Beiträge von LordExcalibur


    Wieviel Nutzungsausfall du gektend machen kannst, hängt im wesendlich davon ab, wie lange die Reparatur laut Gutachten dauert, und was du für ein Auto hast.
    Es gibt Tabellen, wo man je nach Wagenklasse die Nutzungsausfallpauschale pro Tag ablesen kann, such einfach mal nach den Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch.
    Den Nutzungsausfall bekommt man AFAIK immer, egal ob repariert wird oder nicht, erkundige dich da aber noch mal genauer.
    Bezüglich des Arbeitsausfalls ist es mir etwas suspekt, warum du deswegen einen ganzen Tag nicht arbeiten konntest? Warst du verletzt? Wenn ja, dann solltest du unbedingt nen Anwalt nehmen.
    Die Kosten für Telefonate, Porto... können auch erstattet werden, wenn du sie nachweisen kannst.
    Wenn du mit der ganzen Abwicklung nichts zu tun haben möchtest, kannst du auch einen Anwalt nehmen, den zahlt auch die Versicherung, wenn du nicht schuld bist.

    Hallo,


    du kannst alle Kosten in Rechnung stellen, die dir durch den Unfall entstanden sind. Du sollst vom Gesetz her so gestellt werden, als wenn der Unfall nie passiert wäre.


    Folglich kannst du die Kosten für nen Kostenvoranschlag verlangen. U.U. verlangt die Versicherung aber einen Gutachter (muss sie natürlich auch bezahlen).
    Wenn du keine Rechnung einreichst, bekommst du die Schadenssummer nur ohne MWSt.
    Nutzungsausfall kannst du geltend machen.
    Was meinst du mit Arbeitsausfall?


    Sebastian

    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Er meinte wohl einen wirtschaftlichen Totalschaden. Nach der Beschreibung dürfte eine Reparatur den Wert des Wagen wohl um einiges übersteigen (das kenn ich... :rolleyes: ).


    Und jetzt, PEACE... :cool:


    Davon gehe ich auch aus.
    Sowas hat man schneller als man denkt.
    Letztes Jahr ist jemand beim Corsa meiner SChwester in die Seite gefahren, Tür eingedrückt, Kotflügel kaputt --> 3500 EUR Schaden.
    Der Wagen war 5 Jahre alt und war ein wirtschaftlicher Totalschaden, obwohl nur eine große Beule in der Seite war.

    Wenn es nicht in den AGB´s steht, dann dürfte das auch nicht rechtens sein.
    WEnn es in den AGB´s steht, dann verstößt es u.U. gegen


    §308 BGB


    7. (Abwicklung von Verträgen)
    eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass eine
    Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt,
    a) eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch
    einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder
    b) einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann;


    Wenn nicht dagegen, könnte es auch eine unangemessene Benachteiligung nach §307 (2) BGB sein.


    Wie immer, alles ohne Gewähr, das ist meine persönliche Meinung und kein rechtlicher Rat.

    Re: Re: Re: Re: Ist Paypal eine Bank?


    Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Das ist nicht ganz korrekt: Nicht alle Banken sind dem Einlagensicherungsfonds angeschlossen. Von der Überwachung durch die Bankenaufsicht kann nicht automatisch darauf geschlossen werden.


    Ok, aber zumindest wäre es dann theoretisch möglich bei Paypal Gelder zu parken, die nicht durch die Bücher gelaufen sind...
    Da die Bafin aber auch über Paypal Konten wacht, ist dies ausgeschlossen bzw. relativ leicht zu überwachen.

    Re: Re: Ist Paypal eine Bank?


    Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris



    Wie kommst Du darauf? :confused:


    Wenn Paypal nicht der Bankenaufsicht unterliegt, würde das z.B. nicht unter das "Gesetz zur Steuerehrlichkeit" fallen. Zudem wären die Einlagen nicht gesichert...

    Zitat

    Original geschrieben von TheTEXTOR
    die citibank hat gerade geschrieben, dass die es visa gold auf dem citibest konto nur noch gratis gibt, wenn man einen mindest-kk-umsatz von 2500euro hat...


    2500 Jahresumsatz sind ja nicht gerade viel.
    Das habe ich schon allein nur durch Tankstellenumsätze.

    Zitat

    Original geschrieben von 00siemens
    Ab wann verlgt man denn 2,5mm2 ?



    Haben im mom nur 1,5mm2 zu verfügung, sollte doch reichten oder?



    2,5mm2 werden idR verlegt, wenn die Leitung mit 25A abgesichert werden soll/muss.
    1,5mm2 werden bei Leitungen mit Sicherung bis 16A benutzt, das ist für deine Anwendung vollkommen ausreichend.