Beiträge von bibsurfer

    Du musst den richtigen Hottie erwischen!


    Zuerst einmal kannst du einfach einen Nachweis für die SoHo Berechtigung einreichen, dann kannst m.E. auch in den o2 on business wechseln.
    SoHo-Kunden haben i.u. eigene Hotline-Mitarbeiter, nur leider kann man die irgendwie nie erreichen.
    Ich werde jedenfalls immer weiterverbunden...


    Das IPhone kaufst du ja sowieso über "myHandy" und hat mit dem Tarif nicht viel zu tun.
    Das kann dir dann auch am Telefon (Hotline) verkauft werden.


    EDIT: Mir hat man vor gut 3 Monaten an der Hotline explizit einen Wechsel von o2o Soho in den o2 on angeboten.
    Ich brauchte jedoch nur die Homezone-Nummer.

    Zitat

    Original geschrieben von eDZoG
    Wenn ich mich richtig erinnere, wird laut AGB bei 3 aufeinander folgenden nicht genutzten Monaten, eine Bearbeitungsgebühr in höhe von 2€ fällig..


    Hab jetzt zwar keinen Link, aber derartiges war kleine der "Haken" bei snoog 7
    Ob die dann auch wirklich diese Gebühr anfordern ist eine andere Sache


    genau.
    und eben deswegen habe ich ja geschrieben, dass mir nichts berechnet wurde.

    Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Die zweite Mahnung ist eh ohne echte Bedeutung. Entweder tritt Verzug an einem vorher bestimmten oder exakt bestimmbaren Kalendertag ein (oft aber zu ungenau und damit nicht exakt bestimmbar), oder eben mit einer Mahnung. Die kam hier aber auf jeden Fall.


    Die obige Klausel ist nicht exakt kalendermäßig in Bezug auf den Verzugsbeginn bestimmt, sie beschreibt nur die Fälligkeit und regelt den Verzugsbeginn mit keinem Wort. Also bleibts bei dem Erfordernis einer Mahnung. Fälligkeit ist ungleich Verzugseintritt! Erst entsteht eine fällige Forderung, dann - im Regelfall ab Mahnung oder im Vertrag bestimmtem Verzugseintritt dieser fälligen Forderung - der Verzug. Die Mahnung führt nicht die Fälligkeit herbei, sondern setzt eine fällige Forderung voraus. Sie bewirkt vielmehr den Verzugseintritt (vgl. Wortlauf § 286 BGB "kommt er durch die Mahnung in Verzug"). Und ab ebendiesem laufen die Folgekosten (Verzugsschaden etc.) an. Es geht dabei um diese Folgen, die den Schuldner erst ab Verzug, und damit nur ab einem exakt bestimmbaren Termin oder nach einem Warschuss (Mahnung) treffen sollen.


    Nunja, nun weiß ich nicht, welcher Quelle ich glauben schenken soll, da ich davon ausgehen will, dass Autoren bei Wikipedia eben auch etwas vom Fach verstehen.
    Und dort steht es anders:
    Wenn durch vertragliche Vereinbarung mit dem Schuldner für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder sich nach einem vorausgehenden Ereignis kalendermäßig berechnen lässt (z. B. „zwei Wochen ab Lieferung“, „ab Zugang der Rechnung“, „ab Kündigung“), ist die Mahnung nicht erforderlich (§ 286 Abs. 2 BGB).
    Ferner:
    Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt - ohne dass er gemahnt werden müsste - spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Ist der Schuldner Verbraucher (§ 13 BGB), muss er auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden sein.



    Ist aber immer noch egal, weil der TE ja in jedem Fall in Verzug war, da es ja die Mahnung gab.

    Ich bin kein Jurist, aber immerhin scheint man sich aber schonmal darauf verständigen zu können, dass man i.d.R. nach der Rechnung plus einer Frist im Verzug ist, und nicht erst nach der zeiten Mahnung. Die folgte ja knapp einen Monat nach der ersten...


    Das sollte dem TE und Kunden mit ähnlicher Zahlungsmoral deutlicher werden!


    BASE-AGB 5.7: Die Rechnungen sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.


    Ersteinmal müssen wir das ja so als gegeben hinnehmen. Und genau diese Formulierung macht eine Mahnung überflüssig. ($ 286 Abs 2 BGB).
    So steht es jedenfalls bei Wikipedia...

    Wie kann man denn vergessen zu zahlen, wenn einen das Handy-Display bei jedem Blick darauf daran erinnert, dass man mit seinen Verbindlichkeiten in Verzug ist...
    Die Sim-Karte dürfte doch knapp 5 Wochen inaktiv gewesen sein?


    Der Verzug beginnt übrigens schon mit Erhalt der Rechnung.
    Und ich kenne Unternehmen, bei denen statt der ersten Mahnung gleich ein Schreiben vom Inkassobüro kommt.
    Das ist übrigens rechtens, da, wie gesagt, der Zahlungsverzug mit der Rechnungsstellung einsetzt.
    Und da "Geldschulden" bekanntermaßen "Bringschulden" sind, ist es nur verständlich, dass bei zuviel Ignoranz seitens Kunden (der Anruf kam erst nach der 2. Mahnung!) der Geschädigte irgendwann die Reissleine zieht.


    Mahnungen und Erinnerungen sind daher eigentlich genaugenommen sogar als kundenfreundlich zu erachten!
    Verpflichtet sind BASE und Co. dazu nämlich nicht. Von daher würde ich immer Zurückhaltung üben, wenn ich behaupte BASE würde in diesem Fall aber etwas voreilig reagieren!