Neues Verkehrszeichen? Rechtlich gültig?

  • hallo,
    ich habe vor ein paar tagen gesehen, dass bei uns an der schule von der stadt folgende verkehrzeichen aufgestellt wurden:

    (das bild habe ich selbst gebastelt *g*)
    hierzu habe ich folgende fragen:
    - ist das verkehrszeichen rechtlich ok? habe es nirgendwo gefunden (stvo...)
    UND
    - wenn es ok ist, wie sieht es dann aus wenn ich einen parkausweis hinterlege, der mir zum beispiel von einer firma, einer anderen stadt als anwohnerparkausweis, vom drk etc.) ausgestellt wurde?
    dann parke ich ja auch "mit parkausweis"...


    hintergrund:
    - die parkplätze sind IMMER unbenutzt.
    - ich kenne die zeichen nur so: "P - mit anwohnerparkausweis nummer XYZ"


    danke im voraus!

  • N'Abend,


    rechtlich ist es in Ordnung, es handelt sich dabei um Zeichen 314 mit Zusatzschild (siehe §§ 42, 12 StVO).


    Und es ist sicher nicht damit getan, sich irgendeinen Parkausweis zu besorgen, solche Scheine stellen in der Regel keinen bundesweiten Freifahrschein (bzw. Freiparkschein) dar, sondern sind normalerweise ortsbezogen. ;)
    Aber probier's mal aus, es gibt wenig netteres als Schriftverkehr mir dem Ordnungsamt.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Hallo,


    diese Schilderkombination ist so absolut ok - das "P"-Schild ist ja allgemein rechtsgültig und der Zusatz, also die Bedingung für die Gültigkeit des oberen Schildes wird ja in dem unteren Schild deklariert.


    Du wirst Dich also nicht dort hinstellen können, außer Du kannst im Auto einen Parkausweis besagter Straße, in der das Schild steht, hinterlegen können. Das wäre ja noch schöner, könnte man seinen Parkausweis von der Firma in der Innenstadt oder so benutzen :D .
    Kurzum: willst Du da parken, dann musst Du wohl oder übel einen Parkausweis beantragen, der eben für diesen Bereich gültig ist - wobei Parkausweis != Parkschein, was hier zu beachten wäre (Parkausweis wäre also sowas wie eine Anwohnerparkkarte; Parkschein kann sich jeder am Automaten ziehen).
    In diesem Falle wird es auch egal sein, dass diese Parkplätze immer unbenutzt scheinen, da ja sonst nicht dieses Schild aufgestellt worden wäre - parken ohne Ausweis wird also geahndet werden - und gerade bei Schulen sind die Hipos gerne mal aktiv. Ich gehe mal davon aus, dass die Anwohner "Angst" um ihre Parkplätze vor der Haustüre haben, da diese ansonsten während der Schulzeit von Schülerwagen besetzt wären.


    Das von Dir beschriebene Schild mit dem Zusatz der Anwohnerausweisnummer ist meist für einzelne Parkplätze gedacht, die z.B. von körperlich Behinderten genutzt und für diese reserviert werden. Dort kann also nur die berechtigte Person parken. Oftmals sind aber auch Ziffernstellen angegeben, damit Bewohner eines bestimmten Hauses auch immer die Chance haben, in der Nähe des Hauses zu parken - es kommt halt immer auf die Deklaration an.


    HTH, Dani

    I think I speak for all women capable of reproduction when I say... no.
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  • Also:
    es handelt sich um zwei einzelne Parkbuchten (parallel zum Weg) und einen Behindertenparkplatz, die sich in einer kleinen Zufahrtsstraße befinden. Weitere Parkplätze gibt es in der Zufahrtsstraße nicht. Vorher waren dort 3 Behindertenparkplätze, die auf einen reduziert wurde.


    Zum Thema "Parkschein":
    es gibt keinen Automaten weit und breit. :)


    Ich bin der Meinung, dass dort eine eindeutige Bezeichnung für den Parkausweis fehlt. Ein solches Schild habe ich noch nie gesehen. (Außer in der Stadt Soest).


    Das Schild [Rollstuhl] ist eindeutig geregt. (Behindertenausweis)
    [nur mit Parkausweis XY-Straße] oder [nur mit Parkausweis Nr. 1234] sind es auch.


    [nur mit Parkausweis] sagt mir nicht viel... Habe einen Parkausweis, also?! :D (Vergleiche "Behindertenausweis" - jeder der einen hat, darf auf [Rollstuhl] parken)
    und das [P] weist doch auf einen öffentliche Stellfläche hin, oder?

  • Warum rufst Du nicht einfach das lokale Ordnungsamt an und lässt Dir die gesetzliche Grundlage für dieses spezielle Schild erklären? ;)


    Derjenige, der es aufgestellt hat und überwacht, muss es auch erklären können.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Warum rufst Du nicht einfach das lokale Ordnungsamt an und lässt Dir die gesetzliche Grundlage für dieses spezielle Schild erklären? ;)
    Derjenige, der es aufgestellt hat und überwacht, muss es auch erklären können.


    Weil dann die Schilder vielleicht wieder ausgetauscht werden (sofern man merkt, dass das Schild zu allgemein ist (falls es das ist)).
    Ich würde gerne dort parken, ohne das Risiko einzugehen, dass ich ein Knöllchen bekomme oder abgeschleppt werde UND dieses auch bezahlen muss. :D
    Daher frage ich, ob jemand hier Ahnung hat... Bei google bin ich nicht fündig geworden :D

  • Abschleppen wird dich m.E. niemand, dort zu parken kostet (zumindest in Mannheim) 15€ - allerdings wird das Schild dort, wie üblich, mit Parkausweisnummer deklariert.

  • Zitat

    Original geschrieben von void
    Abschleppen wird dich m.E. niemand, dort zu parken kostet (zumindest in Mannheim) 15€ - allerdings wird das Schild dort, wie üblich, mit Parkausweisnummer deklariert.


    Das ist schon mal gut zu wissen.
    Die Parkausweisnummer ist der springende Punkt.
    Wenn dort stehen würde "Parken nur mit Parkausweisnr." ohne Ziffern, dann würde ich mir denken, dass man die Ziffern vergessen hat oder nachträglich hinzufügt.
    Platz für eine solche Nummer ist allerdings nicht vorhanden.
    Ich werde in den nächsten Tagen mal ein Foto mit der Handycam machen und das Foto einer Knöllchenfee vorlegen, wenn hier niemand etwas weiß. Vielleicht weiß sie mehr... :rolleyes:

  • Probier's doch einfach aus und parke dort ;)
    Mehr als 15€ wird es dich nicht kosten.

  • Zitat

    Original geschrieben von void
    Probier's doch einfach aus und parke dort ;)
    Mehr als 15€ wird es dich nicht kosten.


    Ja, aber da mir und anderen das Zeichen nicht bekannt ist, kann es sein, dass auch die Leute vom Ordnungsamt nicht immer richtig handeln...
    Beim Knöllchen habe ich ja zwei Möglichkeiten: zahlen oder Widerspruch einlegen.
    Das dort parken hängt also davon ab, ob ich dort mit (irgend-)einem Parkschein dort parken kann, ohne, dass ich zahlen muss...
    Ich möchte nicht verbotswidrig parken! Sondern nur, wenn ich weiß, dass es nicht ausdrücklich verboten ist...


    Wieso kennt niemand das Verkehrszeichen??? :(

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