Hi!
Wenn ich auch mal meine laienhafte Meinung dazu kundtun darf. ![]()
Der Verkäufer der Phones íst die Verträge bei T-Mobile offensichtlich mit der Absicht eingegangen, von Anfang an diese Veträge nicht erfüllen zu wollen. Das stellt IMHO eine Straftat gemäß § 263 StGB (Betrug) dar. Also handelt es sich bei den Nokias rechtlich um eine sogenannte bemakelte Sachen, an welchen kein Eigentum erworben werden kann.
Theoretisch ist der Käufer einer solchen Sache angemeiert. Money for nothing...
Aber, für den Schutz von ahnungslosen Käufern gibt es in der Rechtssprechung die schon erwähnte Konstruktion des gutgläubigen Erwerbs. Dieser Status ist aber kein Allgemeinrecht sondern wird fallabhängig von einer Staatsanwaltschaft, wenn nicht sogar von einem Gericht geprüft und entschieden.
Im vorliegenden Fall kann man aber nicht von einem gutgläubigen Erwerb sprechen, da maretzky ja genau weiß, woher die Teile stammen. Die Frage ist nur, ob man ihm das nachweisen kann. Theoretisch ja, den dieses Forum hier ist ziemlich offen.... ![]()
Ich persönlich würde das Geschäft aus drei Gründen nicht machen.
1. Allgemeine moralische Bedenken. Auch wenn es sich bei dem vermeintlich Geschädigten um einen von mir ungeliebten Konzern handelt, würde ich nie bewußt Sachen kaufen wollen, die aus einer Straftat stammen.
2. Angst. Wenn zufällig jemand hier von der geschädigten Seite mitliest, wäre es ein Leichtes, den Sachverhalt nachzuvollziehen. Konsequenz für maretzky:
Geld bezahlt, Geräte sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Dann kann er sich zivilrechtlich mit dem Verkäufer auseinandersetzen, um sein Geld zurückzubekommen.
3. Nochmal Angst. Diesmal vor dem Finanzamt. Auch der kurzfristige Verkauf von
nur 2-3 Telefonen mit Gewinn ist einkommensteuerpflichtig und könnte als gewerbsmäßig angesehen werden. Hier ist aber die Verfolgungsgefahr eher gering anzusehen, da vom Finanzamt bzw. Gewerbeamt nur stichpunktartig Kontrollen z.B. bei Ebay vorgenommen werden. Dennoch wird die Sache dadurch nicht viel legaler....;)