Schonmal was von Unterdruck gehört?
Der IHS ist nicht komplett auf dem PCB verklebt, sondern mit 1 oder 2 Lücken.
Da kann dann die Luft rein und oben zu dem Loch wieder raus wenn der Kükö abgenommen wird.
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Schonmal was von Unterdruck gehört?
Der IHS ist nicht komplett auf dem PCB verklebt, sondern mit 1 oder 2 Lücken.
Da kann dann die Luft rein und oben zu dem Loch wieder raus wenn der Kükö abgenommen wird.
Hab ich doch schon lange gemacht.
Jo ich hab ihm schon zurückgeschrieben, daß er 1. keine neue Platte bekommt (weil ich ja gar keine habe) und 2. erst recht keine 150€.
edit: natürlich hab ich kleine Serial von der platte notiert, wozu auch? Wusste ja nicht das die so einer kauft... ![]()
Ich warte jetzt erstmal auf seine Antwort.
Auch ich hab wieder mal n Problem:
Hab ne Festplatte bei Ebay versteigert, der Käufer meint nun sie ist defekt. Hatte sie vorm Verkauf mal am PC gehabt. der SMART-Test war ok. Dann hab ich sie mit den Seatools lowlevel-Formatiert.
Heute kam nun die Mail:
ZitatAlles anzeigen...
vom 26.06.06 bis zum 09.07.06 boten Sie über das Internetauktionshaus „eBay“ unter der Auktionsnummer 270003118297 eine Festplatte des Herstellers Quantum mit der Modelbezeichnung QM312700EX-A 12,7 GB zum Verkauf an. Als Höchstbietender der Auktion erwarb ich die vorstehend bezeichnete Festplatte zum Preis von 15,50 Euro zzgl. Versandkosten in Höhe von 3,90 Euro.
Am 18.07.06 erhielt ich Ihre Festplatte, welche ich ausgepackt und anschließend mit dem Herstellertestprogramm Maxtor PowerMax V4.21 getestet habe.
Die Festplatte weist folgenden Schaden auf:
Das Testprogramm zeigt folgenden Diagnosecode an: 6a6c6b70
D.h. die Festplatte ist defekt.
Nach dem Ergebnis der vorstehend erläuterten Prüfung ist die Festplatte daher als defekt zu bezeichnen. Die Festplatte wurde natürlich korrekt gejumpert.
Sie sind gemäß § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Übergabe und Übereignung der verkauften Festplatte an mich verpflichtet. Dieser Verpflichtung sind Sie ausweislich meiner vorstehenden Ausführungen nicht nachgekommen.
Rein vorsorglich weise ich zudem darauf hin, dass Sie sich auf einen Ausschluss der Sachmängelgewährleistung nicht berufen können. Durch den Zusatz "Ich habe die Platte gepfrüft, es wurden dabei keine Fehler gefunden." haben Sie eine eigenständige Funktionsgarantie gegeben, welche einem Sachmängelgewährleistungsauschluss nach § 444 BGB entgegensteht.
Nach Durchsicht Ihres Bewertungsprofils stelle ich fest, dass Ihre Behauptung ein privater Verkäufer zu sein ein reine Schutzbehauptung ist. Ich habe zu Dokumentationszwecken Ihr Bewertungsprofil ausgedruckt. Sie laufen damit Gefahr von einem gewerblichen Anbieter aus der Computerbranche kostenpflichtig über einen Anwalt abgemahnt zu werden. Dies ist mit hohen Anwaltskosten verbunden.
Hiermit darf ich Sie freundlichst auffordern, mir unverzüglich,
spätestens jedoch bis zum 01.08.06.
eine mangelfreie, modellgleiche Festplatte des Herstellers Quantum, Model QM312700EX-A 12,7 GB zu übersenden. Nach dem erfolglosen Ablauf dieser Frist gehe ich davon aus, dass Sie hierzu nicht bereit sind. Für ein anderes Model habe ich keine Verwendung. (Dattenrettungszwecke).
Alternativ biete ich Ihnen an, mein Nachlieferungsbegehren gegen Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzes in Höhe von 150,00 Euro fallen zu lassen. Meine Aufforderung zur Nachlieferung wird hierdurch jedoch grundsätzlich nicht berührt.
Meine Bankverbindung gebe ich Ihnen zu diesem Zweck wie folgt an:
***
Bitte sehen Sie mein Schreiben als ehrlich gemeinten Versuch, die Angelegenheit außergerichtlich vernünftig und ohne weitere Kosten für Sie aus der Welt zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Für mich hat der ganz klar n Fehler im Kopf.
1: Die Festplatte weist folgenden Schaden auf:
Das Testprogramm zeigt folgenden Diagnosecode an: 6a6c6b70
heißt das noch lange nicht das die Platte kaputt ist
2. bin ich kein Händler, ich hab lediglich 25 Sachen, die was mit nem PC zu tun haben, fürn n Kumpel verkauft, weil der keine Zeit hat.
Das was er da schreibt kann er doch nicht wirklich ernst meinen, oder? Ich musste erstma lachen als ich die Mail gelesen hab. Vor allen das mit den 150 Euro...
Die Löcher sin dafür da daß man den Kühlkörper wieder runter bekommt. Manche CPU´s haben eines, manche nicht. Meiner (A64, 3500+) hat keins, dafür ist der Heatspreader auch ao uneben, das ich den Kükö auch so runter bekomme
Wenn WLP da rein kommt macht das nix. Natürlich solltest du nicht absichtlich da was reinschmieren.
Ich hab jetzt mal testweise n Spieleordner komprimiert:
Vorher 1,12 GB, nacvh Komprimierung 962 MB. Sicher nicht die Welt, man sollte aber bedenken daß diese Daten dann auch ohnne großartigen Performanceverlust gelesen und geschrieben werden können. Man könnte sogar die komplette Platte komprimieren.
Ah klar, ich hatte da was vergessen ![]()
Gibts nicht auch Monoblocks ohne Abluftschlauch? ich dächte schonmal sowas gesehen zu haben, und da kam ganz schön kalte Luft raus. Das Gerät brauch doch nur die Luft anzusaugen, und dann abkühlen und wieder in den Raum Pusten.
Warum Luft nach draußen befördern? Wie kühlen die mit Abluftschlauch, wenn die Luft rausgeblasen wird? :confused:
Das kommt immer auf die Dateien an. Probiers doch einfach, kann man ja rückgängig machen.
Jo, hast recht, hatten n Rechenfehler ![]()
199€ sind n Haufen geld, der Pool hat so komplett 96€ gekostet ![]()
Ich glaub schon daß die Pumpe besser ist. Ist halt n haufen geld...