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Original geschrieben von blacksun
Dann hat man das Problem mit der IMEI nicht mehr, und man erfüllt alle Bedingungen, die der Vertrag vorschreibt. Man benutzt ja schließlich ein Handy, um Online zu gehen.
Au contrair, Monsieur! Ich zitiere den Rechtstext:
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Die Option erlaubt und unterstützt nur das Surfen im T-Mobile Deutschland Netz (Webseiten über http und https) mit geeignetem Mobiltelefon ohne angeschlossenem Computer.
Möglicherweise fällt man so aber weniger auf, als wenn man direkt per USB-Stick surft - schließlich "sieht" T-Mobile ja die IMEI des Telefons. Der UA dürfte aber trotzdem das Notebook verraten, aber hier sollte ja auch Abhilfe möglich sein. O2 hat es ja auch irgendwie geschafft, die Benutzung der WAP-Flat über das Notebook zu unterbinden - ich denke eben genau über diesen UA...
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Der Vorteil bei einem Datentarif ist der, dass wenn Dich der Provider rauswirft, dann muss er den ganzen Vertrag kündigen. Sprich Du kannst sofort zu jemand anderem gehen. Handelt es sich um eine Option, dann kann auch nur die Option gekündigt werden und Du hast für die restliche Laufzeit den unnützen Grundvertrag an der Backe.
Stimmt genau. Ich wollte meinen O2-Vertrag auch außerordentlich kündigen, als die klammheimlich meine WAP-Flat durch eine Volumenoption ersetzt haben - noch dazu ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen! :mad: Die Kündigung wurde aber genau aus dem genannten Grund nicht akzeptiert - die Option berührt nich den Hauptvertrag!
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Anmerkung noch zu der Wap-Flatrate, die es mal bei O2 gab. Hier wird immer sehr oft das Beispiel gebracht, dass die 5-Euro-Wap-Flatrate bei O2 eingestellt werden musste, weil zuviele Leute diese Flatrate für's normale surfen mißbraucht hätten.
Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Denn wenn dem so wäre, dann würde es heute überhaupt keine Datenflatrates mehr geben. Die Provider hätten daraus gelernt. Stattdessen bietet O2 selbst Datentarife an, und auch Flatrates.
Das ist so nicht ganz richtig, der Crux an der ganzen Sache war doch der sensationelle Optionspreis von 5,-€ - während der Wettbewerb unisono >30,- € für (echte) Flatrates berechnete. Da war die Verlockung zu Mißbrauch halt groß und wurde auch entsprechend betrieben - was zu immer mehr Restriktionen und schließlich zur Einstellung führte...
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Von daher lass Dir nicht einreden, dass das so schlimm ist, wenn man auch mal nicht nur ein Handy benutzt, um eine Datenflatrate zu nutzen.
Schlimm nicht, aber man sollte halt nur mal auf die Rechtslage hinweisen. Ausprobiert habe ich es auch schon, aber nutze die Option nur entsprechend den AGB mit meinem Mobiltelefon...
Die Frage ist nur, was die mögliche Konsequenz eines Mißbrauchs wäre? Aus den hier bereits erwähnten Gründen dürfte das im schlimmsten Fall die Kündigung der Option sein... Für finanzielle Forderungen sehe ich dagegen keine Begründung. Trotzdem oder deswegen werde ich mich weiter an die AGB halten, weil ich das P/L-Verhältnis der Option okay finde und sie auch weiter nutzen möchte - wenngleich ich es nicht verstehe, warum man hier POP3 blockt - ohne das wäre es nahezu ideal - die "kleine" Flat fürs reine Handysurfen und Mailen.