Beiträge von Gunn

    Eben in Pro Sieben Werbung gesehen, dass Bernd Stromberg wieder gezeigt wird.


    Ab Di um 00.15!


    Sind das nur Wiederholungen?


    Gruß Gunn

    Hallo Zusammen,


    ich finde folgendes Urteil ganz hilfreich, wenn man zum Thema Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung Infos braucht.



    Analog kann man das ja auch auf die aktuellen Fristen anwenden.


    Zitat

    Unverfallbarkeit


    Quelle: Wikipedia


    Scheidet ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls (Erreichen der Altersgrenze, Tod oder Invalidität) aus dem Unternehmen aus, bleibt ihm eine Anwartschaft erhalten, wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Seit 2001 gelten folgende Fristen: Bei Entgeltumwandlung sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen sofort erfüllt (§ 1b Abs. 5 BetrAVG), bei arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersversorgung (vgl. §§ 1b BetrAVG), wenn der Arbeitnehmer bei Austritt das 30. Lebensjahr vollendet hat und die Zusage mindestens 5 Jahre bestand. Für arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Zusagen, die vor 2001 erteilt wurden, gilt (§ 30f BetrAVG): Alter 35/Zusagedauer 10 Jahre oder Alter 35/Zusagedauer 3 Jahre/Betriebszugehörigkeit 12 Jahre. Mit Ablauf des 31. Dezember 2005 sind aber auch Zusagen, die vor 2001 erteilt wurden, gesetzlich unverfallbar, wenn sie fünf Jahre bestanden haben (siehe § 30f BetrAVG) und der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet hat. Die Höhe der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft errechnet sich anteilig oder aus dem aus den Beiträgen gebildeten Vermögen (Deckungskapital, § 2 BetrAVG). Unabhängig von den gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine frühere vertragliche Unverfallbarkeit vereinbart werden.


    Gruß Gunn

    Zitat

    Original geschrieben von Deifie
    Weder noch, es wurden schon mehrfach Screenshots der Nokia Service Seite im Web gepostet...


    Also Tatsache. Und zwar mittlerweile öffentlich zugänglich.


    Gruß Gunn

    Ich glaube du solltest einen Notar aufsuchen und dich dort beraten lassen.


    Aber vielleicht lernen wir ja aus dem Thread hier alle was.


    Gruß Gunn

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Das diese Situation alles andere als positiv oder schön ist steht außer Frage, nur leider muss man eben auch mal die objektiven Fakten neben der eigenen Person sehen wenn es um das Thema Gehalt geht.


    Ok,


    ich geb mich geschlagen bzw überzeugt.


    Wahrscheinlich sind die auf dem hier betrachteten Arbeitsmarkt die Arbeitskräfte einfach zu hauf vorhanden, sodass man als AG diese Sicht der Dinge durchaus vertreten kann und muss.


    Gruß Gunn