Hallo zusammen!
Such mal im Internet nach Melanie Thornton... dann solltest Du wohl fündig werden.
Viele Grüße!
J
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Hallo zusammen!
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J
Hallo zusammen!
Beide Themen kombiniert: Die Mathematik (Primzahlentheorie) als Anwendungswerkzeug in der Datenverschlüsselung
Viele Grüße!
J
Re: [Steckdose] Wie Erdung feststellen?
ZitatOriginal geschrieben von Abi99
Mein Computer braucht nämlich eine geerdete Steckdose, sonst geht die Farbe ab!
Kannst Du mir das mal genauer erklären?!?
J
Re: VfB Stuttgart: Zehnjähriger sorgt für Wirbel
ZitatOriginal geschrieben von T39
...in die Vereinsanalen eingehen.
Sehr amüsant.
Da hat die Bild-Zeitung ja mal wieder in die Vollen gegriffen. Ich glaube, daß man das auch nach der Rechtschreibreform nicht so schreibt.
Viele Grüße!
J
ZitatOriginal geschrieben von xoduz
Hee, Kollega!
kommt hin ![]()
J
Hallo!
Viel interessanter wäre doch die Frage gewesen: "Sie sind selbst Professor und erhalten eine Visitenkarte mit dem Namen 'Prof. Dr. Ernst Müller'. Wie sprechen Sie den Mann in diesem Fall korrekt an?"
Viele Grüße!
J
Hallo zusammen!
Ich spiele mit dem Gedanken, mir eventuell einen Farblaserdrucker zuzulegen. Genauergesagt geht es um den OKI C5100n und den Minolta-QMS Magicolor 2300. Beide sind ja momentan recht günstig zu haben.
Mich würde interessieren, ob jemand von Euch vielleicht einen dieser beiden Drucker besitzt und mir daher einen Erfahrungsbericht aus erster Hand geben könnte. Testberichte gibt es zwar viele, jedoch interessiert mich auch das Urteil eines Nutzers, der schon einige Zeit mit dem Gerät arbeitet.
Speziell geht es mir um die Zuverlässigkeit, die Druckqualität, den Verbrauch, die Geräuschentwicklung, die Kompatibilität des Druckers und die Qualität des Herstellerservices. Minolta soll ja bzgl. des Herstellerservices sehr gute Arbeit leisten.
Besten Dank für Eure Infos!
Viele Grüße!
J
ZitatOriginal geschrieben von MisterVegas
"Ich bin 20 Jahre jung, ledig, und stark belastbar – ideale Voraussetzungen um in Ihrem Hause meine Erfahrung zu erweitern und sich beruflich weiterzuentwickeln"
"Ich bin 20 Jahre jung, ledig[] und stark belastbar – ideale Voraussetzungen, um in Ihrem Hause meine Erfahrungen zu erweitern und mich beruflich weiterzuentwickeln."
Das Komma nach "ledig" muß weggelassen werden. Das zweite Komma ("...Voraussetzungen, um in...") ist Ansichtssache - je nachdem, ob Du nach alter oder neuer Rechtschreibung schreiben willst. Ich würde der alten Rechtschreibung den Vorzug geben und den erweiterten Infinitiv mit Komma vom Hauptsatz abtrennen. Nach neuer Rechtschreibung wird das Komma vor einem erweiterten Infinitiv jedoch weggelassen.
Insgesamt gesehen würde ich den Satz so stehen lassen. Er klingt dynamisch und selbstsicher; nicht so abgedroschen wie manche Bewerbungssätze aus einem Vorlagenbuch.
Viele Grüße!
J
Hallo!
Danke nochmal für die Infos - besonders an Zappi.
Somit ist zumindest schonmal klar, daß die Aufschlüsselung der Betriebskosten keine "Was-wäre-wenn"-Geschichte ist.
Momentanes Kopfzerbrechen bereitet mir aber mehr und mehr die Fomrulierung "[...] einschließlich der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage". Heißt dies denn explizit, daß das andere Ende der Verteilanlage dann auch aus meine TV-Dose rauskommen muß? Oder könnte es vielmehr heißen "[...] einschließlich der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage, an die sich der Mieter gerne gegen zusätzliche Kosten anschließen lassen kann"?
Fragen über Fragen...
Viele Grüße!
J
PS: Das mit der Satellitenschüssel ist wohl keine so gute Idee. Anspruch auf die Genehmigung einer Satellitenanlage seitens des Vermieters hat man nicht, wenn die Möglichkeit eines Kabelanschlußes gegeben ist - es sei denn, man ist Ausländer und möchte durch die Satellitenschüssel sein Informationsbedürfnis nach heimische Nachrichten, Filmen, etc. befriedigen. Dies muß durch das Kabelnetz nachweislich nicht möglich sein. Aber selbst dann kann der Vermieter auf einen fachmännischen Aufbau der Anlage an einem Ort, an dem die Ästethik des Hauses am geringsten gestört wird, bestehen.
Hallo zusammen!
Zunächst Danke für die Antworten! Ich möchte aber mal auf Zappi näher eingehen:
ZitatOriginal geschrieben von Zappi
Das war sicher ein Formularmietvertrag und die Formulierung mit dem Kabel wurde halt nicht gestrichen.
So ist es. Es handelt sich dabei um einen vorgedruckten Mietvertrag, wie man ihn wohl in Schreibwarengeschäften kaufen kann.
ZitatEinen Anspruch auf Kabelanschluss hast du aus dieser Formulierung nicht, da diese ja nur regelt, wie mit den Kosten eines solchen evtl. bestehenden gemeinschaftlichen Kabelanslusses verfahren werden soll(Einbeziehung in die Betriebskostenabrechnung).
Meinst Du, daß sich hierbei um eine "Was-wäre-wenn"-Geschichte handelt? Warum steht denn dann bei dem betreffenden Passus "Nicht zutreffendes bitte streichen."? Ebenso wurde der Unterpunkt mit den Betriebskosten für den Fahrstuhl getrichen - weil es keinen gibt. Der Vermieter hätte dann doch diesen Passus stehen lassen können - mit der Begründung "Aber vielleicht gibt's demnächst ja mal einen Fahrstuhl!".
Auch die Überschrift "Neben der Miete werden folgende Betriebskosten [...] umgelegt: [...]" besagt doch, daß hier tatsächlich Kosten umgelegt werden. Wäre es so wie Zappi sagt, müße es doch lauten: "Neben der Miete können folgende Betriebskosten [...] umgelegt werden: [...]" - oder sehe ich das falsch?
ZitatEin TV-Kabelanschluss ist sicher nicht obligatorisch und nicht selbstverständlich in einer Mietwohnung. Wie sonst wären die unzähligen Satellitenantennen an Wohnhäusern zu erklären.
Mir scheint, du hast bei Vertragsschluss einfach nicht daran gedacht und dir darüber auch keine Gedanken gemacht.
Sicherlich ist auch heutzutage ein Kabelanschluß nicht obligatorisch für eine Mietwohnung - so gibt es aber dennoch genügend Vermieter, die soetwas anbieten. Die Besichtigung der Wohnung war bereits etwa 1 Woche her, als ich mich entschied, sie zu nehmen. Ob nun ein Kabelanschluß in dieser Wohnung vorhanden war oder nicht - daran konnte ich mich nicht mehr genau erinnern. Daher habe ich ja den Mietvertrag genau gelesen und eben o.g. Passage so interpretiert.
Nunja, ich denke, daß nur ein Anwalt für Mietrecht diese Sache genau klären könnte...
Viele Grüße!
J