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Re: Rufnummer von E+ wegportieren - hab ich an alles gedacht?
Zitat
Original geschrieben von ratte
1. Sollte ich E+ vorher Bescheid geben?
Nein
Zitat
Original geschrieben von ratte
2. Buchen die die 25 Euro Wechselgebühr einfach mit der letzten Rechnung ab?
Imho ja.
Zitat
Original geschrieben von ratte
3. Brauchst noch irgendeinen Zettel/Antrag oder sonstiges, oder reicht es tatsächlich bei der Bestellung von Congstar Postpaid die entsprechenden Felder anzuhaken? (scheint fast zu einfach)
Normalerweise musst du die Kündigungsbestätigung mitsenden.
Bei congstar weiss ich es allerdings nicht.
Zitat
Original geschrieben von ratte
4. Was könnte schief gehen, an was sollte ich denken bzw. habs vergessen?
Eigentlich nichts, aber man weiss ja nie.
Gruß Gunn
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Happy Birthday in den Süden!
Gruß Gunn
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Mann Andreas...
zu dem Preis gehen die bestimmt wie warme Semmeln weg.
Gruß Gunn
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Hi,
wie siehts aktuell aus?
Preis brandingfrei ohne Vertrag?
Gruß Gunn
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Hi,
wie kann man einen User denn außer per PN erreichen, da das Postfach voll ist?
Es ist keine Mail Addy angegeben.
Sowas find ich auch extrem blöd, wenn man was abwickeln möchte...
Gruß Gunn
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Zitat
Original geschrieben von peeck
Wissenswertes hier
-> http://www.staufenbiel.de/index.php?id=2039
GP
Danke, also Werbungskosten.
Zitat
Aufwendungen für berufsbegleitendes Erststudium absetzen
Seit 2002 unterscheidet der Bundesfinanzhof zwischen den Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium und denen eines normalen Studiums:
Ist das berufsbegleitende Studium an einer Universität oder Fachhochschule beruflich veranlasst, werden die Aufwendungen hierfür nicht mehr der "allgemeinen Lebensführung" zugeordnet, sondern dienen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs "unmittelbar der Sicherung und Erhaltung des Erwerbseinkommens" - und können damit als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Dies gilt entsprechend auch für Umschulungsmaßnahmen. (BFH VI R 137/01 und VI R 120/01)
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Hallo Zusammen,
ich habe auch mal eine Frage, da ich mir da unschlüssig bin.
Kann ich Kosten eines berufsbegleitenden Erststudiums (Studiengebühren, Fahrtkosten, Lerngemeinschaft) als Werbungskosten/Fortbildungskosten geltend machen oder nur als Sonderausgaben/Ausbildungskosten?
Letztes Jahr habe ich diese Kosten als Sonderausgaben/Ausbildungskosten geltend machen können, diese Jahr sagt mein Steuerprogramm, dass ich die Kosten des berufsbegleitenden Erststudiums unter Werbungskosten/Fortbildungskosten geltend machen soll, da Sie voll abzugsfähig sind.
Bei der Berechnung habe ich aber eine deutlich höhere Erstattung wenn ich Sonderausgaben anstatt Werbungskosten geltend mache.
Ich hoffe ich konnte das Problem ausreichend schildern.
Gruß Gunn
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Zitat
Original geschrieben von Handyschaf
Alles klar, danke euch. Ist also scheinbar nur Verwirrungstaktik, dass es auf der inneren Packung nicht mehr aufgeführt wird.
Jetzt weiß ich erst was du genau meinst.
Hab mir eben mal erst die Verpackung Genauer angesehen.
Auf der Inneren steht nichts mehr von Formel 1.
Nehme jetzt an, dass in der Inneren noch das Spiel enthalten ist.
Gruß Gunn
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Zitat
Original geschrieben von Handyschaf
Kurze Frage bezüglich der silbernen PS2: Ist das Spiel (F1 2006) in der inneren Packung?
Bei mir isses auf der äußeren Verpackung in der Inhaltsliste aufgeführt, auf der direkt folgenden - und zur äußeren formschlüssigen - inneren nicht mehr. Die innere ist aber versiegelt und ich will das Ding verschenken.
Danke.
Ja,
ist ein Platinum Bundle.
Gruß Gunn
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Zitat
Original geschrieben von Deifie
Nein, ist AFAIK ein Feature der neuen A200 Platform.
Gruß Deifie
Denke ich auch.
Kann mit einer von euch erklären, wie man das mit automatischem ordnen der SMS machen kann?
Da blick ich nicht durch.
Also wie kann ich definieren, dass SMS von Person A in Ordner A kommen?
SMS Person B -> Ordner B
SMS Person C -> Ordner A
SMS Person D -> Ordner B
usw. usf.
Danke.
Gruß Gunn