Beiträge von Anwalta

    Vielleicht kommst Du ja zu Deinem Preis, indem Du für die nächste Rechnung eine Gutschrift vereinbarst, so Du bei E-Plus verlängerst.


    Ist zwar etwas her, dass ich bei E-Plus war, aber damals ging es - und bei D2 habe ich enstprechendes vor 2 Wochen auch ausgehandelt.


    Meist etwa 1 - 1,5 Monatsumsätze machbar -> das wäre dann netto Dein Preis.


    Glück auf :top:

    Bei D2 90 Tage!


    Soooo:


    Das geht also auch bei D2 tatsächlich ganz einfach.


    Innerhalb von 90 Tagen nach Deaktivierung der Prepaid - Nummer ist bei D2 die Re-Aktivierung möglich.


    Das Procedere ist wie von Euch oben beschrieben, Hotline anrufen, Situation schildern, und mittels der aufladbaren Karte wird es von der Hotline freigeschaltet.


    Thanx @all!


    A. :top:

    Mal generell mit Persos:


    das wird eigentlich von niemanden, außer den Behörden, wirklich streng gehandhabt.


    Selbst viele (obwohl die es besser wissen müssten) Notare lassen es gelten, wenn man einen abgelaufenen Perso vorlegt. Wichtig ist nur, dass das Bild und der Name übereinstimmen, damit man weiß, wer es wirklich ist. Und das gibt auch ein abgelaufener Perso her.


    Ich denke, da alle das Thema lasch behandeln, wird das mit dem Vertragsschluss kein Problem sein. Warum auch? Die Telcos wollen doch nur a) sehen, wer Du bist, b) dann checken die aufgrund der angegebenen Daten noch mal Deine Bonität - damit haben sie die nötigen Auskünfte, fertig. :cool:

    Re: Bitte um Hilfe - E-Plus Handy Update



    Was die Hotline sagt, ist egal, nicht das Gesetz *schwülstiglaber*


    Und jetzt im Ernst:


    der Erbe Deines Vaters tritt kraft Gesetztes in alle Rechte und Pflichten ein. Das heisst: wer Erbe ist, tritt kraft Gesetzes in die Vertragsbeziehung Deines Vaters ein.


    Bist Du Alleinerbe, so kannst Du unter Vorlage des Erbscheines gegenüber E-Plus nachweisen, dass Du in die rechtliche Stellung Deines Vaters eingetreten bist. Der Vertrag liefe zu den bisherigen Konditionen weiter, es ist kein Neuabschluss. Du kannst ein neues Handy alleine heruasverlangen.


    Gibt es mehrere Erben, die im Erbschein stehen, sind sie g e m e i n s a m Vertragspartner des laufenden Vertrages geworden. Sie können dann nur gemeinsam ein subventioniertes Handy verlangen.


    Das solltest Du zuerst checken. Einen Erbschein dürfte es ja inzwischen geben ...


    Haben dagegen alle denkbaren Erben die Erbschaft inzwischen ausgeschlagen, gibt es gar keinen Vertragspartner mehr für Eplus
    ;)
    Was Du noch prüfen solltest: sagen die AGB des Vertrages etwas darüber, ob E-Plus im Falle der Kenntnis des Versterbens des Vertragspartners ein Kündigungsrecht hat? Das wäre zu beachten. GGf. lässt aber E-Plus den Vetrag auch nach kenntnis ohne Kündigung weiter laufen, da ja auch bisher immer ordentlich gezahlt wurde.


    Deswegen auch mal fragen: sieht nicht auch einfach E-Plus vor, dass Du unter Nachweis Deiner Bonität in den Vertrag reinkommst? Einfach mal ein vertragsübernahmeformular anfordern ;)

    Zitat

    Original geschrieben von SiN
    Da würde ich aber sehr umsichtig sein, denn die meisten Leute, die bei einem T-Punkt arbeiten, haben von nichts, aber auch von gar nichts eien Ahnung


    NEEEIN :D gemeint ist doch nicht, mit dem im T-Punkt zu verhandeln :D


    Das macht nun keiner, ganz klar.


    Gemeint ist doch, dass die dann einen Mitarbeiter für geschäftskunden vor Ort bestellen oder sogar nennen können, der bei dem Interessenten
    v o r b e i k o m m t.


    Ich wollte keinen in den T-Punkt schicken, schon gar nicht, um mit denen über Geschäftsverträge zu verhandeln.


    *schnellgeducktundlaufweg*

    Moin


    bin zwar bei D2 mit einem Rahmenvertrag,
    die geben je nach Branche gute Ratschläge und vor allem AB-schläge
    von den Normaltarifen. D.h., Du schließt zB. einen Fun Vertrag ab, aber kriegst zB in meiner Branche pauschal 15% weniger berechnet. Übrigens auch bei bereits subventionierten/verlängerten Handys.


    Bezüglich D1 habe ich aber auch gute Erfahrungen beim Verhandeln gemacht:


    die wollten uns einen Vertrag geben, bei dem telefonieren mit den Handys der Firmenkunden untereinander spottbillig wäre. Das lohnt durchaus , ganz klar.


