann Du die Prüfung bestanden hast. Ihnen ist es auch egal!
    Auf Deinem amerikanischen Führerschein steht "issued" und dahinter ein Datum. Dieses Datum ist maßgebend.
    Selbst auf dem deutschen Führerschein steht nicht "Prüfung bestanden am...", sondern "Erteilungsdatum" (Ziffer 10 / 14).
    Jetzt verstanden?
    Beispiel:
    Wenn dir der Prüfer den Schein (Plastikkarte) nach der Prüfung nicht aushändigt, darfst Du nicht fahren. Und wenn Du nicht fahren darfst, dann hat die Probezeit auch nicht angefangen. (Siehe: Prüfung vor dem 18. Geburtstag)


    Anmerkung:
    Auch wenn Prüfungs- und Erteilungsdatum identisch sind, so richtet man sich immer nach dem Erteilungsdatum.

  • Wollt ihr euch jetzt daran aufhängen.
    Wenn man zum Zeitpunkt der Prüfung schon 18 ist ist der Tag der bestandenen Prüfung = der Tag ab dem die Fahrerlaubnis gültig ist. Punkt. Wenn man die Prüfung vor dem 18ten besteht ist der Geburtstag eben dieser Tag.


    BTW: mpbrei ist noch volle Kanne in der Probezeit :D


    -SF³

  • SiemensFreak
    Dein "=" ist nicht immer ein "gleich" sondern kann auch mal ein "ungleich" sein :D


    So, mpbrei ist also noch in der Probezeit.
    Hat er sich schon bei der Polizei gemeldet? (wegen des Unfalls)


    Tut er dies innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall nicht, dann liegt meiner Meinung nach der Tatbestand der Fahrerflucht in jedem Fall vor.
    Folge: Da es dann Punkte in Flensburg gibt, muss er an der so genannten "Nachprüfung" teilnehmen. (Begründung: die zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis sind nicht um). Täte er dies nicht, so würde seine Fahrerlaubnis ungültig.
    Eine "Nachprüfung" ist keine wirklich Prüfung, sondern nur ein Aufbauseminar. Das heißt, dass man eigentlich nicht durchfallen kann. Allerdings schrumpft der Geldbeutel...

  • Der Tatbestand der Unfallflucht ist natürlich längst erfüllt, er kann nur seine Position bei einem eventuellen Prozeß vor Gericht verbessern, wenn er sich innerhalb der 24 Stunden-Frist meldet.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    Der Tatbestand der Unfallflucht ist natürlich längst erfüllt, er kann nur seine Position bei einem eventuellen Prozeß vor Gericht verbessern, wenn er sich innerhalb der 24 Stunden-Frist meldet.
    Grüße Rabb :)


    Okay, Du hast recht. Sorry!
    Allerdings kann er, (wenn er sich meldet) straffrei ausgehen:


    (4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).


    http://lawww.de/Library/stgb/142.htm


    Ich "unterstelle" mpbrei einfach mal, dass er nach dem Unfall am Unfallort geblieben ist und etwas "gewartet" hat. Ausserdem war er bestimmt vom Unfall geschockt und meldet sich daher erst heute bei der Polizei...
    In wie weit in Richter den Absatz 4 auslegt, kann ich nicht beurteilen.
    Wie gesagt, ich rate ihm ebenfalls die Polizei zu verständigen.


    Natürlich hat er auch die Chance unentdeckt zu bleiben und somit keine Strafe zu bekommen. Allerdings wäre mir persönlich das Risko zu groß....
    [Theorie: JEDER aus dem Forum könnte ihn der Polizei melden]

  • Zitat

    Original geschrieben von bastian.tk
    Nochmals (jetzt auch mit gewünschter Groß- und Kleinschreibung, damit es verstanden wird):


    Danke :D

    Zitat


    Auch in den USA ist es völlig unerheblich, wann du die Prüfung bestanden hast. Gültig ist das Datum, wann die Fahrerlaubnis erteilt wurde.
    Deine Probezeit richtet sich 100%ig nicht nach dem Tag, an dem Du die Prüfung bestanden hast, sondern ab dem Zeitunkt ab dem Deine Fahrerlaubnis gültig ist.
    Die deutschen Behörden können schlecht nachvollziehen, wann Du die Prüfung bestanden hast. Ihnen ist es auch egal!


