ZitatOriginal geschrieben von ddivana
Schon aber ich hette mehr erwartet!!! Macht das sinn jetzt noch nen online abo zu machen? sieht man da mehr?
Was hast Du denn erwartet? Du siehst doch deinen Negativeintrag.
Online sieht man auch nicht mehr.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von ddivana
Schon aber ich hette mehr erwartet!!! Macht das sinn jetzt noch nen online abo zu machen? sieht man da mehr?
Was hast Du denn erwartet? Du siehst doch deinen Negativeintrag.
Online sieht man auch nicht mehr.
ZitatOriginal geschrieben von ddivana
Und dafür hab ich 7,8€ bezahlt!!! Abzocke!!!!
Dir war der Preis doch vorher bekannt, oder?
Und warum ist diese Lösung nicht vernünftig? Siehst Du bei FinTS mehr Daten als beim Screen-Parsing? Die Lösung ist nicht optimal, aber ausreichend.
ZitatOriginal geschrieben von kues
Wie kommst du darauf? Schon in der Darstellung zum Identitätscheck der Schufa heißt es: "Mit dem IdentitätsCheck können Sie ganz mühelos Namen und Adressen von Neukunden mit dem SCHUFA-Datenbestand abgleichen. Dazu übermitteln Sie einfach die Personalien des Kunden nach dessen Einverständniserklärung an die SCHUFA" (hervorhebung von mir). Warum sollte das dann bei sensibleren Abfragen laxer sein? Mal abgesehen davon, ob es mit dem Datenschutzbestimmungen und den Schufa-Einverständisklauseln zu vereinbaren wäre.
Schön, und wo steht hier nun etwas von schriftlicher Einverständniserklärung.
Das Einverständnis wird durch Setzen eines "Häckchens" im Onlineformular erteilt. Klar lässt sich dies leichter fälschen als eine Unterschrift, aber es reicht nunmal aus.
ZitatOriginal geschrieben von kues
Das es faktisch geht ok, aber die Frage ist naturlich, ob es auch gehen dürfte bzw. sollte.
Eine Abfrage ohne dein Einverständnis darf es (eigentlich) nicht geben. Aber auch z.B. bei einem Kreditkarten-/Girokontenantrag erfolgt die Schufaabfrage meist bevor überhaupt die Identität (meist per Postident) geprüft wird -und damit ist in der Regel auch dann erst geklärt, ob überhaupt die 'richtigte' Person den Antrag gestellt hat.
Ich würde auch wette, daß man sich bei diversen Banken nach Kreditkonditionen unter falscher Identität erkundigen kann, weil viele Bankmitarbeiter sich vor der Schufaabfrage (welche Art Abfrage, ist noch ein zweites Problem) nicht einen Ausweis zeigen lassen...
Für eine Schufa-Abfrage genügt das berechtigte Interesse des Abfragenden. Ein schriftliches Einverständnis der abgefragten Person ist nicht notwendig.
Dass sich der Score dieser Person, durch diese Abfrage, eventuell verschlechtert steht auf einem anderen Blatt - es ist allerdings, wie gesagt, strafbar falsche Angaben zu machen.
ZitatOriginal geschrieben von Alli
Wie verhält es sich eigentlich mit folgendem Fall:
Ich wollte online eine Barclaycard beantragen. Um den schriftlichen Antrag zu bekommen, muss man aber im Verlauf seine Daten eingeben und der Schufa-Klausel zustimmen. Jetzt habe ich mich aber doch gegen die Barclaycard entschieden, also das Formular nicht unterschrieben und nicht zugeschickt. Allerdings steht in meiner Schufa jetzt trotzdem "Anfrage zur Kreditkarte".
Ist es eigentlich legitim, sich hier auf eine online durchgeführte Zustimmung zu stützen (ohne rechtverbindliche Unterschrift)? Es wäre durchaus möglich, hier die Daten einer anderen Person einzugeben, und diese Person hat dann den entsprechenden Eintrag in der Schufa und dadurch wiederum einen schlechteren Score.
Die Schufa-Abfrage geht auch ohne Unterschrift. Die Schufa-Klausel, welche Du unterschreiben musst, besagt dagegen dass Barclaycard der Schufa Daten melden darf.
Wer bei Kredit(karten)-Anfragen oder ähnlichen Dingen die Daten von fremden Personen angibt macht sich strafbar. Ob die "falsche Person" sich bei der Schufa gegen den (eventuell schlechteren) Score und die "falsche" Abfrage wehren kann weiß ich nicht, aber ich denke mal im Zweifel wird die Schufa die Abfrage löschen.
ZitatOriginal geschrieben von DaRappa
das liegt daran das Neukunden nur nach 3 Monaten einen 2. Vertrag bekommen
Allgemeingültig kann das aber nicht sein. Ich habe Ende Februar meinen allerersten T-Mobile Vertrag (wnw) abgeschlossen und konnte Ende März problemlos einen weiteren Vertrag (R50 Student) abschließen.
Re: Vertragsinhalte Getmobile
ZitatOriginal geschrieben von almg-1
Ihr hört weiteres von mir.
Hoffentlich nicht. Obwohl... könnte lustig werden *g*
Auf der Webseite steht dass der negative Betrag per V-Scheck ausbezahlt wird, diesen kannst Du also auf dein Konto einlösen.
Scheint übrigens neu zu sein, bei meiner Bestellung vor kurzem musste ich noch Bankverbindung angeben - der Betrag wird dann innerhalb von 6 Wochen überwiesen.
Davon abgesehen ist deine Berechnung allerdings richtig