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Auch hier hätte die Suche weitergeholfen.
Ebay hatten wir auf den letzten fünf Seiten 
Kein einziger Fachhändler hat das Ding, nur ein einzelner ebay-Mensch! Fazit?... 
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Sidenote allgemein:
Zitat
Für Interessenten will T-Com die Möglichkeit bieten, sich im "in Kürze" für T-One unter http://www.t-one.de vorregistrieren zu lassen. Als weitere T-One-Endgeräte sollen in der zweiten Jahreshälfte das Business-Handy Nokia E60 und das auf Entertainment getrimmte Nokia N80 verfügbar sein.
QUELLE
Wundert mich etwas - mit dem N70 waren sie doch eigentlich recht fix, oder irre ich da?
Grüße,
Yoko
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Also ich glaube dem Prog ist völlig wurscht, wann es installiert wird, wie oft wahrscheinlich auch.
Die Updates gibt es nur für genau ein Jahr für lau, danach ist der Scanner ja ohne kostenpflichtige Verlängerung zunehmend wertlos - wann Du ihn also in Betrieb nimmst, dürfte BD egal sein.
Und zweimal runterladen find ich irgendwie süß! Sorry - ist keinesfalls böse gemeint, aber ich wär' gar nicht auf die Idee gekommen.
Ich denke auch die erste Version sollte sich ein zweites Mal installieren lassen. BD müßte ja sonst live und wärend des Runterladens eine Art Verdongelung mit Deinem System vornehmen, oder eine fortlaufende Nummer in jedem Download haben. Beides kann ich mir nicht vorstellen. Die werden auch so schon genug mit der Serverlast zu tun haben....
Grüße & Gute Nacht,
Yoko
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Warum in die Ferne schweifen . . .
"AG neovo F-419b R12 schwarz, 19", 1280x1024, analog/digital"
mit TN Panel (Helligkeit: 250cd/m² • Kontrast: 500:1 • Reaktionszeit: 12ms • Blickwinkel: 140°/130°) ab 235,- lagernd HIER
und als VA Panel (AG neovo F-419, Helligkeit: 300cd/m² • Kontrast: 700:1 • Reaktionszeit: 25ms • Blickwinkel: 170°/170°) für ab 249,- HIER....
Mein 200 Euro Low Cost, low quality Gericom aus der MM Sommeraktion steht auch noch da und tut per DVI immer noch absolut zufriendenstellend seinen Dient.
Grüße,
Yoko
P.S.: Auch sehr lecker, aber deutlich teurer: Der Philips 20" Widescreen HIER :top:
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Wie schon mehrfach in den 538 vorangegangenen Posts bemerkt wurde, handelt es sich bei den Geräten um Prototypen. Weder die Kameraqualität, noch die Encodierungsleistung des Gerätes müssen dem finalen Stand entsprechen....
Bei einem Prototypen ist es für die entsprechenden (Fach)Leute sicherlich egal, wie gut die Kameraoptik arbeitet, hauptsache, sie gibt ein verwertbares Bild aus, um alle an die Kamera gekoppelten Applikationen zu Bugtracken/Fixen.
Mit der Bildrate verhält es sich ebenso. Die Software ist sicherlich noch nicht zu 100% auf die Hardware abgestimmt, und/oder läuft noch im Debug Mode. Die Rechenleistung und somit die Fähigkeit, viele Bilder pro Sekunde zu digitalisieren und komprimieren sinkt.
Beides kann im finalen Gerät ganz anders aussehen!
Yoko 
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Das eigentliche Problem ist ja schon gelöst, aber für Mitleser noch kurz meine Erfahrungen mit Samsung...
Ich habe seit einiger Zeit sinkende SMART Werte an einer älteren (>1Jahr) Samsung 160 GB Platte.
(RAW READ ERROR RATE Value....vorsicht, wenn der bei Euch sinkt)
Beim Samsung HDD Support angerufen und echt überrascht gewesen, wie höflich und kompetent ich beraten wurde.
Empfehlung die Platte zu formatieren, mit Samsung Tool zu diagnostizieren und im Fehlerfall einzuschicken.
Sie würde getauscht und die Rechnung wäre nicht (!!!) von Nöten, da die Platte ja noch nicht länger als drei Jahre am Markt ist und dementsprechend über die Samsung Garantie abgedeckt sei...!
Hut ab - sowas hab ich erst eimal vor Jahren bei Siemens erlebt.
Grüße,
Yoko
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luk001
Worum zankt ihr euch denn im Moment eigentlich konkret?
