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Hallo,
ich habe zwei PDF Dateien die ich zu einem Dokument zusammenführen möchte. r
In der ersten Datei sind alle ungeraden Seiten des Zieldokuments, in der zweiten Datei alle geraden Seiten.
Beim Zusammenführen muss also abwechselnd eine Seite der ersten und eine Seite der zweiten Datei genommen werden. Jedes der beiden Dokumente hat ca. 160 Seiten.
Hat jemand eine Idee wie ich das machen kann?
Grüße,
Sebastian
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Hallo,
ich suche einen Scanner mit automatischen Dokumenteneinzug.
Dabei kommt es im wesentlichen auf den Preis an. Die Scangeschwindigkeit und max. Auflösung spielt eine untergeordnete Rolle, da damit hauptsächlich Textdokumenten gescannt und archiviert werden sollen.
Hat jemand einen Tip wo ich mich mal umschauen sollte?
Grüße,
Sebastian
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Hallo,
ich habe eine kurze Frage zur Gewerbeanmeldung.
Kann ich in eine Gewerbeanmeldung bei den Tätigkeiten ganz unterschiedliche Sachen eintragen die eigentlich nichts miteinander zu tun haben, oder muss ich in einem solchen Fall 2 Gewerbeanmeldungen abgeben?
Grüße,
Sebastian
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OK, das hat jetzt geklappt.
Gibt es eine Möglichkeit das Höhenprofil des Tracks anzeigen zu lassen?
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Hallo,
ein Bekannter von mir hat ein Audioline ISDN Terminal 500 (ISDN Basis mit 1 Mobilteil). Dieses habe ich ihm nun um ein weiteres Mobilteil (Gigaset) erweitert.
Jedes der beiden Telefone hat nun eine eigene Nummer. Leider wird der Ruf für beide Nummern jedoch immer auch an der Basis signalisiert (Basis klingelt). Das ist so nicht gewünscht.
Frage: Wie kann ich das klingeln an der Basis abstellen? In der Bedienungsanleitung finde ich dazu leider nichts.
Grüße,
Sebastian
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Ich habe jetzt mal MyTracks ausprobiert.
Wo kann ich denn die gespeicherten und nach Google hochgeladenen Tracks sehen?
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Hallo,
ich suche ein Android GPS Tracker App.
Wichtig ist mir dabei vor allem, dass die Daten ohne Internetverbindung aufgezeichnet werden können und später am Geräd oder am Rechner auf einer Karte (Google Maps) visualisiert werden können. Zudem sollte es möglich sein, die Durschschnittsgeschwindigkeit, die Entfernung und das Höhenprofil der Bewegungsdaten abzurufen.
Hat da jemand einen Tip was ich nehmen kann? Ich habe schon verschiedene probiert, jedoch noch nicht das richtige gefunden.
Grüße,
Sebastian
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Ansonsten ein kleiner Ausflug ins Verwaltungsrecht:
Legt der Empfänger des Steuerbescheids dagegen Einspruch ein, so muss die Behörde darauf reagieren und entsprechend eine Begründung dafür liefern wieso die Auffassung bzw. der Einspruch des Beteiligten unbegründet ist.
Gibt auch es eine Bestimmung darüber, in welcher Zeit das passieren muss?
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Zitat
Original geschrieben von QC1
Ich kann es mir kaum vorstellen, das eine Behörde sagen würde, dass die den Widerspruch ablehnen werden, obwohl sie ihn in Wirklichkeit stattgegeben hätten.
So war es bei mir meiner Meinung nach. In dem ersten Brief von FA stand eine Begründung drin, die mit dem geltenden EKSt nicht konform war. Entweder hat die Mitarbeiterin einen schlechten Tag gehabt, war schlecht informiert (was ich mal ausschließe) oder hat drauf gehofft, dass der Bürger (der wahrscheinlich weniger Ahnung hat als sie selbst) dann eben den Einspruch zurück nimmt.
Zitat
Das jemand durch so ein Schreiben überumpelt wird ist zwar möglich, nur sind das dann größtenteils jene Zeitgenossen die sowieso nciht geklagt hätten.
Wem die Entscheidung so wichtig ist das er sogar klagen würde, läßt sich wohl kaum durch die Bitte den Widerspruch zurückzuziehen beeindrucken. Im Einzel mag es natürlich Ausnahmen geben, aber die sind dann (leider) selber schuld, es wird ja keiner gezwungen etwas zurückzuziehen.
Das mag sein. So wie es bei mir gelaufen ist werden meiner Meinung nach viele Bürger die sich im Steuerrecht nicht so gut auskennen oder die keinen Steuerberater haben getäuscht. Das darf durch eine Behörde meiner Meinung nach nicht sein.
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Nochmal in der Zusammenfassung:
- EKSt Bescheid vom 7.6.2010 ist meiner Meinung nach Falsch
- Einspruch gegen den Bescheid am 9.6.2010
- Antwort vom FA vom 11.6.2010
(Text: Der Einspruch ist nicht begründet [...] Ich kann Ihrem Antrag nicht entsprechen. Bitte teilen Sie mir innerhalb von vier Wochen nach erhalt dieses Schreibens mit, ob Sie sich nach erneuter Prüfung meinen Gründen anschließen können und den Einspruch zurücknehmen.)
- Brief ans FA mit genauerer Erläuterung der Einspruchgründe am 13.6.2010
Seit dem ist nichts mehr passiert. In dem Formular das ich vom FA bekommen habe konnte man Ankreuzen, dass ich den Einspruch zurück nehme. Das Formular habe ich natürlich nicht ausgefüllt.