Beiträge von LordExcalibur

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Naja, solange du als Privatperson nichts verkaufen willst, oder sonst einen Service anbietest, wird sich wohl niemand dafür intressieren. Besser wäre es allerdings schon ein Impressum zu haben.


    Und was, wenn sich doch jemand dafür interessiert? Z.B. ein Anwalt der nichts zu tun hat?


    Richtig.
    Die Vertragslaufzeit ist nur wichtg, wenn du die Versicherung wechseln möchtest, ohne den Wagen abzumelden.


    BEi der Schadenshöhe wird die Versicherung sowieso von dir verlangen, ein Gutachten erstellen zu lassen, also kannst du dir das mit der Werkstatt sparen.
    Haben die dazu nichts gesagt?


    In einem Kostenvoranschlag wirst du das u.U. auch nicht finden. In einen Gutachten von einem Sachverständigen steht das auf jedem Fall drin.
    Darf man fragen wie hoch der Schaden ist?
    Ich denke das hier kein Anspruch auf Ersatz des Arbeitsausfalls besteht, da du ja nicht verpflichtet bist, sofort nach dem Unfall in die Werkstatt zu fahren, das hättest du auch nach Feierabend machen können.

    Zitat

    Original geschrieben von mcthomy
    Ist zwar schon ein paar järchen her, aber ich glaube wenn man auf Auszahlung besteht, wird von der Reparaturkostenvoranschlag ein gewisses Prozent abgezogen.


    Ich würde ein Anwalt mit der Abwicklung beauftragen, somit sparst du zeit und Ärger. Er kann dir auch sagen auf was du alles Anspruch hast.


    Richtig, die 16% MWSt.