Das ist schon verwunderlich, welchen Film Talkline fährt.
Aber: vom rechtlichen begründet Talkline zutreffend, dass die neue Klausel NICHT vom BGH Urteil erfasst ist.
Insgesamt wird mit der Deaktivierungsgebühr im Ergebnis kein Entgelt für Leistungen verlangt, die Talkline auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für ihre Kunden erbringt, sondern es handelt sich um den Versuch, Aufwendungen für die Wahrnehmung eigener Interessen des Verwenders auf den Kunden abzuwälzen.
Der BGH hatte sich aber insoweit NUR mit der damaligen Klausel auseindergesetzt und sie richtigerweise für unzulässig erklärt, da von dem Kunden ein ENTGELT verlangt wird, für das er gar keine Gegenleistung erhält. Denn die Deaktivierung ist keine Leistung für den Kunden.
Eine andere Frage ist tatsächlich die, ob Talkline, wie mit den neuen AGB, einen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann. Achtung:
Der BGH hat sich mit dieser Frage nicht auseindergesetzt, sondern sagt in den Urteilsgründen sogar, dass es die Frage eines Aufwendungsersatzes NICHT prüfen musste. Das war ja auch richtig, da die damilgen AGB eben ein Entgelt und keinen Aufwendungsersatz darstellten.
Kompliziert? Nö, einfach:
Entgelt ist praktisch Geld für eine vertragliche Leistung. Und die ist eine Deaktivierung nicht.
Aufwendungsersatz ist Ersatz für die verrichtete Arbeit, die mit der Deaktivierung anfällt. Und Arbeit (wohl geringste) fällt auch an.
Hier wird von den Gerichten noch nicht einheitlich entschieden, ob das rechtmäßig ist! Wer sich gegen diese Klausel wehrt, steht - noch - nicht völlig gesichert da.
Aber meines Erachtens wird auch diese Klausel endgültig zu Fall gebracht. Letzten Endes stellt sich doch die Frage, ob nicht der Kunde hier wieder unangemessen benachteiligt wird. Ich denke ja: die Höhe der Pauschale ist viel zu hoch.
Dass der Kunde einen geringeren Aufwand nachweisen darf, ist zwar nicht zu beanstanden (solche Klauseln sind anerkannt), aber in diesem konkreten Fall hat das mit einer "Aufwandsentschädigung" nichts mehr zu tun.
Letzten Endes steht nicht einmal fest, worin dieser Arbeitsaufwand genau bestehen soll.
Ein Knopfdruck auf dem PC, so ist anzunehmen...
Ich denke, auch hier wird in Kürze ein Verbraucherverein klagen, um die neue Klausel zu Fall zu bringen. 