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Also, das ist so:
Du hast ein Recht auf Tausch, Reparatur oder Wandlung (geld-zurück) wenn der Fehler schon beim Kauf vorgelegen hat. (§437 BGB)
Die Beweislast liegt dazu während der ersten 6 Monate beim Verkäufer, danach beim Käufer (bis 24 Monate).
Das ganze steht
Du solltest also in den Saturn Markt gehen, und sagen das du das Ding ausgepackt hast, und es nicht funktioniert.
Das ganze kannst du ab § 433 BGB nachlesen.
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Ja, ich hatte die Ware immer innerhalb von 4-6 Werktagen, je nachdem von wo die verschickt wurde.
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Ja, entweder Global Priority Mail, oder Global Airmail Letter Post.
Die Sendungen waren allerdings immer etwas kleiner als eine Jeans.
Nochmal zum Zoll:
Es wird bei weitem nichte jede Sendung kontrolliert. Ich habe auch schon Sendungen mit 100$ bekommen die trotz ordnungsgemäßer deklarierung so durch den Zoll gegangen sind.
Bisher musste ich nur ein einziges mal zahlen, und das war als ich ein CD/DVD Set aus Japan bestellt habe (Wert ca. 45 EUR). Das ganze hat dann noch 5 EUR zusätzlich gekostet.
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Ich habe auch schon öfters in den USA bestellt.
Bisher wurde immer per USPS Priority Mail verschickt, und die Sendungen kamen mit der normales Briefpost bei mir an. Das ganze hat meist so um die 5 Tage gedauert.
Bezüglich dem Zoll muss nur so ein kleiner Aufkleber auf den Umschlag, wo der Betrag eingetragen wird.
WEnn der Verkäufer (Privat?) das Preisschilf abmacht und die Sendung mit 15 EUR deklariert, hast du keine Probleme. Sollte der tatsächliche Verkaufspreis höher gelegen haben, müsste dir klar sein, das das nicht ganz legal ist.
Bei Geschenksendungen ist der Grenzwert AFAIK sogar etwas höher, schau dazu aber bitte nochmal auf der Internetseite des dt. Zolls nach.
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Zitat
Original geschrieben von Mezkal
Jetzt habe ich noch eine ganz andere Frage,
welche Fristen gibt es eigentlich für die Abgabe der Lohnsteuererklärung?
Bis wann muss der Lohnsteuerausgleich für 2003 beim Finanzamt sein?
Ist es theoretisch jetzt noch möglich den Lohnsteuerjahresausgleich für 2002 einzureichen (hatte ich damals nicht gemacht)?
Bin Student und gleichzeitg aber auch in einem dauerhaften Arbeitsverhätlinis mit dem ich die Freibetragsgrenz überschreite.
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AFAIK 2 Jahre, man möge mich bitte berichtigen, wenn ich falsch liege.
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Zitat
Original geschrieben von DJ Wisdom
So wie ich das verstanden habe kannts du diese 920 Euro einfach so angeben, ohen irgendwelche Rechnungen / Quittungen oder ähnliches...
Alles darüber must du mehr oder weniger belegen - am I right ?
Au revoir...
Ja, die 920 EUR kann man pauschal abziehen.
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Zum Geschichtsstudium kann ich leider nichts sagen.
Wirtschaftsinformatik solltest du nur machen, wenn du auch etwas Spaß an der Mathematik hast.
Hier sind (zumindest zur Zeit) die Berufschancen ganz ordendlich. Einige meiner Bekannte die kurzlich Diplomiert haben, haben binnen recht kurzer Zeit einen Job bekommen.
Bei Wirtschaftsrecht brauchst du sicher etwas weniger Mathe.
Auch hier stehen die Berufschancen ganz gut. AFAIK wirst du dann aber kein Jurist, kannst also kein Rechtsanwalt werden.
Ansonsten werden solche Leute in der Industrie auch nachgefragt.
Du solltest dich bei der Auswahl des Studiengangs aber nicht nur daran orientieren, wo du HEUTE ein Job bekommst, das kann sich schnell ändern.
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Zitat
Original geschrieben von DJ Wisdom
Bevor ich anfange mich tot-zu-googeln :
Für welche Kosten brauche ich konkret Rechnungen oder ähnliches bzw. welche Kosten muss ich nachweisen ?
Auch hier gilt euch mein Dank...
Au revoir...
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Du musst alles nachweisen können, was du absetzen möchtest.
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DU kannst absetzten als Werbungskosten:
Pauschbetrag: 920 EUR, sofern du mehr hast:
Fahrtkosten zur Arbeit (jeweils nur einfache Strecke)
Berufskleidung
Bewerbungskosten...
(einfach mal google Fragen was es da noch alles gibt)
Sonderausgaben:
Fahrtkosten zur Uni
Bücher
Schreibmaterial
PC (über 3 Jahre)
...
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Du kannst deinen Lohnssteuerjahresausgleich am 1.1.2005 abgeben.
Natürlich kannst du Werbungskosten ansetzen, wenn du über 920 EUR kommst.
Dazu gehören z.B. Fahrten zur Arbeit (nicht zur Uni), Bewerbungskosten...
Alles was mit dem Studium zu tun hat, sind Sonderausgaben und keine Werbungskosten. Das hat für dich den Nachteil, das du dadurch kein negatives EInkommen (Verlustvortrag) erzeugen kannst, mit Werbungskosten ginge das.
Solange du weniger als 76xx EUR verdient hast, bekommst du sowieso die kompletten Steuern zurück.