Beiträge von bibsurfer

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    Original geschrieben von bahaa
    Wenn das so wäre, wo ist Verbraucherschutz mehr angebracht, als in genau diesem Fall? Oder sollen nur die geschützt werden, die Schutz nicht benötigen?


    Ich werde mich auch mal für die Gründung eines Wählerschutzvereines stark machen.


    Wenn sich nämlich mündige Bürger dazu hinreissen lassen, ihr Kreuz bei einer Partei zu machen, deren Wahlprogramm sie gar nicht kennen...


    Kein Mensch würde eine Wahl anfechten, weil mündige Bürger vorm Machen des Kreuzes in der Kabine keine Kenntnis von den Wahlversprechen hatte.


    Von volljährigen, wahlpflichtigen und, für diesen Fall relevant, geschäftsfähigen Menschen ist ein gewisser Anteil an (Eigen-)Information und Nutzung des Verstandes (!) doch wohl zu erwarten!
    Das ist zumindest meine Meinung! Und hier lag, wie ich schon schrieb, aus meiner Sicht eben keine Täuschung vor. Von daher kein Grund, nach dem Vebraucherschutz zu rufen...

    Zitat

    Original geschrieben von Kaikoura
    Die Zeiten wo Briefe nicht ankommen ist vorbei.


    Wo lebst du denn, wenn ich das fragen darf?


    Ich behaupte, daß die Qualität der Postzustellung sich auf einem Niveau bewegt, das niedriger nie war...


    Und ich spreche da aus leidiger Erfahrung. Wie viel Geschäftspost (u.a. Rechnungen) in den letzten Monaten mit dem Vermerk "verzogen" zurückkommt, wobei es sich um alteingessene Firmen, die nicht verzogen sind, oder gar um, und das muss man sich vorstellen, Behörden handelt, ist kaum zu glauben.


    Ich glaube sogar, daß der Anteil an Menschen mit Schreib- und Leseschwäche unter den Postzustellern immer größer wird...


    Abgesehen davon habe ich auch noch Schwierigkeiten mit der Zusendung von Post-Privatunternehmen, deren Zustellungen öfter verspätet erfolgt, weil diese einfach keinen Zugang zu im Hausflur befindlichen Briefkästen haben...
    Die Abbuchung von BASE erfolgte z.B. oftmals bevor ich überhaupt die Rechnung im Kasten hatte. Von daher bin ich froh über die Einführung der Online-Rechnung...


    Ich bevorzuge daher, und damit BTT, elektronische Kommunikation, und greife nur auf die Post zurück, wenn es Not tut!


    Und in diesem Teil des Beitrages stehen schon einige Argumente, die deine Freundin ja wohl selbst hätte erkennen können, wenn sie vorher schon Stress mit VF gehabt hat, sich auf das "unverbindliche" Ausprobieren gar nicht erst einzulassen...


    Mit dieser (zumindest deiner Kenntnis) ist es mir absolut unverständlich, daß sich deine Freundin (von der ich annehme, daß sie es ist, deren negativen Erfahrungen du im Vorfeld anführttest), überhaupt in Betracht zog, sich ein Handy, daß von der vodafone-Kundenrückgewinnung zur Verfügung gestellt wird, "anzusehen"!



    EDIT:

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    Original geschrieben von iidollarii
    wenn mir ein autohaus sagt, hier, sie dürfen dieses auto mal einfach unverbindlich testen, und ich fahre dann dreimal um den block, und hinterher sagt der verkäufer, pech gehabt, sie sind 30 km gefahren, somit haben sie das auto automatisch gekauft, weil im handschuhfach liegt ein beipackzettel, da steht, wenn sie mehr als 20 km fahren, gehen sie einen kaufvertrag ein, würdest du dann auch sagen, der tester ist dämlich?


    Und dieser Vergleich hinkt doch hinten und vorn!


    Es macht wohl einen Unterschied, den der Kunde feststellen kann, ob sich jemand aus freier Kaufabsicht zu einem Händler bewegt, oder ob jemand von der Rückgewinnung nach einer Kündigung angerufen wird...
    Bei wem sollte man wohl eher als Kunde Vorsicht walten lassen?


    Ein Versteckter Zettel im Handschuhfach ist nicht nur absurd anzunehmen, sondern auch viel weniger offensichtlich als ein Zettel (->tatsächlich eine Täuschung), der wahrscheinlich mit Lieferschein und Retourenschein offen in dem Paket lag...

