Beiträge von Gunn

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    Original geschrieben von igel-online
    Wen denn, die Super-Nanny? :D


    Ich würde das auch unter Verletzung der elterlichen Fürsorgepflicht "abhaken".
    Der Sohn ist schon ein ausgebuffter, oder?


    Wie hat dein Sohn eigentlich die Sim Karte entwendet und damit Musik geladen?


    Gruß Gunn

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    Original geschrieben von crooks
    Man muss es ja nicht immer selber nutzen. Wenn z.B. Frau User das Auto nutzt, soll sie ja keine Anrufe empfangen, sondern selber billig telefonieren können. :) Denke, dass es darum geht.


    So habe ich das ja noch nie gesehen.


    Aber ich finde das trotzdem irgendwie schwachsinnig, gerade im Auto die eingehenden Anrufe zu "unterdrücken".


    Ich kann mir eher vorstellen, dass es "nervt" wenn ich einen Blackberry und gleichzeitig ein Handy mit Multisim nutze und beide immer dabei habe.


    Das nutzen manchen meiner Kollegen so.


    Gruß Gunn

    Aber was ist der Sinn das auszuschalten?


    Es soll doch auch während der Autofahrt im Auto klingeln!
    Oder willst du bei einem eingehenden Anruf im Auto dein Haupthandy zücken und damit am Ohr telefonieren?


    Gruß Gunn

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    Original geschrieben von Alexphili
    Wo ist denn der unterschied zwischen einem Apple Care aus dem Apple Onlinestore und einem ebay Apple Care?


    Das eine ist original das andere kann eine Fälschung sein.

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    Original geschrieben von THWS
    Seit wann muss denn jemand beweisen, unschuldig zu sein? An erster Stelle steht doch immer noch die Sache dass du nachweisen musst das er's war. Derjenige wird halt sagen "k. A. wo ich an dem Tag war, ist schon lange her" und Schluss is...


    ok.


    Stimmt auch wieder.


    Also spricht eher ein Erfolg, wenn das Auto entsprechende Spuren aufweist.
    Aber das Kennzeichen ggfs nicht passt?


    Morgen bin ich wieder dort.


    Halte meine Augen offen.


    Gruß Gunn


    Wir werden sehen.
    Der Schaden ist nur optischer Natur und hätte mich die SB meiner Vollkasko gekostet.
    Die Versicherung sagte, man kann das auch noch 2 Jahre später regulieren lassen.


    Aber solange kein Bescheid der Staatsanwaltschaft vorliegt solle ich warten. Dass das am die falsche Adresse ging kann ich ja nicht wissen.


    So ist es auf jeden Fall eine mögliche Lösung.


    Andernfalls werde ich eben meine RA konsultieren und die Chancen ausloten, wenn es Aussage gegen Aussage stehen sollte.


    Mir geht's jetzt ums Prinzip.


    Schließlich erwarte ich, dass der Verursacher den Schaden zahlt.
    Wenn er glaubhaft darlegen kann, es nicht gewesen sein zu können, dann hake ich das ab.


    Dadurch dass das Auto aber an der selben Stelle stand spricht in Kombination mit der Zeugenaussage aber für sich.


    Gruß Gunn