    Kann den Behörden auch gerne egal sein wann ich die Prüfung bestanden habe. Ich weiß ja nicht wann du das letzte mal eine Führerscheinprüfung in den USA erfolgreich bestanden hast, aber bei mir war es so dass ich den sofort nach der Prüfung in der Hand hatte.
    Meine Freunde in Deutschland haben Ihren AFAIK ebenfalls sofort nach der Prüfung bekommen.
    Kombiniere: Austellungsdatum ist fast immer Prüfungsdatum.

    Zitat


    Auf Deinem amerikanischen Führerschein steht "issued" und dahinter ein Datum. Dieses Datum ist maßgebend.
    Selbst auf dem deutschen Führerschein steht nicht "Prüfung bestanden am...", sondern "Erteilungsdatum" (Ziffer 10 / 14).
    Jetzt verstanden?


    Danke, endlich erklärt mir mal jemand was die ganzen Zahlen auf dem Führerschein bedeuten ;):D SCNR!

    Zitat


    Beispiel:
    Wenn dir der Prüfer den Schein (Plastikkarte) nach der Prüfung nicht aushändigt, darfst Du nicht fahren. Und wenn Du nicht fahren darfst, dann hat die Probezeit auch nicht angefangen. (Siehe: Prüfung vor dem 18. Geburtstag)


    Is' klar!

    Zitat


    Anmerkung:
    Auch wenn Prüfungs- und Erteilungsdatum identisch sind, so richtet man sich immer nach dem Erteilungsdatum.


    Wieso soll man sich nach dem Erteilungsdatum richten wenn es mit dem Prüfungsdatum identisch ist? :confused: IMHO gilt: wenn A=B ist es egal ob man sich nach A oder B richtet, das aber nur am Rande ;):D


    Alle Klarheiten beseitigt? Wenn nicht sollten wir das vielleicht besser per PN diskutieren, ist langsam sehr OT in dem Thread hier.


    Also, zurück zu Los:

    Zitat

    Allerdings kann er, (wenn er sich meldet) straffrei ausgehen:


    Das geht auch wenn man sich nicht meldet, sondern die Polizei sich meldet, aber da sollte man dann einen sehr erfahrern Anwalt zur Seite haben, der im Idealfall den Staatsanwalt kennt :D

    "Think globally, act locally."
    "Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch" -Boris Becker
    "Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet bis Sie es selbst tut."
    "There's no replacement for displacement"

  • Also da ich schon 1-2 Leute kenne die in Brandenburg gegen einen Baum gefahren sind (Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie das hier in Berlin gehandhabt wird) weiß ich das dort nach jedem Baumunfall 2000€ (früher 4000DM) abgerechnet werden, für den Baum versteht sich, dabei ist es egal ob der keinen Kratzer hat oder doch.
    Wie das bei so einem Pfosten aussieht kann ich nicht sagen jedenfalls kann man da noch so spekulieren und und wenn man den Preis dann weiß fällt man wahrscheinlich in Ohnmacht... ;)

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Damit widersprichst Du der Kommentierung von Tröndle/Fischer (Rdn. 53 zu § 142).


    Die habe ich jetzt nicht zu Rate gezogen, sondern mich einfach mal (fälschlicherweise) auf die Ausführungen auf verschiedenen Onlineseiten von Fahrschulen und Verkehrsrechtlern verlassen ;)


    Ich ziehe meine Aussage aber gerne zurück und behaupte das Gegenteil ;) :D

  • mpbrei:


    Wie sieht's nun aus, warst du bei der Polizei? Was haben die zu der ganzen Sache gemeint?


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

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