Für mich bitte
MikeBauer und Chevignon
eintragen! Beides zuverlässige Handelspartner!
Sehr gerne wieder.
Gruß Gunn
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Gruß Gunn
Re: T-Mobile - Vertragsverlängerung nicht möglich ??
ZitatOriginal geschrieben von Residenz
Ist T-Mobile an VVL aus bestimmten Gründen derzeit nicht interessiert?
Vielleicht liegt das daran, dass es sich bei deinem Vertrag um einen bereits gekündigten Vertrag handelt.
Am besten die Hotline anrufen.
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Ich auch nicht.
Ich kann warten.... ![]()
Wenn es danach besser ist :top:
Gruß Gunn
verkauft!
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Wie in zwei anderen Threads schon beschrieben, hatte ich exakt dasselbe Problem im Passat. Auch hier war mit dem 2G noch alles bestens.
Abhilfte schafft beim 3G (jedenfalls bei mir) das OS 3.0, damit ist alles wieder so wie früher.
Danke Kay,
Das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.
Zum Glück kommt die 3.0 OS ja bald. Hoffentlich. Habe nämlich keinen DEV Account.
Gruß Gunn
Kann ich nur bestätigen! Ein herzliches Dankeschön für die perfekte Ware und Kommunikation an
FF2000
Sehr gerne wieder. So macht TT-Handeln sehr viel Spaß!
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
so richtig gern blamier' ich mich nämlich nicht ... :o
Ich fürchte das hast du hier schon und wirst es mit deinem Schriftwechsel auch.
ZitatAlles anzeigen§ 38 VVG Zahlungsverzug bei Folgeprämie
(1) Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Absätzen 2 und 3 mit dem Fristablauf verbunden sind; bei zusammengefassten Verträgen sind die Beträge jeweils getrennt anzugeben.
(2) Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
(3) Der Versicherer kann nach Fristablauf den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet; Absatz 2 bleibt unberührt.
Also für mich VVG konformes Verhalten der Generali.
Hast du denn überhaupt mal dein Konto gecheckt? Ist das Geld abgegangen und nicht wieder gutgeschrieben worden? Hast du die richtigen Vertragsnummern mitgeteilt? Hast du die richtigen Kontonummern verwendet?Hast du in 2 Tranchen überwiesen? Oder zusammen einen Betrag für 2 Beiträge?
Die Mahnung und Kündigung nach § 38 VVG wird ja bestimmt nicht sofort eingeleitet sondern nach einigen Wochen, schätze 7-12 Wochen nach Fälligkeit.
Du solltest in jedem Fall mit deinen Schreiben den Nachweis der Zahlung führen. Dann dazu wirst du sicher mit dem nächsten Brief aufgefordert werden.
Wie gesagt, ein Anruf bei der Generali und uns wären einige Beiträge erspart geblieben.
Aber wie wir dich jetzt kennengelernt haben, wirst du uns über den weiteren Verlauf schon auf dem laufenden halten.
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von lucky060669
Die Verbindung baut sich auch bei mir schnell auf und das Telefonbuch wird geladen, aber mein Gesprächspartner hört mich sehr schlecht, meist abgehackt.
Gruß Christian
Hallo Zusammen,
Ich musste leider auch feststellen, dass es mit dem 3G doch nicht so gut funktioniert wie ich dachte.
Die Gesprächspartner beschweren sich dass es schlecht klingt. Wie auch immer.
Es liegt aber nicht am BMW, da mit dem BlackBerry 8800 es keine Probleme gibt.
Auch mit dem iPhone 2G gab es nie Probleme.
Hat jemand ne Idee?
Gruß Gunn
Frank, ich glaube du interpretierst da mehr rein als drin ist.
Du willst nicht sehen, dass es höchstwahrscheinlich um einen verloren gegangenen Beitrag gegangen ist. Mehr nicht.
Erklär doch mal wie es sein kann, dass du bei einem monatlichen Beitrag erst im Mai ein Schreiben erhälst? Das muss ja schon mehrere Beiträge betreffen die nicht eingegangen sind.
Glaubst du denn wirklich, dass die Kündigung deines Vertrages einen Beitrag zu irgendwas essentiellem darstellt und die böse Generali dich lieber kündigen will?
Woher weißt du denn, dass es sich nicht um das Routineverfahren der Volksfürsorge bei säumigen Zahlern handelt?
Ich klinke mich hier jetzt raus.
Für mich sieht es so aus als suchst du einen Grund. Das ist es wohl leider.
Und dass es dieses Schreiben mit dem von Dir Beschriebenen wirklich so gibt Zweifel ich auch langsam an.
Du gehst überhaupt nicht auf eine Diskussion ein, sonderm polemisierst hier.
G.
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
... aber das mit der Frist ist ja - zunächst - eimal geklärt.
Frankie
Siehst du! Und so wird das auch mit dem Beitrag sein.
Ruf an! Es wird sich alles aufklären.
Einen Brief zu schreiben, halte ich wirklich nicht für zielführend. Das dauert wieder und du hast keine direkte Rückmeldung.
Ich würde wie folgend vorgehen:
[list=1]
[*]Anrufen
[*]Sachverhalt klären
[*]Beleg über Beitragszahlung zusenden
[*]warten bis man den Beitrag findet
[/list=1]
ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Einen Scanner habe ich leider nicht, sonst hätte ich den Brief mal hochgeladen
Schade, aber einen Fotoapparat wirst du doch haben, oder eine Handycam.
Mich würde es wirklich interessieren, ob das Schreiben so formuliert ist, wie du eingangs beschrieben.
Kann ich nämlich nicht nachvollziehen, denn normalerweise besteht sowas ja aus Textbausteinen. Das kann gar nicht so unverschämt formuliert sein.
Mit deinem Eingeständnis, dass die Frist natürlich nicht vier Tage nach Erhalt des Briefes endet, sind wir doch ein wesentliches Stück sachlicher. Manchmal muss man sich eben auch mal einen Brief ganz durchlesen.
Gruß Gunn