Beiträge von jposel

    Sehe ich anders, sorry. Jungspund hat jetzt den Verzicht auf die Fortführung des Vertrags erklärt. Wenn er seinen vermeintlichen Rechtsanspruch hätte geltend machen wollen, also darauf bestehend den CallYa-Vertrag fortzuführen und eine neue Rufnummer zugewiesen zu bekommen, dann wäre der Weg gewesen auf dem Portierungsformular klar den Verzicht durchzustreichen, ggf. ergänzend vermerken daß der Vertrag mit neuer Rufnummer fortgeführt werden sollte. Dann gibt es drei Möglichkeiten:


    1) Vodafone ignoriert es und fährt deren Prozess durch (Portierung zum Stichtag, Abschaltung). Dann müsste mit Fristsetzung die Zuteilung einer neuen Rufnummer zwecks Fortführung des aus Sicht von jungspund fortlaufenden Vertrags an Vodafone geschickt werden, unter Hinweis auf Verzug der Leistungserbringung und Ankündigung rechtlicher Schritte. Das wird Vodafone vermutlich nicht beeindrucken, da die Prozesse bei Prepaid fest sind, sodaß jungspund dann mittels Anwalt Klage einreichen kann. Da Gerichte bei Telefonanschlüssen meistens keine einstweiligen Verfügungen erlassen, kann das aber dauern. Aber hey, es geht ja um die Geltendmachung des Rechtsanspruchs!


    2) Vodafone bemerkt die Zusätze und verweigert die Portierung. Über diese Schiene kann die Netzagentur eingebunden werden, da es dann grundsätzlich um die Frage der Verknüpfung Portierung und Kündigung bei Prepaid geht. Dauer ungewiss.


    3) Es klappt wie von jungspund angedacht. Wahrscheinlichkeit eher nichtig.

    Danke für deine Antwort, aber wie kommst du darauf? § 46 TKG unterscheidet nicht zwischen Laufzeit- und Prepaidverträgen, oder?

    Das TKG erzwingt nur, dass die Rufnummer auch bei einem laufenden Vertrag portiert werden kann, und damit keine Vertragslaufzeiten Deinen Portierungswunsch behindern. Es verpflichtet Vodafone oder einen anderen Anbieter in keiner Weise, ein Vertragsverhältnis fortzuführen. Vodafone ermöglicht Dir ja Deinen Wunsch, hat es jedoch so umgesetzt dass zu sofort, bzw. zum tatsächlichen Zeitpunkt der Portierung, das Vertragsverhältnis erlischt. Da Vodafone keinem Kontrahierungszwang mit Dir unterliegt hast Du entsprechend keine Handhabe, Vodafone wird aber sicher gerne einen neuen CallYa-Vertrag mit Dir eingehen zu deren üblichen Bedigungen.

    Also wenn mir jemand mit ACR käme - dann hat er halt Pech gehabt. Dann wird er eben nicht angerufen.


    Dann ist es doch auch okay. ACR betrifft den Anrufenden, wenn es Dich betrifft dann initiierst Du ja das Gespräch. Wenn Du darauf verzichten kannst scheint es ja nicht so wichtig zu sein, vielleicht ist es dann auch besser daß das Gespräch nicht zustandekommt. :p

    Dein Problem ist auch die Vorstellung einer deutschen Festnetznummer (mit entsprechend niedrigem IC) im Vergleich zu den zu zahlenden, zwar regulierten, aber dennoch anfallenden Roaminggebühren. Das kann nicht aufgehen.


    Auf die aktuelle Fassung von § 309 Nr. 13 BGB kannst du dich dabei nicht berufen. Zu der damaligen Gesetzesnovelle gehört auch Art. 229 § 37 EGBGB, und der bestimmt, dass die neue Rechtslage nur für neue Verträge gilt. Außerdem betrifft § 309 Nr. 13 BGB sowieso nur Kündigungen des Kunden. Für Kündigungen, die der Anbieter ausspricht, kann nach wie vor weiterhin Schriftform vereinbart werden.


    Guter Einwand. Der Anbieter, hier o2, nimmt sich in den meiner Meinung nach aktuellen Prepaid-AGBs vom April 2019 (https://static2.o9.de/resource…dtarife-download-data.pdf) die Textform vor, beidseitig. Dann wäre die Frage ob es zu einem wirksamen AGB-Wechsel gekommen ist.