Beiträge von driftwood

    ... weil der "Aufenthalt" in einem ausländischen Netz reicht! Aber du glaubst es ja nicht.


    Vertrau den Leuten hier, die viel in den Grenzgebieten zu NL, B, DK, F, CH, A zu tun haben oder dort leben, die kennen das alle.


    qwqw: hast du ne Quelle oder ein Aktenzeichen dazu? So hilft das leider dem TE nicht viel weiter, das müsste man schon genauer sagen können.

    Zur Aufklärung der Sachlage kann man sich vielleicht mal überlegen, wer in einem Rechtsstreit was belegen kann und wer wofür verantwortlich ist.


    BASE wird über den ausländischen NB belegen können, dass man im ausländischen Netz eingebucht war.


    Dass das Endgerät auf "automatische Netzwahl" eingestellt war, ist wohl unstrittig.


    Dass der Anwender ständig geprüft hat, dass er immer noch im Heimatnetz eingebucht war, wird sich leider nicht beweisen lassen. Einmal richtig eingebucht heisst bei automatischer Netzwahl ja nicht, dass man im richtigen Netz BLEIBT.


    Falls irgendeine Hard- oder Software falsch angezeigt hat, ist evtl. der Hersteller haftbar zu machen - nicht der Netzbetreiber, falls das nicht zusammen fällt. Auch das wird schlecht nachzuweisen sein.


    Kurz: fragt die Rechtsschutzversicherung, ob sie unter den Voraussetzungen eintritt - kleine Umfrage unter den anwesenden Juristen hat bei mir keinen ergeben, der klagen würde - vielleicht habt ihr andere.


    Seraphim

    Zitat

    ... Ihr wisst alles besser und ich weiß gar nichts,


    Das hätte ich jetzt nicht so gesagt, aber widersprechen möchte ich dir auch nicht ;)


    Vielleicht warten wir mal die Reaktion der Beteiligten ab, wie sich die Sache entwicklt.

    Zitat

    Die Netzversorgungversorgung heimischer Mobilfunkbetreiber hat Vorrang vor der Versorgung durch den jeweiligen Roamingpartner.


    Tja, theoretisch ganz nett, aber wie soll das praktisch gehen? Was soll bitte der Netzbetreiber in Grenznähe machen? Störsender? Alle Roamingkosten auf deutschem Boden in ausländische Netze übernehmen?


    Darf ich mich in ein nicht UMTS-versorgtes Gebiet in Grenznähe setzen und fröhlich im UMTS-Netz eines Nachbarlandes surfen und das Ganz auf Kosten des inländischen Netzbetreibers? Wohl kaum.


    Auch wenn das hier unbeabsichtigt passiert ist, mit seraphims Begründung könnte ich das dann ja auch vorsätzlich machen. Das Gerichtsurteil in dem Fall möchte ich sehen: "Der Kunde hat Deutschland nicht verlassen, also muss BASE die Kosten übernehmen, die dem ausländischen Netzbetreiber entstanden sind." Wer's glaubt ...


    Ich bleibe dabei: leider ist der Benutzer in Grenznähe in der Pflicht, auch wenn ich es lieber anders hätte. Vor Drohung mit dem Rechtsweg und damit der Störung einer kulanten Lösung würde ich mich mal rechtskundig machen.


    Natürlich würde ich auch nicht "einfach so" zahlen, aber zuerst das Gespräch mit BASE und dann gegebenenfalls nach Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsweg!


    Die einfache Drohung mit Rechtsweg oder Presse ist zwar gegen die erste Wut eine gute Möglichkeit, aber für den Erfolg auf lange Sicht vielleicht doch nicht optimal.

    Zitat

    ... Du mußt gar nichts zahlen, WENN Du in Deutschland warst.


    halte ich für ein Gerücht.


    Wenn Du automatische Netzwahl in Grenznähe eingestellt hast, kannst Du dich doch nicht darauf berufen, dass Du in Deutschland bist. Die korrekte Einstellung und Prüfung der Netzwahl ist eindeutig Problem des Kunden - auch wenn das nicht schön ist.


    Funkwellen halten sich nun mal nicht an die Landesgrenzen und in fast allen Grenzgebieten hast Du inländische und ausländische Netze. Das muss man teuflisch aufpassen, oder es wird teuer - besonders bei Daten-Flatrates.


    In jedem Fall würde ich die Situation schildern und auf Kulanz hoffen - NICHT mit Anwalt/Klage drohen. Wenn der Netzbetreiber sich stur stellt, wirst du rechtlich nichts machen können - leider!


    Viel Erfolg!

    Zitat

    Hat denn mal jemand die IEC-20 ausprobiert?


    Passt perfekt - habe ich von meinem P910i übernommen.


    Der Magnetverschluss ist ok, beim Gürtelclip muss man schon ein bischen aufpassen, z.B. beim Einsteigen ins Auto, wenn man vergessen hat, die Tasche abzunehmen. Bei der Grösse schiebt sie sich leicht vom Gürtel nach oben.


    Für mich die perfekte Lösung.