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Auch in Zone 1 finde ich es nicht so wichtig ob man sein gesamtes Datenvolumen Roaming nutzen kann oder nur 1GB Roamingvolumen hat. Wenn man normal nicht mehr als 10 Tage innerhalb eines Monats im Ausland ist, z.B. dann reicht 1GB auch locker.
Was mache ich denn jetzt nur in Zukunft? in 5 Tagen 25,18 Gb im Ausland verbraucht... Ging aber auch wirklich locker durch die Luft!
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Also ich komme jetzt nicht mehr mit. Du willst quasi eine Nummer, die jetzt schon oder noch bei o2 ist, woanders hinportieren. Dann bekommst Du bei o2 eine Ersatzrufnummer, und diese möchtest Du durch die von Satellite zugeteilte 015er überschreiben. Richtig?
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Bei MNP muss bei Vodafone, sofern man die Leistungen weiter in Anspruch nehmen möchte, eine neue SIM-Karte angefordert werden. Die Rechnungen kommen übrigens trotzdem 
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Ausserhalb Frankreichs und Deutschlands hauptsächlich Belgien, Niederlande und Tschechien. Lief gut 
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Aber Goyale, er agiert doch gar nicht als Verbraucher, natürlich kann er deshalb rechtswirksam mehr als 24 Monate Laufzeit vereinbaren...
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Eben, in jeder Rechnung steht doch klar der erfasste Verbrauch drinnen...
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Vodafone macht erst einmal beinahe buchstabengetreu das was Du beauftragt hast, nämlich die sofortige Portierung der Rufnummer zu ermöglichen. Dass Du paralle eine neue Rufnummer möchtest ist vielleicht implizit zu erwarten, aber weder abgefragt noch von Dir beauftragt.
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Dann passt es doch für Dich!
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Wohnsitz muss nicht in der Schweiz sein. Es reicht eine Co Adresse. Aber man muss einen schweizer Grenzgängerausweis besitzen.
Womit der Kreis der Erlauchten genauso wie für die Permessi L, B und C deutlich schrumpft. Im Tessin wurde man früher einfach gefragt ob man denn wirklich monatelang nicht einen Tag nach Italien fahren würde, dann bräuchte es ja keine Bewilligung. Anders ausgedrückt ist das sicher gute Angebot nicht einfach so mitzunehmen, wenn nicht sowieso eine Wohn- oder Arbeitsbeziehung in die Schweiz besteht...
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Das Abo erfordert einen Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein, sowie für Ausländer die Angabe der Ausweisnummer der Aufenthaltsbewilligung. Die Hürden sind also relativ gesehen hoch 