Vermutlich gibt es einfach kein Roamingabkommen zwischen T-Mobile DE und Vodafone UK.
Beiträge von jposel
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Die Barclays-Karte ist eine reine Maestrokarte, Deine Sparkasse gibt Dir eine Maestrokarte mit zusätzlicher Girocard-Funktionalität an die Hand (Logo ist bestimmt auf der Rückseite der Karte aufgedruckt).
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An sich spricht nichts gegen die Nutzung von öffentlichen Hotspots, wenn man sich eben angemessen gegen die möglichen Gefahren schützt. Der Thread gab ja schon etliche Hinweise, von der Nutzung von HTTPS (sollte man sowieso wo es geht nutzen) bis zum VPN.
In aller Regel unterstützen alle gängigen Mailprovider auch für den Abruf mittels der Mail.app auf dem iPad auch Verschlüsselung (SSL bzw. TLS in den Angaben des Providers, Setting "SSL verwenden" auf ein in den Kontoeinstellungen auf dem iPhone/iPad). Und wenn halt wirklich der gesamte Internetverkehr gesichert werden soll, dann eben ein VPN.
Dein mobiler Hotspot ("MiFi") erzeugt bei Dir ja laufende Zusatzkosten, die sicher höher sind als z.B. einer der gängigen VPN-Anbieter. Würde auch gehen, klar, aber warum nicht direkt

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Genau richtig

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Zitat
Original geschrieben von TeleMannStar Gibt es denn keine öffentlichen WLANs, die auch so per WPA2 verschlüsselt sind, dass ich darin eben sicher unterwegs bin?
Die kann es per se nicht geben, denn ein öffentlicher Hotspot suggeriert ja daß ohne großen Aufwand eine große Menge Leute sich damit verbinden können. Und wenn das Kennwort einfach in Erfahrung gebracht werden kann, sind genauso viele Leute im Netz wie bei einem unverschlüsselten Hotspot, ergo diesselben Risiken

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Zitat
Original geschrieben von hrgajek berall liegen die Nerven blank. Welcher Kunde wechselt als Nächstes?
Liegen sie? Wenn der Kunde vorzeitig wechselt, läuft sein bisheriger Vertrag ja trotzdem (kostenpflichtig) weiter, und er rentiert sich vielleicht noch mehr, da der Kunde die Leistungen nicht mehr im vollen Umfang in Anspruch nicht, hat er ja eine neue Karte bei einem anderen Anbieter...
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Ich glaube es ging darum, daß die Verwandten und Bekannten der Mutter mehrheitlich bei D2 sind, und deswegen auch die mütterliche Karte zwecks günstiger Erreichbarkeit dort funken sollte. Für die Mutter selbst wurde eine Allnetflat gewünscht.
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Dann lieber doch zum Rechtsbeistand und sich dort beraten lassen, ob die Kosten nicht im Rahmen vielleicht einer unerlaubten Handlung seitens BASE der Gegenseite auferlegt werden können.
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Das stimmt soweit alles, und Verträge sind (für alle Seiten und uneingeschränkt) einzuhalten, hier aber ist zumindest aus dem Eingangspost der wirksame Vertragsschluß der Partnerkarte strittig
Daß der Sachverhalt erst nach Monaten auffällt ist, wie völlig richtig angemerkt, natürlich über die Maßen unangenehm. Nur daraus einen Vertrag zu konstruhieren und eine Zahlungspflicht zu bejahen... Ich würde abwarten, wie BASE auf Dein neuerliches Schreiben reagiert. Wenn Du der Partnerkarte (telefonisch) nicht zugestimmt hast, ist auch kein Vertrag zustandegekommen, welcher gekündigt werden müsste (und es obliegt noch immer BASE, das Zustandekommen des Vertrags nachzuweisen). Bitte auch daran denken, daß bei Widerruf der Einzugsermächtigung die unstrittigen Rechnungsposten natürlich pünktlich separat beglichen werden müssen! -
Wenn zum 1. Juli ein Gesetz in Kraft träte, welches die Nutzung von iPhones am Steuer erlauben würde, und Du würdest dennoch am selben Tag verwarnt, dann könntest Du natürlich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, würdest ihn aber dennoch erstmal zugestellt bekommen. Ich glaube das trifft es eher, wobei ich aber schwer davon ausgehe daß Polizei und Ordnungsämter ihre Mitarbeiter besser auf Änderungen hinweisen