    Zitat

    Original geschrieben von Hanswurscht
    Ich kenne im ganzen Bekanntenkreis niemanden, der bei o2 außer dieser SMS noch eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten hätte.


    Jetzt wo du es sagst, meine ich mich zu erinnern, daß ich die vor Jahren tatsächlich auch nur nach zusätzlicher Aufforderung bekam...
    In meiner Kündigung hatte ich allerdings nach einer Bestätigung verlangt (Warum sollten wir Kunden keine Textbausteine verwenden?). Ich warte es mal ab.


    Hier ist es mir, sorry für Schilderung des Falles, aber auch egal, da es wohl nicht die Absicht meines Vaters werden wird o2 zu verlassen, sondern nach heutigem Stand eher profylaktisch geschah, um im nächsten Jahr evtl. auf Änderungen in der Tariflandschaft reagieren zu können.

    Man mag es kaum glauben, aber per Fax geht das auch!


    Wenn man genug zeitliche Reserve hat, kann man immer noch mit anderen Mitteln nachhaken, so seitens des Vertragspartners keine Reaktion erfolgt...


    Ich jedenfalls habe im letzten Monat 4 Verträge (nicht alles meine) gekündigt, und habe, abgesehen von o2, bei keinem Anbieter länger als 7 Werktage auf die Kündigungsbestätigung gewartet.


    Bei o2 warte ich nun schon 12 Werktage. Da die aber per SMS den Kündigungseingang schon bestätigten, sehe ich keinen Grund zur Sorge...


    Also das Geld für ein Einschreiben spare ich gern ein, auch wenn es nicht die Welt ist.

    Re: Verfügbarkeitserfahrungen nach 24-Stunden-Blackout


    Zitat

    Original geschrieben von n21i
    Übrigens: Auch der analoge Telekomanschluß war (über ein altes Telefon) 100prozentig verfügbar.


    Das ist jetzt keine Kunst, weil die älteren Telefone alle eine Schwachtomversorgung über das Telefonkabel haben, welches nicht an das normale Stromnetz zugreift...

    Der TE weist ja in mehreren Post darauf hin, daß zwar nicht ihm selbst, wohl aber anderen häufiger Unstimmigkeiten mit VF vorkamen, womit vielleicht die Freundin gemeint sein könnte.


    Diese hatte ja den Vertrag gekündigt, vielleicht ja auch wegen Unzufriedenheit mit dem Anbieter...


    Dass nun ein Anruf der Rückgewinnungshotline erfolgt, um die die Dame als Kundin zurückbekommen möchte, ist legitim...


    Wenn ich mich als Kunde dann darauf einlasse, keine Haken und Ösen dabei vermute, nachdem ich nach eigenem Empfinden von dem Vertragspartner kein problemloses Auftreten erwarten darf, dann auch noch Unterlagen übersehe (oder ignoriere), dann bin ich, mit Verlaub, selbst Schuld.


    Der Inhalt des Gespräches spielt meines Erachtens gar keine Rolle.
    Da sind so viele Ungereimtheiten im Verhalten der Kundin, die alle mögliche Reißleinen außer Acht gelassen hat. (Ablehnung der VVL am Telefon, Annahmeverweigerung des Paketes, Nichtbenutzung nach Lesen der Packungsbeilagen)


    Da mache ich mir über das Verhalten des Verkäufers wenig Gedanken, zumal dem Gespräch niemand beiwohnte.


    Die Freundin muss in diesem Fall nicht vodafone geschützt werden, sondern vor den Unbillen des Lebens/sich selbst...
    Vielleicht ist sie noch jung, da hat sie noch viel Gelegenheit zu lernen.
    Und diese eine Lektion für Verträge u.ä. hat sie dann ja schon gemacht!
    :rolleyes:


    Verbraucherschutz ist eine feine Sache, hat aber mit diesem Fall ganz wenig zu tun!

    Zitat

    Original geschrieben von Mitsururgi
    Anscheinend hat der VF Mitarbeiter meiner Freundin ein Angebot unterbreitet, 3 Monate lang die Flat für 30€ und dann wieder 40€ etc, wovon meine Freundin aber nix weiß. Diese Option gilt nur für Neukunden, sagte er eigentlich....


    Ich denke, daß es genauso gut deine Freundin sein könnte, die sich an wesentliche Bestandteile des Gespräches vielleicht nicht mehr oder falsch erinnert.
    Immerhin wurde ja der entscheidende Beipackzettel auch übersehen oder ignoriert...


    Sehr widersprüchlich das Ganze...
    ...und damit meine ich jetzt nicht das Verhalten seitens vodafone!