Umstellungen von laufenden E+-Verträgen in Base-Verträge werden in mindestens 3 Threads behandelt...
Abgesehen davon, kannst du deine Frage nicht wirklich ernst meinen, oder?
So einen Tarif bietet Base doch gar nicht an...
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Umstellungen von laufenden E+-Verträgen in Base-Verträge werden in mindestens 3 Threads behandelt...
Abgesehen davon, kannst du deine Frage nicht wirklich ernst meinen, oder?
So einen Tarif bietet Base doch gar nicht an...
ZitatOriginal geschrieben von Deifie
Teilweise ist es doch auch so das man zuerst eine MMS versendet haben muss um dann welche zu bekommen oder?
Gruß Deifie
Genau das hat doch FraDi in der ersten Antwort auch geschrieben... ![]()
HT483:
Das ist es sehr wahrscheinlich sogar!
Lass dir einfach die Konfiguration von NOKIA schicken!
http://www.nokia.de/de/service…ekonfiguration/15350.html
Wenn das Radio denn Chinch hat...
Dann würde ich aber eigentlich gleich das Musikkabel MMC-60 nehmen.
Gibt es schon ab 4,49€ bei Ama***!
Die Qualität über eine FSE dürfte ja wohl eher mäßig sein...
ZitatOriginal geschrieben von kues
Aber der Vertrag ist sowieso auf 24 Monate begrenzt, von daher sind die Vertragskonditionen nur für die Laufzeit gültig. Aber wenn keine Seite kündigt läuft ja der ursprünglich geschlossene Vertrag neu mit 12 Monaten Laufzeit an/weiter.
Ich denke, ein Vertrag wird unbefristet abgeschlossen, läuft aber über die vereinbarte Mindestlaufzeit, welche sich bei Nicht-Kündigung um einen vereinbarten Zeitraum verlängert...
Das erklärt ja auch, warum man bei "Verlängerung" die alten Konditionen erhalten kann.
EDIT:
Es steht, und daher gab ich oben aber auch NONICK recht, einem Vertragspartner zu, im Vorwege Teile des Vertrages, wie zum Beispiel Studentenkonditionen oder GG-Befreiungen, zu befristen.
Diese können dann bei einer Verlängerung neu verhandelt werden...
ZitatOriginal geschrieben von kues
In 8.2 steht nichts von "jeweils gültigen Bedingungen", sondern
Richtig, da hat sich in meinem Rede- und Schreibzentrum wohl etwas verselbständigt, denn, wie dem Zusammenhang zu entnehmen ist, meinte ich ja die Bedingungen zum Zeitpunkt des Abschlusses.
Was die Widerspruchsklausel angeht, so ist eben zu klären, ob eine Veröffentlichung nicht ausreichend ist, um den Kunden in Kenntnis zu setzen.
Solche finden ja auch im Netz statt.
Am einleuchtesten finde ich jedoch das Argument von NoNick. Daß nämlich die Sonderkondition auf 24 Monate begrenzt war, und bei Verlängerung somit logischerweise ein neuer Nachweis zu erbringen ist.
ZitatOriginal geschrieben von schwuppp
aber in diesem fall habe nicht ich sondern O2 die vertragsverlängerung vorgenommen - und zwar die verlängerung nach alten konditionen.
Nicht o2 hat deinen Vertrag verlängert, wie kommst du denn darauf?
Er verlängert sich in beidseitigem Einvernehmen, denn:
In den AGB steht, daß sich ein Vertrag verlängert, wenn er nicht durch fristgerechte Kündigung beendet wird (8.2), und zwar zu den jeweils gültigen Bedingungen. Die Bedingung für deinen Vertrag ist der Studentenstatus, den du nicht mehr hast.
Insofern berechnet dir o2 in Zukunft nicht zu viel, sondern du hast unter falscher Voraussetzung den Vertrag weiterlaufen lassen, und zu wenig gezahlt.
Und außerdem gilt meist: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Ferner steht in den AGB (12), daß Anpassungen der AGB und Leistungsbeschreibungen widersprechen mußt, damit diese für dich nicht gelten, falls sie sich ändern.
Und mündliche Regelungen gelten nicht (15.4)
Deine AGB, die dir vorliegt, hat somit u.U. somit gar keine Relevanz mehr...
Naja, aber irgendwie steht das alles hier auch schon 100mal drin!
Also ich möchte mal erwähnen, daß ich mit der WERTGARANTIE alleine deshalb schon zufrieden bin, weil sie mir anstandslos ein S/// k750i ersetzt haben, welches durch unsachgemäßes Behandeln durch mich einen Wasser-Totalschaden hatte. Da war es gerade 1 Woche alt.
:top:
Hab oben editiert...
Wollte das Posting hier nicht schinden, aber du sollst ja sehen, wenn es was neues gibt ![]()
Also, ich konnte mit meinem Gerät problemlos Anklopfen deaktivieren, und RUL ausschalten... (einschalten konnte ich dann auch wieder!)
Mein Gerät ist allerdings ein freies Gerät, was normalerweise wohl nicht von Belang ist. (Außer vielleicht bei vodafone...
)
Hab es auch getestet.
Verbindung mit Mailbox hergestellt, dann mich selber auf der "040..." angerufen, und es war: besetzt!