Beiträge von oecher

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    Original geschrieben von Lord EX
    Die Statistiken, die ich gesehen habe wiedersprechen nicht. Aber wenn du meinst, dass ich die Zahlen einfach mal so erfinde, dann denkst du's halt.


    Na ja, das ist schon eine schwache Diskussionsgrundlage, die Du da hast...


    Zudem möchte ich auch bei den offiziellen Zahlen auf verschiedene Probleme hinweisen, die es erschweren, daraus so einfach einen direkten Zusammenhang zwischen "Ausländern" und Kriminalität herzustellen.

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    Original geschrieben von Lord EX
    Ich bin absolut nicht rechts, und habe auch kein Problem mit Ausländern, sonst würde ich wohl nicht einige Türken zu meinen besten Freunden zählen.


    Die Aussagen waren schon arg pauschalisierend - da darf man sich nicht wundern, wenn man schnell mal in eine Ecke gestellt wird...

    Na vielen Dank mavolta! :rolleyes:


    Du kannst mir glauben, ich wußte schon, wovon Du gesprochen hast. :rolleyes:


    Meine Einschätzung stammt nicht von mir, sondern von einem politikwissenschaftlichen Professor, der von sich behauptet auf dem Gebiet des Völkerrechts besonders bewandert zu sein.

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    Original geschrieben von zendel25
    Jede Partei denkt doch nur bis zur Wiederwahl und an seine Bezüge, sei es SPD oder CDU oder sonstiges.


    Ich glaube nicht, dass man allgemein sagen könnte, die Bezüge wären das große Ziel. Ich denke, es geht tatsächlich um die Macht.
    Die Bundespräsidentennominierung hat sich auch (nur) aus Machtgründen so lange hingezogen; daran sieht man, dass die Macht etwas ist, bei dem die Parteien (und Personen) bereit sind, viel unterzuordnen.

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    Original geschrieben von Lord EX
    Ich persönlich konnte noch nie verstehen, wie man nur SPD wählen kann, aber mittlerweile habe ich das Gefühl, dass man einfach das "kleinere Übel" wählen muss.


    Edit: Außerdem sehe ich mir die Zahlen von Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern an (Arbeitslosenquote, etc.), schau wer da seit Ewigkeiten am Drücker sitzt und dann weiß ich was ich wählen muss.


    Die derzeitige Situation im Bund hat aber m.E. die Regierung Kohl zu einem beträchtlichen Anteil zu verantworten.


    Natürlich hat die Regierung Schröder Fehler gemacht - und auch nicht wenige - aber sie hat wenigstens etwas gemacht (übrigens zu einem beträchtlichen Teil nach zähem Ringen mit dem Bundesrat mit Billigung der Union).

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    Original geschrieben von andi2511
    Ich verstehe das so, daß das Deutsche Reich de jure im Gesamten weiter bestand, da es ein Deutschland welches die Grenzen des Deutschen Reiches hat, zwischen 1949 und 1990 nicht gegeben hat, mit dem Deutschen Reich aber eben Gesamtdeutschland gemeint ist.


    Man kann das also IMHO nicht so differenzieren, da mit dem DR eben das Gesamte gemeint ist. De fakto gab es das seit 1949 nicht mehr. Im Grunde genommen war mit dem DR also die BRD plus die DDR plus die Gebiete auf die später durch die Verträge verzichtet wurde gemeint.


    Damit ergibt sich aber doch die Frage, ob die BRD überhaupt berechtigt war, über Gebietsverzicht zu entscheiden, da die BRD ja nicht alle "Reichsbürger" vertritt.
    Wenn dies verneint würde, dann müßte auch heute noch das DR (und damit der Gebietsanspruch (weitere Konsequenzen sehe ich nicht)) weiter existieren, oder?

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    Original geschrieben von andi2511
    Der Knackpunkt ist nun 1990: Nun bestand das Deutsche Reich vertreten durch Gesamtdeutschland eben wieder als ein Staat und nach Meinung der im Eingangsposting zitierten Reichs-Verfechter trat in diesem Moment wieder die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft.


    Das ist in meinen Augen insofern Unsinn, als daß eben 1990 zu keinem Zeitpunkt ein Rechtsvakuum entstanden ist, da kein neuer Staat gegründet wurde (selbst dann wäre ein Vakuum nicht zwingend vorhanden), sondern einfach "nur" die DDR in das Geltungsgebiet des GG eingetreten ist und damit das Geltungsgebiet auf das Gebiet des alten Deutschen Reiches minus den Abtretungen per Vertrag ausgedehnt wurde. Das GG galt in einem fort, vom 23.5.1949 bis heute, nicht unterbrochen durch den Einigungsprozeß...


    In meinen Augen ist die Argumentation also nicht schlüssig, denn die Verfassung des DR hätte 1990 nur wieder in Kraft treten können, wenn schon vorher das Grundgesetz als nichtig zu erklären wäre. Denn es entstand ja wie gesagt zu keinem Zeitpunkt ein Vakuum, in der das GG außer Kraft getreten wäre. Da aber kein BVG der Welt und kein normaldenkender Mensch die Existenz und Berechtigung des GG anzweifelt ist die Theorie hinfällig.


    Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu.

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    Original geschrieben von Intruder
    Ich kanns ja verstehen, dass du gerne CDU wählst. Aber nur, weil ich etwas konträres sage, disqualifiziert mich das doch nicht.


    Vielleicht hast du noch ein wenig mehr Argumente parat oder untermauerst dein Urteil über mich ein wenig. Würde mich persönlich wirklich interessieren.


    Deine Ausdrucksweise ist m.E. ein wenig undifferenziert - und das ist bei solchen Diskussionen schon ein wenig von Nachteil. ;)

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    W. Weidenfeld, K.-R. Korte: Handbuch zur Deutschen Einheit; 1949 - 1989 - 1999
    (über ein BVerfG-Urteil von 1957)
    "Das Deutsche Reich, welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehört hat, bestand auch nach 1945 weiter". Allerdings sei "die Geltung des Grundgesetzes vorläufig auf einen Teil des Reichsgebietes beschränkt".


    Wo besteht/bestand danach das DR weiter? Im BRD-Gebiet? Oder außerhalb?

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    Original geschrieben von mavolta
    Es mag für Dich unerheblich sein, von der Staatengemeinschaft als Angehöriger eines Staates klassifiziert zu werden, gegen den jederzeit ohne besondere Legitimation und ohne Konsequenzen kriegerische Gewalt eingesetzt werden kann (früher nannte man das "vogelfrei") - mich (und vermutlich auch andere) stört und verletzt das!


    Genau dies bestreite ich und behaupte, dass die meisten Völkerrechtler das genauso sehen.

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    Original geschrieben von andi2511
    Natürlich nicht, die Bundesrepublik war ja auch nur ein Teil Deutschlands. Der andere Teil war die DDR.


    Der zitierte Teil "die Geltung des Grundgesetzes [ist] vorläufig auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt." bezieht sich auf das Geltungsgebiet des GG, nämlich die Bundesrepublik und eben nicht Gesamtdeutschland (du zitierst ja aus dem Jahr 1957!)...


    Letzteres ist mir schon klar, wobei (zumindest aus damaliger Sicht) m.E. nicht nur die DDR zu den anderen Reichsgebieten zu zählen ist.


    Letztlich versteh ich es nicht: Mir scheint es widersprüchlich, dass der Staat fortbestehen soll,während dies für die Verfassung nicht gelten soll. :confused: