Beiträge von jposel

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    Original geschrieben von TeleMannStar Gibt es denn keine öffentlichen WLANs, die auch so per WPA2 verschlüsselt sind, dass ich darin eben sicher unterwegs bin?

    Die kann es per se nicht geben, denn ein öffentlicher Hotspot suggeriert ja daß ohne großen Aufwand eine große Menge Leute sich damit verbinden können. Und wenn das Kennwort einfach in Erfahrung gebracht werden kann, sind genauso viele Leute im Netz wie bei einem unverschlüsselten Hotspot, ergo diesselben Risiken ;)

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    Original geschrieben von hrgajek berall liegen die Nerven blank. Welcher Kunde wechselt als Nächstes?

    Liegen sie? Wenn der Kunde vorzeitig wechselt, läuft sein bisheriger Vertrag ja trotzdem (kostenpflichtig) weiter, und er rentiert sich vielleicht noch mehr, da der Kunde die Leistungen nicht mehr im vollen Umfang in Anspruch nicht, hat er ja eine neue Karte bei einem anderen Anbieter...

    Ich glaube es ging darum, daß die Verwandten und Bekannten der Mutter mehrheitlich bei D2 sind, und deswegen auch die mütterliche Karte zwecks günstiger Erreichbarkeit dort funken sollte. Für die Mutter selbst wurde eine Allnetflat gewünscht.

    Das stimmt soweit alles, und Verträge sind (für alle Seiten und uneingeschränkt) einzuhalten, hier aber ist zumindest aus dem Eingangspost der wirksame Vertragsschluß der Partnerkarte strittig ;) Daß der Sachverhalt erst nach Monaten auffällt ist, wie völlig richtig angemerkt, natürlich über die Maßen unangenehm. Nur daraus einen Vertrag zu konstruhieren und eine Zahlungspflicht zu bejahen... Ich würde abwarten, wie BASE auf Dein neuerliches Schreiben reagiert. Wenn Du der Partnerkarte (telefonisch) nicht zugestimmt hast, ist auch kein Vertrag zustandegekommen, welcher gekündigt werden müsste (und es obliegt noch immer BASE, das Zustandekommen des Vertrags nachzuweisen). Bitte auch daran denken, daß bei Widerruf der Einzugsermächtigung die unstrittigen Rechnungsposten natürlich pünktlich separat beglichen werden müssen!

    Wenn zum 1. Juli ein Gesetz in Kraft träte, welches die Nutzung von iPhones am Steuer erlauben würde, und Du würdest dennoch am selben Tag verwarnt, dann könntest Du natürlich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, würdest ihn aber dennoch erstmal zugestellt bekommen. Ich glaube das trifft es eher, wobei ich aber schwer davon ausgehe daß Polizei und Ordnungsämter ihre Mitarbeiter besser auf Änderungen hinweisen ;)

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    Original geschrieben von undwegisser mysimplemobile: $40 Voice/Text/unlimited 3G + $10 UNLIMITED international calls!!

    Immer dran denken, wir reden über ein Angebot für den US-Markt. Also lieber gleich in das Kleingedruckte (Deutschland nur Festnetz, das ist noch okay) und das Kleinstgedruckte ;-) schauen, und da findet man neben den üblichen kleinen Einschränkungen dann z.B. auch folgendes:

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    To minimize unreasonable use, each Account will be allowed to call up to 10 unique destination numbers per 31 day period. The number of personal use calls to these unique destination numbers is not limited and automatically resets when the Account is renewed.

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    Original geschrieben von squeenix Da es sich hier eindeutig um Gesetzesverstöße seitens der Anbieter handelt, müsste das ganze doch Sanktionen nach sich ziehen, falls angezeigt wird? Oder bin ich auf dem Holzweg?

    Du kannst es sicher gerne der zuständigen Behörde, nämlich der Netzagentur, anzeigen. Ob das Konsequenzen hat wird man dann sehen ;-)


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    Original geschrieben von squeenix Ich kann doch auch nicht Gesetze ignorieren wie ich grade lustig bin... Und Unwissenheit schützt hierzulande ja auch nicht vor Strafe, also...

    Sicherlich handelt es sich aber weder um ein Vergehen noch um eine Verbrechen, insofern... ;-)