ZitatOriginal geschrieben von michael_dugan
Rein rechtlich ist o2 der Verkäufer und daher auch der erste Ansprechpartner. Welche Adresse/Name nun auf der Rechnung steht darf auch eigentlich keine Rolle spielen. Musst ja nicht unbedingt sagen dass dus von ebay hast, sag das wäre ein Bekannter von dir.
Genau da ist der Fehler!
Wenn du Zweitbesitzer bist, dann ist der Verkäufer an den du dich mit Gewährleistungsansprüchen wenden kannst, derjenige, von dem du es erworben/ geschenkt bekommen hast.
Genau deswegen gibt es ja den Passus bei Privatverkäufen bei ebay, weil diese die Gewährleistung i.d.R. nicht abwickeln können/wollen.
Die Garantie seitens des Herstellers in Anspruch zu nehmen, ist ja oft daran verknüpft, dass man dann auch nachweisen muss, dass das Gerät bereits von Anfang an diesen Defekt hatte (es sich um einen Herstellungsfehler handelte).
Das sind die Beispiele, die verdeutlichen, dass Second-Hand zwar günstig sein kann, aber eben auch nicht ganz problemlos.
Dafür hat man aber beim Kauf gespart...
Schlussendlich kann man oft nur auf Kulanz hoffen, und zum Glück passiert das ja auch oft genug!!!
EDIT: Zu meiner Schande gestehe ich, dass es sich bei meinem Beitrag nur um eine Einschätzung handelt, die nicht aufgrund jahrelangem Jura-Studium beruht.