Niemand das Finale gesehen?
Bitte keine Spoiler!
Wundere mich halt, dass nicht mal ein neuer Kommentar geschrieben wurde.
Gruß Gunn
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Gruß Gunn
Hallo Zusammen,
ich finde folgendes Urteil ganz hilfreich, wenn man zum Thema Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung Infos braucht.
ZitatAlles anzeigenZusage einer Versorgungszusage und Unverfallbarkeitsfrist
Quelle: http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=3491
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Wird in einem Arbeitsvertrag festgelegt, der Arbeitgeber erteile dem Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit eine freiwillige Pensionszusage nach bestimmten Versorgungsrichtlinien, dann beginnt bereits mit dieser "Zusage einer Zusage" die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist nach § 1 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes (aF; = § 1b Abs. 1 BetrAVG nF), damals zehn Jahre, wenn der Arbeitnehmer auf Grund dieser Zusage damit rechnen konnte, er werde unter ansonsten unveränderten Umständen allein durch weitere Betriebszugehörigkeit und das Erreichen des Versorgungsfalles einen Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erwerben. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und dem Arbeitgeber im fortbestehenden Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Frist, die üblicherweise als Vorschaltzeit bezeichnet wird, kein Entscheidungsspielraum verbleibt, ob er die Versorgungszusage erteilt oder nicht.
Der Kläger hatte im Arbeitsvertrag eine entsprechende Zusage erhalten. Sein Arbeitsverhältnis hatte am 18. November 1991 begonnen und auf Grund arbeitgeberseitiger Kündigung am 31. Dezember 2001 geendet. Das Arbeitsgericht hatte angenommen, die gesamte Beschäftigungszeit von etwas mehr als zehn Jahren sei zu berücksichtigen, soweit es um die Frage gehe, ob der Kläger eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erworben habe. Es hatte deshalb das Bestehen einer Versorgungsanwartschaft entsprechend dem Antrag des Klägers festgestellt. Das Landesarbeitsgericht hatte entgegengesetzt entschieden, weil nur die Zeit seit dem Ende der Probezeit anzurechnen sei, also nur neun Jahre und sieben Monate. Die Revision des Klägers führte zur Wiederherstellung des Urteils erster Instanz.
BAG, Urteil vom 24. Februar 2004 - 3 AZR 5/03 -
Vorinstanz: LAG Berlin, Urteil vom 7. November 2002 - 16 Sa 1162/02 -
Analog kann man das ja auch auf die aktuellen Fristen anwenden.
ZitatUnverfallbarkeit
Quelle: Wikipedia
Scheidet ein Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls (Erreichen der Altersgrenze, Tod oder Invalidität) aus dem Unternehmen aus, bleibt ihm eine Anwartschaft erhalten, wenn die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen erfüllt sind. Seit 2001 gelten folgende Fristen: Bei Entgeltumwandlung sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen sofort erfüllt (§ 1b Abs. 5 BetrAVG), bei arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersversorgung (vgl. §§ 1b BetrAVG), wenn der Arbeitnehmer bei Austritt das 30. Lebensjahr vollendet hat und die Zusage mindestens 5 Jahre bestand. Für arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Zusagen, die vor 2001 erteilt wurden, gilt (§ 30f BetrAVG): Alter 35/Zusagedauer 10 Jahre oder Alter 35/Zusagedauer 3 Jahre/Betriebszugehörigkeit 12 Jahre. Mit Ablauf des 31. Dezember 2005 sind aber auch Zusagen, die vor 2001 erteilt wurden, gesetzlich unverfallbar, wenn sie fünf Jahre bestanden haben (siehe § 30f BetrAVG) und der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet hat. Die Höhe der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft errechnet sich anteilig oder aus dem aus den Beiträgen gebildeten Vermögen (Deckungskapital, § 2 BetrAVG). Unabhängig von den gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine frühere vertragliche Unverfallbarkeit vereinbart werden.
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von Deifie
Weder noch, es wurden schon mehrfach Screenshots der Nokia Service Seite im Web gepostet...
Also Tatsache. Und zwar mittlerweile öffentlich zugänglich.
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von xxx
Aber das Bedeutet daß ich zwingend eine Mobilbox brauche damit die Rufumleitung kostenlos ist. Richtig ? Ok, dann muß ich die noch aktivieren...
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aktuell bekomme ich jeden Tag mehrer Emails mit MeinVZ Einladungen.
Kann ich das auch irgendwo blocken?
Viele sind von StudiVZ zu MeinVZ gewechselt.
Ich will mich aber nicht "verbinden", habe es auch nie gemacht.
Gruß Gunn
Und die Frage wie viel der Installationsservice kostet.
Man muss wahrscheinlich das LNB tauschen.
Das wäre natürlich eine super Sache bei der sich hier bietenden schlechten Versorgung mit DSL.
Gruß Gunn
Hallo Darren,
hast du mittlerweile ein neues iPhone erhalten?
Gruß Gunn
Ich glaube du solltest einen Notar aufsuchen und dich dort beraten lassen.
Aber vielleicht lernen wir ja aus dem Thread hier alle was.
Gruß Gunn
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Das diese Situation alles andere als positiv oder schön ist steht außer Frage, nur leider muss man eben auch mal die objektiven Fakten neben der eigenen Person sehen wenn es um das Thema Gehalt geht.
Ok,
ich geb mich geschlagen bzw überzeugt.
Wahrscheinlich sind die auf dem hier betrachteten Arbeitsmarkt die Arbeitskräfte einfach zu hauf vorhanden, sodass man als AG diese Sicht der Dinge durchaus vertreten kann und muss.
Gruß Gunn