Im hier einschlägigen Portierungsfenster 1 (siehe S. 57 hier als PDF) hätte die Portierung bis 08 Uhr abgeschlossen sein sollen. Es lohnt sich ggf. heute Nachmittag nochmal zu testen, und dann eine Störung des Rufnummernroutings bei o2 als nun zuständigen Netzbetreiber der Rufnummer zu melden.
Beiträge von jposel
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Aus Telefonica-Netzen klingelt es bereits am richtigen, gewünschten Ziel weil Telefonica erkennt dass die Nummer zu ihrem Netz gehört bzw. dort terminiert. Die spannende Frage ist ja was ist mit allen anderen Festnetzbetreibern, die das eben noch nicht wissen (Telekom, Vodafone etc.). Und deswegen hatte Dir @Wechsler versucht zu helfen. Die Frage ist ob Sipgate bereits abgeklemmt hat, also wenn Du über einen Sipgate-terminierten Anschluss (zB Satellite) anrufst, wo landet es. Und die andere Frage ist wann fragen die Drittbetreiber die Portierungsdatenbank ab und lernen das neue Ziel für die Nummer.
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Vom Kartenausschnitt zu schließen scheint das der Bereich des Strandbades Wannsee zu sein… Das war in den letzten 90 Tagen gut ausgelastet, ja.
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Ist diese Kopplung (Portierung - Kündigungsmöglichkeit) überhaupt zulässig?
Ja, warum auch nicht. Wenn ich daran denke wie viele Nummern ich bei Sigate/Simquadrat schon hin und hergeschoben habe, wenn da jedesmal "der Vertrag" gekündigt worden wäre, wäre der Charme des Konstrukts ja gar nicht zur Geltung gekommen.

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Ich bin mal so frei und bleibe beim Du?
Interessant wäre für die mutigen treuen Kunden, ob Sipgate im Falle einer 'bedauerlich verspäteten' Portierung, bereits die neuen Konditionen ab X.X.2023 schon berechnen darf?
Weiterversorgung liest sich für mich nicht wie Preisgarantie.
Ja, kein Problem.
Die Regelungen zur Weiterversorgung erscheinen mit zwar klar, aber sehr Festnetzanschluss-zentriert:
ZitatMuss Ihr bisheriger Anbieter Sie weiterversorgen, hat er einen Anspruch auf Entgeltzahlung. Das gilt ab Beendigung des ursprünglichen Vertrags bis zur Umschaltung zum neuen Anbieter. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach den ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, allerdings reduziert sich der Preis um die Hälfte. Das gilt nicht, wenn das Unternehmen nachweist, dass Sie das Scheitern des Anbieterwechsels zu verantworten haben. Die Abrechnung muss tagesgenau erfolgen. Ihr neuer Anbieter hat erst dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn der Wechsel zu diesem erfolgreich abgeschlossen ist.
Diese Regelungen gelten nur, wenn sich der Ort Ihres Anschlusses nicht ändert. Wechseln Sie den Anschlussort, handelt es sich um einen Umzug, für den die Regelungen zur Weiterversorgung nicht gelten. Bei einem Umzug kann es daher zu einer längeren Versorgungsunterbrechung kommen.
(Quelle: https://www.bundesnetzagentur.…elefon/Wechsel/start.html)
Eine Anwendung erhöhter Preise ist ausgeschlossen.
Zitat -
Der Gedankengang von caefer war mir so fern 😂
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Nö, natürlich nicht. Und es gibt ja auch keine feste Fristvorschrift für eine Portierung, sondern lediglich im Falle einer rechtzeitig beauftragten Portierung einen Weiterversorgungsanspruch bis zur abgeschlossenen Portierung gegen den bisherigen Anbieter.
Sipgate schien ja ein rundes Produkt angeboten zu haben, sonst hätten Sie es offensichtlich ja auch nicht so umfangreich wie geschildert weiterempfohlen. Wie immer am Markt und im Leben ändert sich halt auch mal das Angebot, gehört ja auch dazu. Freuen Sie sich doch dass Sie noch immer als Experte und Ratgeber wahrgenommen werden, und jetzt eben etwas anderes empfehlen können.
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