ZitatOriginal geschrieben von Drummaster
Das hört sich ja gar nicht gut anich hoffe mal das stellt sich nicht alles als Ente raus...
Das wär wirklich schade.....:(
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ZitatOriginal geschrieben von Drummaster
Das hört sich ja gar nicht gut anich hoffe mal das stellt sich nicht alles als Ente raus...
Das wär wirklich schade.....:(
Also ich habe eines in Einbeck bekommen, war so ca. um 10 dort (bin Schüler, der Erdkunde Unterricht musste deswegen dran glauben...;) ).
Zu dem Zeitpunkt hatten die aber bestimmt noch 15-20 Stück dort.....
Das 7650 ist aber wirklich ein tolles gerät, versüsst die Wartezeit bis zum P800 tatsächlich....:D
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von DaFunk
Prinzipiell würde ich sagen, dass das so möglich sein sollte. Ist ja für den Händler IMHO sogar besser, wenn die Lieferung unangetastet zurückgeht.
Wenn du Probleme vermeiden willst, solltest du aber vielleicht telefonisch abklären, ob es dem Händler nicht angenehmer ist, wenn du das Paket annimmst und danach gleich wieder zurückschickst. Die Kosten bekommst du ja ab einem Warenwert von 40€ ohnehin erstattet. Du hättest nur die Rennerei.
Jedenfalls schadet es deinem Rückgaberecht nicht, wenn du das Paket annimmst
(So oft entscheidet sich der Kunde ja nicht vor dem Empfang der Ware gleich wieder für etwas anderes;) )
Gruß
DaFunk
Ja, da hast du natürlich Recht. Ich denke ich erde das Paket ersteinmal annhemen. Ich bin mri auch noch gar nicht so sicher, ob ich das v60 dann zurückgehen lasse, ist ja an und für sich schon nen schönes Handy....
Naja, ich werde es wohl erst einmal in augenschein nehmen und dann entscheiden.
Vielen Dank für deine Hilfe!
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von DaFunk
:confused:
Wenn wir schon mal Offtopic sind:D :
Bei der Rechtsauffassung bekomme ich wirklich Schweißausbrüche (Sorry:) )
Das Fernabsatzgesetz (inzwischen außer Kraft und als §§312b ff. ins BGB integriert) regelt gerade nicht nur den Umtausch von Waren. Verträge tauscht man auch nicht um.
Das Fernabsatzgesetz sorgt dafür, dass der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ein Rückgabe- und Widerrufsrecht auf bestellte Artikel/Verträge hat.
Natürlich wird man in einem solchen Fall differenzieren müssen zwischen dem Kaufvertrag über das Handy und dem Mobilfunkvertrag. Am Ende kommt aber dennoch dasselbe heraus.
Der Kaufvertrag über das Handy wird widerrufen und das Handy wird zurückgegeben (ggf. wie bei mobile-profi.de ist der Widerruf des Kaufvertrages durch ein Rückgaberecht ersetzt worden). Ebenso kann man den Online geschlossenen Mobilfunkvertrag innerhalb von 14 Tagen, unter Berufung auf das Fernabsatzgesetz, widerrufen. Das stellt kein Problem dar.
Auch bei der Rückgabe der Ware wird schließlich ein Vertrag widerrufen.
Unüblich ist in diesem Zusammenhang die Bezeichnung des Vorganges als Umtausch. Ein Umtausch wird im allgemeinen auf Kulanz vom Händler bewilligt.
Man kann dies auch sehr gut den AGB von http://www.Mobile-Profi.de entnehmen. Hier wird ein zweiwöchiges Widerrufsrecht(Mobilfunkvertrag), sowie ein zweiwöchiges Rückgaberecht für die Warenlieferung eingeräumt.
Es ist also noch nichts verloren.
@ Mattel:
Nicht alles, was plausibel ist, stimmt auch;)
Ich zitiere mich mal selbst
Da hatte ich wohl Unrecht, der Preis von 99€ ist doch machbar:eek:
Gruß
DaFunk
Also da bringst du mich dann ja jetzt wirklich wieder ins Grübeln, ob ich dann das Gerät doch nicht annehmen sollte.
Meinst du, dass die Sache erledigt ist, wenn ich einfach die Annahme des Paketes verweigere und dann per e-Mail den Vertrag widerrufe?
ZitatOriginal geschrieben von Michael
Du meinst wohl peripher?
SCNR
Was ist sagen wollte, ist, dass wenn ich mir bei einem Fremdwort unsicher bin, ich immer bei http://www.fremdwort.de vorbei schaue. Ist eine super Seite!
Oh ja, hast Recht, peinlich!
Naja, was soll man erwarten, meine letzte Lateinstunde liegt nunmehr 1,5 Jahre zurück (ich habs nach der 11. abgewählt)...;)
(wahrscheinlich kommts jetzt aus dem Griechischen...:D )
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Mickey09
Die /// Garantie (1 Jahr) gilt Europaweit, anders sieht es mit der Gewähleistung aus, die ist aber sowieso nur durch den Händler möglihc und dürfte aufgrund der Entfernung wohl praktisch nicht nutzbar sein, wie lange die Gewähleistungsdauer in GB ist weiss ich allerdings nicht.
