Beiträge von Anwalta

    Sind Inhaber von DSL und dem T-online Anschluss identisch (Nummer prüfen!) ?


    Sonst würde T-online separat abgrechnet, eine häufige Fehlerquelle.


    Kommt häufig zustande, wenn éiner T-online nutzte, der Telefonanschluss aber jemand anderem gehörte. Wenn dann DSL beuaftragt wurde für den inhaber des Telefonanschlusses, so sind DSL Inhaber und T-online Surfer verschieden. T-online wird separat abgerechnet.


    Prüfe das unbedingt!


    Du hattest ja seinerzeit Eisnpruch gegen die Rechnung erhoben, richtig? In diesem Fall müssen die Jungs die Verbindungsdaten aufbewahren.


    Fordere jetzt doch erst einmal die genauen Verbindungsdaten an und weise die darauf hin, dass Du binnen der 80 Tage Frist widersprochen hattest :rolleyes:


    Damit ist zuweilen einiges zu retten.

    ...schmoove Idee eigentlich, würde die ganzen Verr... äh, Eingeweihten TT-ler schon gerne mal kennen lernen.


    Schmeisst mir mal jemand nen Thread rüber, in dem ich über alte Treffs was lesen kann? Müsste mich sicher seelisch drauf vorbereiten :D

    T39:


    :D Im Ernst, meinst Du nicht, dass 99% aller wegen Betruges Verfolgten genau das sagen und das nicht die einfachste Schutzbehauptung ist? :D


    Da passiert einfach folgendes: der Staatsanwalt wird in Dein Konto gucken und sehen, ob Deckung da war. Schließlich hat jeder die Möglichkeit, vor dem Einkaufen den Kontostand zu checken.


    Und sollte es das dümmste Versehen sein, dann eben wie von mir oben beschrieben: sofort nachzahlen, Ärger aus der Welt. Wenn aber kein Geld vorhanden ist, wird wohl deutlich, dass es bei Einkauf nicht so ganz astrein war ;)

    :confused: Wieso schlägt Dein Anwalt nicht einfach dem Inhaber der Forderung vor, dass die Forderung gegen Dich gestundet wird, bis Versicherung der Gegenseite zahlt? Das macht man doch in den KfZ Fällen einfach so :confused:


    Da scheint ja schon etwas porzellan zerschlagen.


    Nun gut:


    leider wirst Du für die Kosten jetzt wohl erst mal zahlen müssen. Deine Kosten (auch Mehrkosten) muss Dir aber der Unfallgegner, FALLS er tatsächlich allein haftet, zahlen.


    Im Übirgen: wenn Du Vollkasko hast, kannst Du doch leicht sprechen mit Deiner Versicherung. Sie sollen erst einmal leisten, und sobald der Schaden von der gegnerischen Versicherung ausgeglichen wurde, Dir Deine Rabatte aus der Versicherung wieder gutschreiben.


    Das solte doch alles besprechbar sein. Glück auf :)

    1. Rücklastschriftgebühr fällt nicht bei Dir an, sondern bei dem, der abgebucht hat. die wird er aber ersetzt haben wollen.


    2. Wichtig, damit Du Ärger vermeidest:


    sollte die Rückbuchung erfolgt sein, da nicht genug Deckung auf Deinem Konto war, setz Dich sofort mit dem Händler in Verbindung.


    Wer mit karten zahlt, obwohl er weiss, dass er nicht genug Deckung auf dem konto hat, täuscht über die Tatsache, dass er nicht genug Deckung hat. Mit anderen Worten: Du hättest Dich wegen eines Betruges strafbar gemacht.


    Und die Staatsanwaltschaften verfolgen diese Abbuchungsfälle mit EC oder Kreditkarten unerbittlich.


    Also: hin zum Händler, am Besten gleich zahlen. Sonst ratenzahlung mit ihm vereinbaren. Denn eins sollte man sich vergegenwärtigen: die Händler haben oft mit soclhen Fällen zu tun und greifen oft zum Mittel einer solchen Strafanzeige, um Druck zu machen.


    3. Neben der strafrechtlichen Seite auch nicht echt angenehm ist, dass ein Mahnverfahren eingeleitet werden könnte oder ein Anwalt die Forderung geltend macht. Seine Kosten kämen halt auch auf Dich zu.


    Also: schnell regeln, dann lässt sich das alles ausbremsen.


    Auch, wenn übrigens Dein Konto Deckung hatte: die Sache mit einer Strafanzeige droht auch sonst. Selbst wenn hier zwar kein betrug gegeben wäre, ist es halt mehr als unangenehm als Privatmann, Post von Polizei oder StA zu erhalten.


    Glück auf :cool:


    Edit: hat jemand ein Rechtsschreibprogramm für mich? Das ständige Diktieren macht mich echt blöd, wie man sieht. Man... :mad:

    Zitat

    Original geschrieben von McTristan
    . Wenn der Computer defekt ist und ich mein Geld zurückhaben möchte, können die ja nicht noch 60€ draufkloppen ...


    So isses.


    Aber bei den Kosten vorab, und den Pauschalen für Versand etc...


    Würde mich nicht wundern, wenn die einen Backsteine schicken - wenn überhaupt was.


    Vorleistung verlangen? Dann bauen? Bei E-bay? (...)


    Also, ich habe mir auch schon rechner zusammenkloppen lassen von Händlern, gibt durchaus gute Studi-buden.


    Finde eh, dass man die unterstützen soll.


    Gruß, A. und Finger weg hier, das riecht nach Ärger, spätestens im Garantiefall.

    Der größte Witz ist ja, dass diese Update - Schnüffelrotuine nun auch künftig für 2000 gelten soll.


    Das sehe ich mir mit meinen Kollegen aber mit größtem Interesse an. So eine Schnüffelei ist nicht einmal durch die bisherigen AGB von MS für 2000 gedeckt. Und neue AGB anzudrehen, sonst etwa die Updates nicht mehr funzen würden...


    Also, unsere Kanzlei - und viele andere - werden das mit Argusaugen verfolgen. Ein Unding.