1. Rücklastschriftgebühr fällt nicht bei Dir an, sondern bei dem, der abgebucht hat. die wird er aber ersetzt haben wollen.
2. Wichtig, damit Du Ärger vermeidest:
sollte die Rückbuchung erfolgt sein, da nicht genug Deckung auf Deinem Konto war, setz Dich sofort mit dem Händler in Verbindung.
Wer mit karten zahlt, obwohl er weiss, dass er nicht genug Deckung auf dem konto hat, täuscht über die Tatsache, dass er nicht genug Deckung hat. Mit anderen Worten: Du hättest Dich wegen eines Betruges strafbar gemacht.
Und die Staatsanwaltschaften verfolgen diese Abbuchungsfälle mit EC oder Kreditkarten unerbittlich.
Also: hin zum Händler, am Besten gleich zahlen. Sonst ratenzahlung mit ihm vereinbaren. Denn eins sollte man sich vergegenwärtigen: die Händler haben oft mit soclhen Fällen zu tun und greifen oft zum Mittel einer solchen Strafanzeige, um Druck zu machen.
3. Neben der strafrechtlichen Seite auch nicht echt angenehm ist, dass ein Mahnverfahren eingeleitet werden könnte oder ein Anwalt die Forderung geltend macht. Seine Kosten kämen halt auch auf Dich zu.
Also: schnell regeln, dann lässt sich das alles ausbremsen.
Auch, wenn übrigens Dein Konto Deckung hatte: die Sache mit einer Strafanzeige droht auch sonst. Selbst wenn hier zwar kein betrug gegeben wäre, ist es halt mehr als unangenehm als Privatmann, Post von Polizei oder StA zu erhalten.
Glück auf :cool:
Edit: hat jemand ein Rechtsschreibprogramm für mich? Das ständige Diktieren macht mich echt blöd, wie man sieht. Man... :mad: