Wie viel Prozent die FDP bei der Bundestagswahl erreichen wird, tut zum Thema dieses Threads nichts zur Sache.
Der Titel der Sendung ist m.E. auch nicht ausschlaggebend, wenn er ünerhaupt schon fest steht. Selbst eine Titulierung mit "Duell", was ethymologisch auf 2 (!) Teilnehmer hindeutet, reicht nicht für eine Rechtsgrundlage aus, Westerwelle nicht einzuladen.
Wie das ausschauen würde, wenn alle Kanzlerkandidaten teilnehmen könnten? Nehmen wir an, bei der übernächsten Wahl stellen 6 Parteien einen Kanzlerkandidaten. Sicherlich gibt es dann keine sinnvollen Diskussionen mehr in einer Sendung, aber wenn ein Gesetz bestünde, welches die Teilnahme aller Kandidaten zusichert, müßte die Veranstaltung auch so durchgeführt werden.
Ergo:
Bleibt also weiterhin die Frage, welche juristischen Mittel die FDP einsetzen kann bzw. auf welche Gesetzesgrundlage sie sich bei ihrer Klage stützen kann.
Bis jetzt konnte noch niemand - mich eingeschlossen - Gesetzestexte präsentieren, die eine mögliche Teilnahme von Westerwelle juristisch untermauern könnten.
Gruß! Kromi
P.S.
Nebenbei: Wer sich grundlegend mit den Parteiprogrammen beschäftigen will und nicht nur im TV gesendete Phrasen dreschen will, findet die Wahlprogramme der vier führenden Parteien hier:
SPD Regierungsprogramm 2002-2006
CDU Regierungsprogramm 2002-2006
FDP Wahlprogramm 2002-2006
Grüne Wahlprogramm 2002-2006