Bestehst Du auf Erfüllung, also Neulieferung eines OVP Gerätes da Du "einige" Geräte geordert hast und es lohnt? Oder verweigert er die Rücknahme nach Fernabsatzgesetz?
Ich bezweifele stark, dass die Firma ein Verfahren eingeleitet hat, aber insgesamt wäre es mir ehrlich gesagt den Stress nicht wert, wenn nicht einige Geräte mit entsprechendem Weiterverkaufswert dranhängen.
(Eine Rücksendung würde ich bei dem Knaben aber NUR mit einer postalischen Empfangsbestätigung durchführen, nachher hat er das Paket nicht bekommen.....)
Shani Ace
Also zuerst würde ich noch ein letztes Mal per Mail mahnen.
Angemessene Frist für Ware oder Geld setzen (~7 Werktage), auf die ebay AGB's hinweisen (i.d.R. nur verfügbare Waren anbieten) und rechtliche Schritte vorbehalten.
Wenn nichts passiert gleich über Mahnbescheid gehen, oder noch mal schriftlich per Eischreiben/Rüchschein anklopfen. Die Beweiskraft von Mails (gerade ohne digitale Signatur) ist z.T. noch etwas wackelig.
Weiterführende Links - der erste zur Information, der zweite auch hilfreich, aber komerziell (bietet jedoch eine Kalkulation der Mahnkosten):
http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahnverfahren.htm
http://www.letzte-mahnung.de/
Grüße,
Yoko
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Die oben gezeigte LED Lampe hab ich vor einem Jahr mal bei ebay für einen Euro geschossen... Für's Lesen im Zelt und als Notlicht im Auto oder Zuhause echt okay, mit einer Luxeon aber auf keinen Fall zu vergleichen.
HIER laufen stündlich Auktionen mit solchen Dingern aus... aber achte auf den Versand.
Der Suchbegriff "Luxeon" bringt Dich dann auch zu entsprechenden 1-Watt Leuchten ab 20 Euro - natürlich No-Name Fabrikate. Leuchten deutlich heller, aber auch deutlich kürzer. Ich würde auch auf die verwendete Batterie achten, der Betrieb mit CR123 ist (gerade unterwegs im Ausland) nicht ganz so günstig .
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Ganz unten bei Versandkosten ein eventuell einschränkend gemeinter Hinweis:
"Sie erhalten 12 Monate Garantie auf das Gerät."
Ob das den konkludenten Schluß zulässt, es handele sich um ein Gebraucht/1B/was-auch-immer Gerät ohne volle Gewährleistung, wage ich ganz stark zu bezweifeln.
Bei einem Powerseller dieser Kategorie darf der Kunde wohl annehmen, es handele sich um OVP Neuware...
Fernabsatzgesetz oder Nachverhandlung würd ich sagen.
Grüße,
Yoko
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luk001
Halt uns mal bitte auf dem Laufenden - den Typ find' ich geil!
Alleine aus der Art seiner Antworten kann man schon eine Menge entnehmen - vor allem heiße Luft.
Absolut leere Drohungen ohne Substanz und Fakten. Ich würde gerne den Richter beim Durchlesen des Mail-Verkehrs sehen, der Mann wird gut zu lachen haben.
Das einzig Wichtige für Dich als Privatverkäufer ist dieser EXTREM wichtige Satz:
"Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"
So und nicht anders hinschreiben und er wird (abgesehen von Arglist) sehr sehr wenig juristische Ansatzpunkte haben.
HIER ein nicht unwichtiger Link zu dem Sprüchlein...
Ob Deine Formulierungen noch im Rahmen sind, vermag ich nicht zu beurteilen, aber ich würd erst mal entspannt abwarten, gerade wenn Du wie erwähnt eine Rechtsschutz hast.
Grüße,
Yoko
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Sidenote:
Ich finde es sowieso eine Unart, dass es sich so eingebürgert hat erst den Kunden bewerten zu lassen und als Händler erst dann zu bewerten. Das gilt nach meiner Beobachtung gerade bei den Großen im Geschäft, die zum Teil sogar explizit darauf hinweisen, dass sie erst als zweiter bewerten und bei einer Negativen auf jeden Fall auch negativ zurück-bewerten.
Da ich als Kunde zumeist mit der Vorabüberweisung aber schon meinen bewertungsfähigen Zug getan habe, wäre es eigentlich andersherum richtig.
Aber bei einem Händler mit über 25000 Auktionen im Monat ist die Motivation von ebay, regulierend einzugreifen wohl eher gering.... wer beißt schon in die Hand, die ihn füttert.