gibt es denn eine klausel die man als privatmann verwenden kann um sicherzustellen das man sein zeug beispielsweise nicht innerhalb 14 tagen zurücknehmen muss weil es dem käufer nicht gefällt?
eine ordentliche produktbeschreibung mal vorne weg, das sollte klar sein..
nur kann ich als privatmann doch keine 24 monate garantie geben und auch nicht die ware innerhalb von 14 tagen wieder zurück nehmen.
wenn ich das also in meine auktion mitreinschreibe gehören diese bedinungen doch quasi zum kaufvertrag.
was schreibt ihr denn unter eure auktionen? was ist politisch korrekt?
ohne das man sich mit der klausel da jetzt wichtig machen will. ich möchte nur verhindern das mich jemand nervt weil ihm etwas doch nicht gefallen hat und mir dann erzählen will das ich ja nicht erwähnt habe das kein rücktritt vom kaufvertrag möglich ist.
![]()