Es wird IMO darauf hinaus laufen, dass du mit dem einen Jahr Herstellergarantie von /// auskommen musst und nicht- wie bei einem Kauf in Deutschland- auf die 2 jährige Gewährleistungspflicht des Händlers zurückgreifen kannst.
cu,
Mickey09
Ich muss sagen, das würde mich nur perifer tangieren... ![]()
*willhaben* ![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von equinox
Vollkommen egal was du versuchst zu tun, der Vertrag ist rechtsbindend da du ihn unterschrieben hast, und glaube mir als händler weiss ich darüber sehr genau bescheid, was möglich ist!
ausserdem heisst das Fernabgabegesetz und nicht Fernabgesetz! Dieses Gesetz bezieht sich auf Waren die via Katalog, Telefon oder Online bei Versandhäusern bestellt wurden, und ermöglicht jediglich ein 2-Wöchiges UMTAUSCHRECHT für die WARE! Verträge oder sonstige Formularische Artikel sind davon NICHT Geschützt! Ausserdem könntest du nur deinen Vertrag "Umtauschen"
aber das würd nichts bringen, du hättest den Vertrag noch immer an den Hacken!
Auf wenn du die SIM und die PIN-Codes nicht annimmst, Zahlen musst du Trotzdem! Vielleicht nciht das Gerät (Da greift das Fernabgabegesetz) aber du musst Anschlusspreis und Grundgebühr unf ggf. auch den Mindestumsatz zahlen, wenn soweit vorhanden!
Ausserdem soll euch mal einer verstehen! Ihr kauft bei Providern, von denen hier kaum jemand was gehört hat, und nörgelt später daran rum, oder kommt jammernd hierher um zu fragen wie man da raus kommt!
Ausserdem: Wer zu spät kommt den bestraft das Leben! Wer sich zu früh das vermeindlich beste nimmt, wird immer der verlierer sein!
Und wie es aussieht bist du von dem V60 ja mächtig überzeugt, wenn du's schon vor erhalt abschreibst!
Verkauf das ding für gutes geld (wenns kein Mietvertrag ist) und hol dir davon ein 7650!
____________________________________________________________
Das das jetzt hier langsam zu OT wird mal was zum Thema:
Da ich einige leute vom Media-Markt Oldenburg kenne (Gruß an Tim ;)),
weiss ic, das Debitel jetzt in den nächsten 2 bis 4 Wochen eine Aktion mit dem 7650 für 99 € plant!
Ich hoffe das hilft ein wenig.
Bei der Anzeige mit den 49 € dachte ch vorhin ich hätt nen :gpaul:
mfg
Christian
Ok, ok, was solls. Hört sich alles sehr plausibel an. ![]()
Dann werde ich das v60 eben behalten. Wird mich summ sumarum 260 € kosten ,ich denke der Preis iszt ja auch noch recht human.
Außerem ist es ja auch nicht die schlechteste Lösung das v60 und das 7650 parallel zu benutzen, zumindest bis das P800 released wird.... ![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von handy4less
Hallo Martin,
ob Du noch Widerrufsrecht hast, hängt von einigen Dingen ab.
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Hast Du ausdrücklich um sofortige Freischaltung bei mobil-profi gebeten ?
Unabhängig von einem evtl. Terminwunsch, der im Vertragsformular einegtragen war ? Also auf einem extra Schreiben ? Dann sieht es mit einem Widerruf sehr schlecht aus.
BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
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Hast Du nur im Vertrag bei Terminwunsch "sofort" oder auch nichts eingetragen , und auch sonst kein zusätzliches Schreiben mit sofortigem Freischaltungswunsch mitgeschickt ? Dann sieht es schon besser aus. Dann hätte mobil-profi Dich informieren müssen, daß bei einer sofortigen Freischaltung auf Dein Wunsch hin , das Widerrufsrecht erlischt. Haben die das nicht, ist mobil-profi möglicherweise der Informationspflicht nicht nachgekommen, ein Widerruf wäre dann evtl. möglich. Einen entsprechenden Hinweis auf deren homepage habe ich nämlich nicht gefunden.
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Hier tummeln sich auch einige Anwälte im Forum, die können Dir sicherlich einen guten Tipp geben.
Christian
Vielen Dank für die Hilfe!
Nein, ich habe in keinster Weise darauf gedrängt oder den Wunsch geäußert, dass der Vertrag sofort freigeschaltet werden soll und im Vertrag selber hatte man auch nicht die Möglichkeit, den Wunschtermin einzutragen.
Insofern dürfte es ja gar nicht so schlecht aussehen, allerdings hört es sich in deinem Posting so an, als wenn das auf einen Prozess hinauslaufen könnte und darauf habe ich um ehrlich zu sein keine große Lust, gerade weil es sich im Endeffekt um 260 € handelt, was ja auch kein weltuntergang wäre, wenn ich zu dem Preis das v60 kaufen würde...
Allerdings würde ich mich über weitere Meinungen oder Fakten freuen. Vielleicht sogar von Juristen?
Naja, also ersteinmal gibt es ja das Fernabgesetz und ich habe IMHO gelesen, dass auch bei Vertägen eine 2 wöchige Kündigungsfrist besteht. Ganz so wie du es darstellst ist es IMHO nicht, allerdings weiss ich eben auch nichts genaues und frage deshalb. Es hat auch überhaupt nichts mit dem Gerät zu tun, ich würde ja auch die Unterlaben (SIM, PIN, etc.) nicht annehemen....
ZitatOriginal geschrieben von Messias2106
Was meint Ihr, gilt das Angebot überall bei Expert, oder ist das nur in diesem einen Geschäft erhältlich? :confused:
Andi
P.S. Wo ist eigentlich in Duisburg oder Düsseldorf ein Expert???
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Das wird wohl nur in dem einen Laden gelten. Die Expert Kette hat für gewöhnlich keine bundesweiten Angebote...