-
Zitat
Original geschrieben von newage_02 Na ja, bis E-Plus oder O2 kaputt gemacht worden sind. Spätestens dann werden sich die anderen auf "gute" alte Traditionen besinnen und "nette" Tarife rausbringen, wo man die Gespräche aus Kostengründen ganz kurz hält.
Sofern das Roaming innerhalb der EU tatsächlich 2015 angeglichen oder gar abgeschafft ist, hättest Du dann aber eine riesen Auswahl an alternativen Karten, mit welchen Du dann trotzdem fröhlich günstig telefonieren könntest 
-
Du sollst es so testen können wie Du es im Laden beim vor Ort Kauf testen kannst. Hier geht's aber um eine Dienstleistung, und im Laden kannst Du ja auch nicht groß telefonieren, oder? 
-
Kommt dann nach dem Login die Meldung "Ihre Sendung liegt rechts neben der Station. Haben Sie sie aufgehoben? Dann drücken Sie "Sendung entnommen" 
-
Es geht wieder, und damit auch Vistream. Zumindest vorerst... 
-
Das ist teilweise wirklich üblich, z.B. bei Mautstellen in Frankreich erscheint nur der Betreiber und ein Datumszeitraum, z.B. 1807-2207.
-
Zitat
Original geschrieben von GlobalLude Kombination:
1) fehlendes bzw mangelhaftes Prüfen der Einzugsermächtigungen
2) hohe Anzahl an Beschwerden über den Händler, trotzdem weiterhin 1)
3) im Einzelfall sogar Richtigstellung des Sachverhaltes durch den Kunden
4) trotz 1,2,3 Abbuchen ohne Einzugsermächtigung; bei 3) wäre die Einzugsermächtigung selbst wenn sie vorher vorhanden gewesen wäre, erloschen
dolus eventualis genügt, wie bei den meisten Straftaten, auch bei Betrug...
Die aufgeworfene Frage war also nicht so abwegig. Auf einen Rechtsstreit würde ich es dennoch nicht ankommen lassen. 
Alles anzeigen
Spannend
Du siehst die Tat also zum Zeitpunkt der Abbuchung seitens des Providers durch diesen begangen bzw. den Tatbestand erfüllt? Ich sehe halt die Verhältnismäßigkeit bei 1) als schwierig, jedoch in Unkenntnis der tatsächlich bei einem Provider anfallenden täglichen Vertragsanfragen/Freischaltungen. Bei 2) müsste zur Abwendung aber definitiv ein manueller Eingriff ins System, vom Ermitteln aller potentiell betroffenen Verträge zur Prüfung der Einzugsermächtigungen einsetzen. Ich fürchte auch hier daß das einfach dauert, das ist auch kein Fall für die Kundenbetreuung, sondern eher für Bereiche im Backend. Unter der Maßgabe daß die Kundenbetreuung Fall 3) rechtzeitig an die relevante Stelle weitergeben kann (wie lange vor dem Rechnungslauf müsste ich dem Provider mitteilen, daß ich keinen Einzug mehr wünsche?), sollte es dann tatsächlich zu keiner Abbuchung kommen. Wenn doch tue ich mir aber dennoch mit dem Vorsatz, auch dem Eventualvorsatz, immer noch schwer.
Ich fürchte nur, es wird grad arg offtopic... 
Hat denn jemand hier tatsächlich eine Strafanzeige gegen Cosmatel in die Wege geleitet?
-
Naja sieh es einfach praktisch: unabhängig davon ob die ganze Insel oder nur der Süden in der Europäischen Union verortet wird, empfängst Du vermutlich in Nordzypern einfach keinen Netzbetreiber bei welchem die EU-Roamingregulierung greift.
-
Meine Vermutung wäre daß Du in Nordzypern kein zypriotisches Netz, sondern türkische Netze empfängst, und entsprechend Roaming wie in der Türkei abgerechnet wird. Es werden noch Wetten angenommen 
-
Zitat
Original geschrieben von lionidas
Nun dann zieh mal mit einer nicht vorhandenen(unterschriebener) Lastschrift 1Mio von der Telekom, mit der Begründung eines Vermittlergeschäftes, wo es aber keinen Vertrag gibt, ein.
Mal schauen wie schnell der Staatsanwalt bei dir klingelt! Wenn kein Vertrag und unterschriebene Lastschrift vorliegt, darf der Provider keine Rechnung abbuchen. Ich bin aber auch kein Jurist...
Dein Beispiel trifft den Sachverhalt meiner Meinung nach einfach nicht. Wenn ich regelmäßig, vielleicht mehrere tausend mal am Tag oder in der Woche, durch etliche tausend Vertriebspartner Verträge vertreiben lassen, dann kann es eben mal vorkommen daß es zu einer automatische Abbuchung kommt, zu welcher mich ja gemäß Eingabe des Antrags der Antragsteller ermächtigt hat, noch bevor ich den Prozess stoppen kann.
Die Frage war doch, ob der Provider Ziel einer Strafanzeige sein könnte. Und für Betrug brauchst Du nunmal Vorsatz, oder um es plastisch auszudrücken müsste der Provider bereits beim Vertrangsschluß willentlich sich auf Deine Kosten einen Vermögensvorteil beschaffen wollen. Siehst Du diesen?
-
Zitat
Original geschrieben von drago Wie ist das beim iPhone, wenn man 3G ausschaltet? Dann wird ja von den "schnellen" 100 MB Volumen eigentlich erst einmal nichts verbraucht, oder sehe ich das falsch? Dann würde ich nämlich 3G nur bei Bedarf zuschalten.
Ob Du UMTS nutzt oder nicht ist für die Drosselung nicht relevant. Sieh es eher so daß die ersten 100 MB Verbrauch ungedrosselt sind, ab dann wirds halt langsamer 