    Wegen des Kundenberaters: es war auch nicht ganz einfach, und dann habe ich in die Trickkiste gegriffen: in meinem T-Punkt vor Ort angerufen!


    Die haben es dann mit dem Besuch in der Firma koordiniert. Dauerte zwar etwa eine Woche, bis der Berater einen Termin hatte, aber dann hatten die echt auch gute Konditionen geboten.


    Vielleicht auch einfach mal über den örtlichen T-punkt versuchen!


    Glück auf :D

    Zitat

    Original geschrieben von Rappelsack
    Ich kann generell diese "Massenmarkt-Klingelton" Software nicht empfehlen...


    Sie stehen nicht im Verhältnis zwischen Funktionalität & Preis...
    Diese sind eigentlich nur für die Klingelton-Leute, die sonst nichts weiteres mit dem Handy vor haben...


    ;)


    :D Ok, der geht an Dich, :D


    Was den Rest betrifft an Software, kann ich eh nicht vom technischen beurteilen. Ich hatte mir die Version einfach mal interessehalber gezogen, und das fiel mir eben sehr negativ auf.


    By the way; die Anpreisung, was das Phone kann, um dann weiter unten zu sagen "ev. nicht für alle Handymodelle" - das ist echt unseriös.


    Insofern stimmt auch sicher Dein Statement hinsichtlich der Massenmarktsoftware.


    Weitermachen...

    So, erst einmal Dank an Herrn Schröder, dass der Unsinn davor weg ist :D


    Das Thema:


    laut Databecker soll das Handypack (rot hervorgehoben) mit dem 6310i laufen.


    Tut es aber nicht, ds Programm kennt das Handy nicht.


    Das Update hilft für die bezahlte Downloadversion leider auch nicht vollständig weiter.


    Haben es mit 2 Handys 6310 i, eins soft 4.07 / eins 4.80 probiert, ist nicht stabil.


    Auch ist es so, dass nicht alle Funktionen zur Verfügung stehen. So können u.a. keine Klingeltöne ausgelesen werden :confused:


    Ok, laut deren Seite stehen je nach Handymodell nicht alle Funktionen zur Verfügung. Unabhängig von jeder rechtlichen Bewertung:


    setzen, schlecht.


    Ich halte Euch auf dem Laufenden über den Kundenservice von DB in dieser Sache. Ertst einmal kann ich ds HP 4.0 nicht mit dem 6310i empfehlen.


    Gruß, A.

    Das ist schon verwunderlich, welchen Film Talkline fährt.


    Aber: vom rechtlichen begründet Talkline zutreffend, dass die neue Klausel NICHT vom BGH Urteil erfasst ist.


    Insgesamt wird mit der Deaktivierungsgebühr im Ergebnis kein Entgelt für Leistungen verlangt, die Talkline auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für ihre Kunden erbringt, sondern es handelt sich um den Versuch, Aufwendungen für die Wahrnehmung eigener Interessen des Verwenders auf den Kunden abzuwälzen.


    Der BGH hatte sich aber insoweit NUR mit der damaligen Klausel auseindergesetzt und sie richtigerweise für unzulässig erklärt, da von dem Kunden ein ENTGELT verlangt wird, für das er gar keine Gegenleistung erhält. Denn die Deaktivierung ist keine Leistung für den Kunden.


    Eine andere Frage ist tatsächlich die, ob Talkline, wie mit den neuen AGB, einen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann. Achtung:


    Der BGH hat sich mit dieser Frage nicht auseindergesetzt, sondern sagt in den Urteilsgründen sogar, dass es die Frage eines Aufwendungsersatzes NICHT prüfen musste. Das war ja auch richtig, da die damilgen AGB eben ein Entgelt und keinen Aufwendungsersatz darstellten.


    Kompliziert? Nö, einfach:


    Entgelt ist praktisch Geld für eine vertragliche Leistung. Und die ist eine Deaktivierung nicht.


    Aufwendungsersatz ist Ersatz für die verrichtete Arbeit, die mit der Deaktivierung anfällt. Und Arbeit (wohl geringste) fällt auch an.


    Hier wird von den Gerichten noch nicht einheitlich entschieden, ob das rechtmäßig ist! Wer sich gegen diese Klausel wehrt, steht - noch - nicht völlig gesichert da.


    Aber meines Erachtens wird auch diese Klausel endgültig zu Fall gebracht. Letzten Endes stellt sich doch die Frage, ob nicht der Kunde hier wieder unangemessen benachteiligt wird. Ich denke ja: die Höhe der Pauschale ist viel zu hoch.


    Dass der Kunde einen geringeren Aufwand nachweisen darf, ist zwar nicht zu beanstanden (solche Klauseln sind anerkannt), aber in diesem konkreten Fall hat das mit einer "Aufwandsentschädigung" nichts mehr zu tun.


    Letzten Endes steht nicht einmal fest, worin dieser Arbeitsaufwand genau bestehen soll.


    Ein Knopfdruck auf dem PC, so ist anzunehmen...


    Ich denke, auch hier wird in Kürze ein Verbraucherverein klagen, um die neue Klausel zu Fall zu bringen. :D