Zitat
Original geschrieben von namorico
Nein. Du brauchst nichts kündigen, sondern nur die Verzichtserklärung zurückschicken. Damit alles glatt läuft, solltest du die Portierungsgebühr in Form von Guthaben auf der Karte haben, schon bevor du die Verzichtserklärung hinschickst und auf jeden Fall bevor du die Portierung beim neuen Anbieter beantragst. Der Grund ist: Wenn der alte Anbieter die Portierungsanfrage vom neuen Anbieter bekommt, bucht er die Portierungsgebühr ab und erst dann gibt er die Nummer frei.
Das würde ich so pauschal nicht formulieren.
Es gibt nämlich auch die Möglichkeit, dass der entsprechende Anbieter die Portierungsgebühr nicht vom Guthaben abzieht, sondern vom Bankkonto abbuchen lässt. "blau" macht das m.E. so.
Da würde es nur zusätzlichen Aufwand bedeuten, wenn man vorher in gutem Glauben das Konto auflädt, und es sich dann wieder auszahlen lassen muss.
Die genaue Vorgehensweise zur Zahlung der Portierungsgebühr steht i.d.R. doch auf der Verzichtserklärung. So würde ich dann auch vorgehen....
Edit:
meine kurze Suche bei blau ergab folgendes:
dort gibt es das Formular zur Verzichtserkärung bei Alphatel geliefert, wenn man zu blau wechseln will:
http://images.blau.de/mnp/vze/…tserklaerung_Alphatel.pdf
Da steht dann ja klar drin, dass die Gebühr von 30,72 innerhalb von 10 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen ist, so kein Abbuchungsverfahren vorliegt.
Also, vielleicht hilft es dir, cobra82, ja, die Portierungsgebühr zu überweisen, damit du deine Nummer freigegeben bekommst?