Beiträge von sabsi80

    @ ISCH
    Hay Kleiner...Willst du denn nich bei uns mit fahren?Wir können uns ja dann noch was genaueres ausmachen...Das müßtest du dann mit Musel ausmachen.


    @ meetoo
    Dich würden wir glaub ich nicht mitnehmen...Du warst böse zu mir!!!


    cu sabsi

    Dann frag ich doch mal locker in die Runde...


    Was darf man und was nicht?Wo fängt die sexuelle Belästigung an und wo hört sie auf???Hätte ich mich ernsthaft von dem Sack küßen lassen sollen?Wäre dann ne höhere Strafe gekommen???Ich glaube nicht...Denn wie schon gesagt,ich habe keine Beweise.Aber die Leute von der KK haben auch zu mir gesagt,das er solche Untersuchungen ohne Anwesenheit einer Arzthelferin gar nicht machen darf...


    Aber naja,ich hab heut mal bei der Staatsanwaltschaft angerufen,muß leider noch bis Montag warten,dann kann ich mit dem Zuständigen reden.Zumindest wissen die schon,das ich mit dem Urteil nich so recht zufrieden bin...


    P.S.Bei mir heißt es ja... Strafanzeige gegen Dr...... wegen:"Körperverletzung,Beleidigung auf sexueller Basis,Nötigung"


    cu sabsi

    @ girasol
    Nee,ne Anzeige nicht,aber sie wurde zu meiner Anzeige von der Polizei vernommen.Zum Schluß waren wir 3 Mädels,denen vom Sinn her das gleiche passiert ist...Bei der einen hat er halt bei ner Magen-Darm-Spiegelung etwas weit in die Unterhose gefasst,bei der nächsten war es der ständige Kuß auf die Wange zur Begrüßung und zum Abschied (und auch ständig in den Arm nehmen und fest an sich drücken-das hat er bei uns dreien eigentlich gemacht) und bei mir halt der versuchte Kuß auf den Mund!Und dann soll ich mit der Strafe von lumpigen 2000Euro zufrieden sein???Wo wir drei uns so zusagen überwunden haben da hin zu gehen und diese scheiß Fragen von der Polizei beantwortet haben???Ich zitter heut noch,wenn ich daran denke oder drüber rede...
    Und da finde ich das doch etwas wenig.Jedes mal wenn ich wieder zu nem neuen Doc muß,ist der erste Gedanke...Hoffentlich ist das nich auch son A****...Und dann noch,wenn ich mich ausziehen muß...Jetzt mit meiner Geschichte,mit den Rippen,und das Herz muß ja auch ständig untersucht werden.Vor meinem jetzigen Doc mach ich das noch immer nich so gerne...


    cu sabsi

    Von mir natürlich auch noch nachträglich die besten Glückwünsche zu Deinem "Ehrentag".Hoffe,du hast dich ordentlich verwöhnen lassen und viele Geschenke bekommen... ;)


    cu sabsi

    @ oern1


    Findest du etwa im Ernst,das ich bei vollem Bewußtsein und bei allen Kräfte war?So ganze eine Woche nach der Herzop....Normalerweise muß mal nach solchem Eingriff mind. 14 Tage KH und danach gleich REHA...Ich wurde nach 5 Tagen KH entlassen und REHA ganz ausfallen lassen.
    Und das mit dem T-schein...Es wäre einer notwendig gewesen...Die Ärzte in HH haben nur gesagt,das ich mich ins Txi setzen soll,und das das überhaupt kein Problem ist...So hieß es auch noch 2 Wochen nach dem Vorfall...
    Also ich muß wirklich sagen,das der werte Doc die ganze Situation voll ausgenutzt hat.Das hat er ja bei ner Bekannten von mir auch sachon fertig gekriegt.Bei ner Magen-Darm-Spiegelung soll er seine Hände an Stellen gehabt haben,wo es gar nicht sein durfte...



    cu sabsi

    @ Dirk
    Pssssssssssttttttt......Kannst du denn nun doch nichts für Dich behalten?Wie soll ich das denn jetzt Musel erklären...
    Du bist mir ne Marke...Aber warte mal ab,wir sehn uns dann ja wahrscheinlich beim TTC.... ;)


    cu sabsi :p

    Also ich habe ja nen Brief vom Staatsanwalt bekommen...Einmal an mich gerichtet und ne Durchschrift von dem Schreiben an den Rechtsanwalt vom Doc...
    Ich kann das ja mal hier wiedergeben...
    Also,an mich:


    Sehr geehrte Frau...
    ich übersende Ihnen anliegende Durchschrift mit der Bitte um Kenntnisnahme.Wie ich Ihnen bereits in einem persönlichen Gespräch sowie anschließend telefonisch erläutert habe,besteht gegen den Beschuldigten nach den durchgeführten Ermittlungen allein der Verdacht der tätlichen Beleidigung,da insbesondere der Vorwurf der Nötigung,der sexuellen Nötigung sowie der Erpressung den Einsatz von Gewalt oder aber zumindest einer Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder einem Übel voraussetzt.Die Art der Ahndung des Vorfalls ohne Anklageerhebung erscheint geboten,weil die Erfüllung der Auflage geeignet ist,das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und keineSchwere der Schuld vorliegt.Im Falle der endgültigen Verfahrenseinstellung nach Zahlung des auferlegten Geldbetrages werde ich Ihnen nur dann einen weiteren Bescheid zukommen lassen,wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.Anderenfalls gehe ich davon aus,dass Sie auf einen solchen Bescheid verzichten.
    Mit freu....


    Und jetzt an den Anwalt vom Doc:
    Sehr gee....
    in dem Ermittlungsverfahren gegen Ihren Mandanten,Herrn...
    wegen Beleidigung u.a. zum Nachteil von Sabrina... beabsichtige ich,auf Grundlage Ihrer mit Schriftsatz vom 25.04... erteilten Zustimmung gemäß § 153a STPO vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen und das Verfahren einzustellen,wenn Ihr Mandant außerdem folgende Auflage erfüllt:
    Zahlung eines Betrages von 2.000,00 Euro an:Frauen helfen Frauen e.V., Konto...
    Sofern Ihr Mandant die Auflage ordnungsgemäß erfüllt,werde ich das Verfahren mit der Folge endgültig einstellen,dass Ihr Mandant wegendes genannten Vorfalls nicht bestraft ist und eine weitere Verfolgung der Tat als Vergehen nicht möglich ist.In einem Wiederholungsfall könnte mit einer erneuten Einstellung jedoch nicht gerechnet werden.
    Mit freund....



    So,das waren die Briefe...Sehr interessant,ne?Ich lese da nur draus,das der Doc nur das Geld zahlen muß,und damit ist die Sache beendet...


    Bis danni sabsi

    Hay Dirk...
    Also Musel und mich kannst du eigentlich auch mit auf die Liste setzen.
    Wir werden unser möglichstes tun,um dabei zu sein.


    Was denkst du denn,wann du nen Preis bekannt geben kannst?


    Liebe Grüße


    sabsi ;)